[Problem] O2 schickt mir Kündigungsbestätigungen obwohl ich nicht mehr da bin.

AHW

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Ich bekomme von O2 Kündigungsbestätigungen für den 30.09.2013 obwohl mein Vertrag am 31.08.2013 endete und ich seit 02.09.2013 bei EasyBell bin.
Was macht man damit, auf Emails gibt es keine Reaktion.
Ich habe meinen O2 Vertrag der eigentlich Alice war von 2008 am 19.07.2013 per Einschreiben mit Rückschein gekündigt.
Darauf bekam ich von O2 die Kündigungsbestätigung zum 31.08. 2013 am 24.07.2013 zugeschickt.
So um den 12.08. 2013 bekam ich eine erneute Kündigungsbestätigung von O2, diesmal zum 30.09.2013.
Mein Schaltungstermin bei EasyBell sollte am 02.09.2013 sein, hat auch funktioniert.
Ich bin also mehr als 2 Wochen bei EasyBell und bekomme am Donnerstag 19.09.2013 folgendes Schreiben von O2.

Ihre Kündigung unseres Vertragsverhältnisses.
Kundennummer DExxxxxxxx/Auftragsnummer xxxxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
schade, dass Sie ihren DSL Tarif von O2 nicht länger nutzen möchten. Wir bedauern
Ihre Entscheidung sehr und bestätigen Ihnen hiermit Ihre Kündigung zum 30.09.2013.
Zu diesem Termin werden wir den Anschluss mit der Hauptrufnummer 05xxxxxxx auf
Ihren neuen Telekommunikationsanbieter umschalten. Die anfallende gebühr stellen
wir Ihnen gesondert in Rechnung.

Dazu noch die Info das die Monatsgebühren im Voraus erhoben werden, eventuelle Überzahlungen dann erstattet werden. Ich habe ja bereits am 28.8. den September bezahlt, voll 29,90 Euro obwohl denen nur 2 Euro maximal zustehen für den September und 2 genutzte Tage.
Also müßte ich 27,90 Euro gut haben, jetzt ziehen die Ende September wieder den vollen Betrag ein, ich habe noch immer keine Abschlußrechnung erhalten, auf Emails gibt es keine Antwort.
Ich lasse das Geld dann wohl zurückbuchen und schreibe denen ein Einschreiben mit Entzug der Abbuchungserlaubnis.
Dann will ich eine detaillierte Abschlußrechnung haben, schriftlich und nach Prüfung werde ich überweisen.
Eine Bestätigung für den zurückgesendeten Alice AVM 5130 Router habe ich bisher auch nicht erhalten, zurückgeschickt 3.09.2013, auf eigene Kosten per DHL Paket, angekommen bei dem Schrottverein am 4.09.13 nichts gehört.
Bei den ersten beiden Kündigungsbestätigungen war kein Retourenschein dabei, bei der von gestern ja.Idioten.
 
Und wie lautet jetzt Deine Frage?

Bloggen kannst Du woanders.

G., -#####o:
 
Verdammt, hatte ich vergessen. Ab wann gilt der Entzug der Einzugsermächtigung für mein Konto?
Ich schicke Einschreiben mit Rückschein, mit dem Tag der Übergabe an den Postverantwortlichen bei denen, falls sie sowas haben?
Ist knapp, könnte aber noch gehen, denke mal Donnerstag oder Freitag werden die wieder Geld einziehen. Unberechtigt, erstmal.
 
Einfach anrufen oder kurzes Fax tut es auch.

Wenn zuviel Geld hast, nimm Einschreiben oder ganz sicher übern Notar mit Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Wenn die was ohne Rechnung abbuchen einfach zurück buchen lassen, werden sich wenn schon melden, wenn nicht auch gut. Musst den also nichts zwingend entziehen oder da großen Aufwand betreiben.
 
Ja ich wollte mich nur rechtlich erstmal unangreifbar machen, ich vermute das wird ohnehin nur wieder über Anwalt laufen.
Gehe davon aus, wenn ich die Abbuchungserlaubnis entziehe sind die erstmal im Unrecht.
Dann müßten sie mir eine Aufstellung schicken, also Portierungskosten 30 Euro für die Rufnummer, die 2 Tage Nutzung im September, knappe 2 Euro.
Dann kommt sicher Mahnung und Inkasso, weil antworten tun die auf nichts, weder Schreiben noch Mail.
Danach stellen sie den Router in Rechnung, den sie angeblich nicht erhalten habe, darauf wette ich, da stelle ich dann Strafantrag wegen Betrug.
Und dann gehts vor Gericht so wie immer, da darf man dann aber nicht angreifbar sein.
Daher muß es formal alles korrekt ablaufen, auch von der Zeitschiene her.
Alle Beweise sind gesichert, Fotodokumentationen gefertigt, Zeugen vorhanden. Man muß viel bedenken bei diesen Telekommunikationsunternehmen, geht nur selten ohne Anwalt da raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob den Betrag überweisen sollst oder abbuchen ist doch egal. Ohne Rechnung so oder so kein Geld, da ist doch egal ob Einwilligung vorliegt oder nicht. Abbuchung muss berechtigt sein, und eine Grundlage haben wie Rechnung, ect.

Wenn es rechtssicher willst wie gesagt per Notar und Gerichtsvollzieher, Rest sagt nichts zum Inhalt, könnte auch nen Werbeflyer sein im Einschreiben. Daher finde ich mehr als Einwurf Einschreiben unnötige Kosten ohne mehr nutzen.

Und wie sollen wir da nu helfen? Wende dich an dein Anwalt wenn eh alles Zwecklos ist für dich.
 
Mich interessieren Erfahrungen derer die ebenfalls bei O2 weg sind, danach kann man seine Strategie ausrichten. Das schon bei Alice immer die rückgesendeten Router verschwanden und dann gerne so um die 80 Euro für so ein kastriertes Teil verlangt wurde ist bekannt.
Da hat sich nach der Übernahme durch O2 nicht viel geändert,wenn man den Google Suchen in gewissem Maß vertrauen kann und will.
Rechnung sollte an meine Mail Adresse gehen, keine Ahnung wie lange ich schon keine erhalten habe, im letzten Jahr schon nicht mehr.
Dann hatte ich das geändert im Kundencenter, keine email, keine Anrufe, nur Papierform, nichts. So wie immer bei dem Verein, die interessiert es nicht im mindesten was da eingetragen ist.
Nach Kündigung wochenlang Terroranrufe aus München, bekannte Nummer Kundenrückgewinnung. Ich hatte im Kundencenter ausdrücklich untersagt mich telefonisch zu belästigen.
Okay, bei mir ändert sich nichts, Gespräche führe ich keine, schon gar nicht in Mobilfunk oder Sondernummern, also immer 29,90 Euro. Das stimmte zumindest, Rechnung ist Glückssache.
Ist eben ein Dreckladen, da muß man sich gut vorbereiten, auf den Krieg.
 
Ab wann gilt der Entzug der Einzugsermächtigung für mein Konto?
Du brauchst diese Einzugsermächtigung nicht extra zu widerrufen, weil der Einzieher immer nur das einziehen darf, was ihm zweifelsfrei zusteht. Wenn er mehr einzieht, bist du berechtigt, den Betrag zurückzubuchen. Da du eine Kündigungsbestätigung zum 31.8. hast, ist jede Abbuchung danach (mit Ausnahme der Schlussabrechnung) unzulässig.
Gehe davon aus, wenn ich die Abbuchungserlaubnis entziehe sind die erstmal im Unrecht.
Dann müßten sie mir eine Aufstellung schicken
Zur Rechnungslegung ist der Abbucher sowieso verpflichtet, auch ohne Widerruf ist eine nicht berechtigte Abbuchung Unrecht.

Umgekehrt ist der Einzug in den meisten Verträgen als Zahlform festgelegt, ein separater Widerruf würde in diesen Fällen also eine Vertragsverletzung sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Rückbuchung einer Lastschrift sollte wirklich die letzte Maßnahme sein, und auch nur dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Beträge zu unrecht abgebucht wurden. Eine Rückbuchung verursacht Kosten in Höhe von 10-15 Euro und setzt in der Regel die Mahnmaschinerie in Gang, was die ganze Situation nur noch komplizierter macht.
 
Die Bank bei der versucht wurde abzubuchen berechnet i.d.R. ca. 3€, Rest sind eher Extras vom dem der Einzieht, und schlecht nachweisbar, damit kann man sowas auch anzweifeln.
 
@chked: Keine Rechnung, keine Reaktion auf Rechnungsanforderungen und bereits beendeter Vertrag kann sofort zurückgebucht werden. Der Abbucher ist in der Pflicht, seine Forderung zu beweisen. Mahnungen, die diesen Beweis nicht erbringen, kann man ignorieren. Auch wenn da eine Inkassofirma schreibt. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, dann muss man sofort widersprechen.

Da der TO schon einen neuen Anbieter hat, hat der alte auch nicht mehr das Druckmittel der Leitungssperre, das ja häufig unberechtigt eingesetzt wurde (wird?).
 
Ja meine ich ja auch, zustehen würden ihnen noch 2,10 Euro, weil ja 29,90 Euro für den ganzen September abgebucht wurden, ich aber am 2.09. ab 10:00 Uhr bei EasyBell war.
Also 2 Tage O2, =2 Euro Guthaben somit 27,90 Euro und in Rechnung stellen werden sie noch 30 Euro Portierungsgebühr Telefonnummer, auf die ich gerne verzichtet hätte. Mir nämlich egal was ich für eine Nummer habe.
Somit haben die 2,10 Euro zu bekommen und nicht erneut 29,90 Euro und ich habe immer noch keine Schlußrechnung.
Vielleicht beglücken sie mich mit noch ein paar sinnlosen Kündigungsbestätigungen für einen Anschluß der bei denen nicht mehr existiert.
Mal sehen.
 
O2 = Telefonica
Easybell = Telefonica

Aufpassen nicht das die ne Konzernsperre verhängen.

Aber ich würde denen die erste Kündigungsbestätigung in Kopie zustellen lassen und wenn die unberechtigt abbuchen ein Mahnverfahren einleiten mit anschließender Pfändung.

Hat bei anderen Providern auch schon funktioniert.
mfg
csmulo
 
@csmulo: Mit einem Mahnverfahren drehst du völlig unnötiger Weise die Beweislast um.
@AHW: Du hast geschrieben, dass du eine Kündigungsbestätigung zum 30.8.hast...? Hast du danach noch Leistungen vom alten Anbieter genutzt? Wenn ja, könnte diese Nutzung tatsächlich zu einer (stillschweigenden) Verlängerung des Vertrages geführt haben, dazu müsstest du deinen Vertrag mal genau studieren (lassen).
 
Das spiel hatte meine Schwester ebenfalls.
Kündigungsbestätigung zum 30.04. und da kam der Vertrag wäre nicht gekündigt.
Scheint bei Alice/O2 Methode zu sein.
 
Also ich hatte einen Vertrag mit Alice seit August 2008. Mit O2 habe ich gar nichts in Sachen Vertrag. In dem Vertrag ist nichtmal eine Portierungsgebühr aufgeführt, für die Rufnummer.
Die erste Kündigungsbestätigung die auch korrekt war stammt vom 24.7.2013 zum 31.8.2013.
Nächste und erste falsche kam Mitte August zum 30.09.2013 und die letzte ebenfalls falsche stammt vom 19.9.2013 ebenfalls zum 30.09.2013.
Eine stillschweigende Verlängerung gibt es nicht, schon gar nicht während der Kündigungsfrist von 4 Wochen, erste falsche Kündigungsbestätigung Mitte august.
Die Nutzung der 2 Tage September ergeben sich aus der Verpflichtung der Altprovider die Versorgung aufrecht zu erhalten, bis der Wechsel vollzogen ist. Und genau diese Tage dürfen die Altanbieter auch in Rechnung stellen, tagesgenau.
Sonst hätten sie nämlich Sonntag umstellen müssen, von O2 auf EasyBell bzw. am Samstag. Scheinbar kennt man da aber keine Wochenendarbeit.:)
 
Die Nutzung der 2 Tage September ergeben sich aus der Verpflichtung der Altprovider die Versorgung aufrecht zu erhalten, bis der Wechsel vollzogen ist. Und genau diese Tage dürfen die Altanbieter auch in Rechnung stellen, tagesgenau.
Warum bzw. welche Verpflichtung hat der Altprovider, die Versorgung aufrecht zu erhalten?
Und das, obwohl DU doch darum gebeten hast, die Versorgung zum 31.8.2013 zu beenden?
 

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