Kündigung Handy Vertrag unwirksam?

djerun82

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23 Apr 2014
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Hallo,

ich habe ein Problem mit der Kündigung meines Handy-Vertrages. Ich habe die Kündigung fristgerecht über das Online-Portal durchgeführt, jedoch nicht gewusst, dass ich diese telefonisch bestätigen muss. Da ich auch nur sehr selten in mein Postfach schaue, habe ich die entsprechende Mail erst Wochen später gesehen. Natürlich ist dies in diesem Fall mein versäumen.

Allerdings bezweifle ich sehr stark, dass dieser Ablauf rechtens ist. Schließlich habe ich über das online-Portal eindeutig eine Willenserklärung der Kündigung abgegeben und über das Portal (Name, PW) bin ich auch eindeutig Ersteller der Willenserklärung. Ein weiteres Argument sind die AGBs von 1und1, wo im entsprechenden Abschnitt für die Kündigung mit keinem Wortlauf die Rede ist, dass für eine wirksame Kündigung ein Telefonanruf notwendig ist.

"5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen"


Bevor ich nun die Angelegenheit rechtlich prüfen lasse, hoffe ich, dass mir jemand hier im Forum sagen kann, ob meine Kündigung wirksam ist oder nicht.

Vielen Dank.
 
Ich sage dir: Sie ist es eindeutig nicht.

Danke für die Antwort, auch wenn ich was anderes erwartet hätte. Aber wenn nichts in den AGBs steht, wie kann sich dann "1und1" auf so eine willkürlche Regelungen berufen? Zumal, warum soll so ein Bestätigungsanruf an eine Frist von einigen Tagen gebunden sein.Selbst wenn ich eine Woche vor Vertragsende bestätigen würde, müsst es ausreichend sein.

Im Internet habe ich überall gelesen, das eine online-Kündigung eine gültige Kündigung darstellt.:(
 
Ich sage dir: Sie ist es eindeutig nicht.


Hallo KunterBunter,

das verstehe ich nicht. So viel ich weiss muss ich auch nicht den Prozess eines Anbieters zur Kuendigung nutzen. Ein Brief/Einschreiben haette es doch auch getan.

Wo ist da nun der Unterschied meiner Willenserklaeren zwischen einem Einschreiben und einer Onlinewillensabgabe?
Die Onlinewillensabgabe wurde dem Absender ja auch durch eine Mail bestaetigt. Das das noch ein weiterer Schritt gefordert wird ist doch eigentlich egal.
Denn, wenn ich per Einschreiben kuendige und ich dann ein Brief kommt, dass ich die Kuendigung telefonisch bestaetigen soll, waere mit das auch total egal.

voipd.
 
Ich habe schon etliche Handyverträge online gekündigt und eine telefonische Bestätigung war noch nie notwendig.

Aber müssen Onlineanbieter per Gesetz eine Onlinekündigung akzeptieren.
Oder ist es eine rein freiwillig Regelung, wo der Anbieter die Bedingungen frei bestimmen darf?

Ich könnte mir gut vorstellen, das die telefonische Bestätigung nur dazu dient den Kunden zu bequatschen den Vertrag doch nicht zu kündigen oder ein vermeintlich besseres Angebot zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
die Unternehmen wünschen in der Regel eine Unterschrift und sehen die Online-Erfassung lediglich als "Vorstufe*". (* dies steht auch bei der Eingabe der Daten)

eine email-Kündigung bspw. bei o2 wurde von einem Bekannte vor zwei Wochen ebenfalls aus og. Gründen nicht anerkannt.
 
die Unternehmen wünschen in der Regel eine Unterschrift und sehen die Online-Erfassung lediglich als "Vorstufe*". (* dies steht auch bei der Eingabe der Daten)

eine email-Kündigung bspw. bei o2 wurde von einem Bekannte vor zwei Wochen ebenfalls aus og. Gründen nicht anerkannt.

Jedoch ist bei der online-Kündigung durch den persönlichen Login bei 1&1 die persönliche Ausweisung gegeben. Bei einer Email ist die persönliche Ausweisung nicht gegeben, daher wird Sie auch nicht akzeptiert.

Außerdem, wo wäre dann bei einem weiteren Anruf die persönliche Ausweisung gegeben?

Ich denke, diesen "notwendigen Anruf" hat 1&1 nur ins Leben gerufen, weil sie wissen, dass wenigstens 5% aller Kunden aus irgendwelchen Gründen nicht anrufen (siehe mein Bsp.) und sich ca. 10% aller Anrufer dann doch noch einen neuen Vertrag aufquatschen lassen. Die Frage ist nun, darf 1&1 einen solchen Anruf rechtlich verlangen um eine Kündigung erst dann rechtskräftig werden zu lassen?

Trotzdem, vielen Dank für die bisherigen Antworten.
 
Jedoch ist bei der online-Kündigung durch den persönlichen Login bei 1&1 die persönliche Ausweisung gegeben.
Aha, und wenn der Account gekapert ist? Das kann 1&1 nicht wissen und deshalb haben sie halt noch eine Rückversicherung eingebaut.
 
Aha, und wenn der Account gekapert ist? Das kann 1&1 nicht wissen und deshalb haben sie halt noch eine Rückversicherung eingebaut.

Prinzipiell mag dies stimmen, jup. Wenn aber jemand, der meinen Account "kapert" dort wie wild neue Optionen bestellt und somit auch eine Vertragsänderung vornehmen kann, dann möchte ja 1&1 auch keine telefonische Rückversicherung für die Wirksamkeit. Zumal, wenn jemand meinen Account hakt, ja dieser auch noch den letzten "obligatorischen" Anruf tätigen kann.;) Das ist alles spekulativ.

Rein formal sagt 1&1 in den AGBs ausdrücklich "Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen." Somit ist in den AGBs kein einziger Verweis auf eine weitere telefonische Bestätigung gegeben. Und soweit ich weiß, nur was in den AGBs steht, besitzt auch Gültigkeit (rechtskonformität natürlich vorausgesetzt).
 
Aha, und wenn der Account gekapert ist?

...hab ich als Fremder natürlich nichts besseres zu tun als ein Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Ganz zu schweigen davon: hätte ich als Fremder genügend Informationen um mich am Telefon als denjenigen aus zu geben, der ich eigentlich nicht bin.
 
...hab ich als Fremder natürlich nichts besseres zu tun als ein Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Die Ex-Freundin haette da als Fremde schon einen Grund.

Ganz zu schweigen davon: hätte ich als Fremder genügend Informationen um mich am Telefon als denjenigen aus zu geben, der ich eigentlich nicht bin.

Wie das die Ex mit der Stimmlage macht ist mir schon schleierhaft.



@KunterBunter
Bei ersterem ist der erste Satz in den AGB erfüllt, bei letzterem nicht.

Ernsthaft: Das verstehe ich nicht so ganz. Muss eine Kuendigung nicht einfach eine Willenserklaerung sein? AGB hin oder her?
Wenn ein Anbieter mir dann sogar noch eine Mail schickt, dass ich DESHALB anrufen soll, dann ist das sogar eine Bestaetigung von ihm das ich willentlich kuendigen will!?

Koenntest du mir ggf. das nochmals auseinanderbroeseln.

BTW: Es gibt auch grosse Firmen die eine Kuendigung eines Dienstes, von der im Onlineaccount hinterlegten eMailadresse, ohne wenn und aber akzeptieren. Das ist aber einderes Kapitel.

voipd.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

gefordert sind laut AGB entweder die Schriftform oder das Kündigungstool.
Ich habe das Kündigungstool eben mal aufgerufen und dort Folgendes gefunden:
"Um Missbrauch vorzubeugen und ihre Kündigung zum gewünschten Termin umsetzen zu können, bitten wir Sie, sich bei unserem Kündigungsservice innerhalb von 14 Tagen nach Vormerkung Ihres Kündigungswunsches ....... zu melden."
Das steht gleich da, wo man auswählen kann, was man kündigen will, ist also nicht versteckt! Und kostenlos sind die Rufnummern, die angerufen werden sollen, auch.......

Nun könnte man sagen: "Wer Lesen kann ist eindeutig im Vorteil". ;)
Andererseits wird hier eine Bitte ausgesprochen, keine Aufforderung. Dem entgegen steht aber wieder der Passus: "...nach Vormerkung Ihres Kündigungswunsches...".
Ich bin kein Anwalt, würde aber sagen: Pech gehabt, Keule! :meinemei:

Grüße
Snyder
 
Und wenn du ganz sicher sein willst, nur Brief mit Rückschein!!
 
5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen"
Hier ist zunächst die Frage, was mit "§ 127 II BGB" gemeint ist. Evtl. "§ 127 (2) BGB"? Wenn die Schriftform verlangt wird, ist die Kündigung über das Kündigungstool Schriftform oder nicht? Wenn nicht, dann sind die AGB widersprüchlich, was zu Lasten des Erstellers geht. Auf jeden Fall hat ein Telefonat nichts mit Schriftform zu tun.

gefordert sind laut AGB entweder die Schriftform oder das Kündigungstool.
Nein, nicht Schriftform oder das Kündigungstool. Es steht "Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform". Das Kündigungstool entspricht also laut 1&1 der Schriftform.

"Um Missbrauch vorzubeugen und ihre Kündigung zum gewünschten Termin umsetzen zu können, bitten wir Sie, sich bei unserem Kündigungsservice innerhalb von 14 Tagen nach Vormerkung Ihres Kündigungswunsches ....... zu melden."
Bei Vertragsänderungen, die den Kunden Geld kosten, hat 1&1 aber offensichtlich kein Interesse, einem Missbrauch vorzubeugen, obwohl ein Missbrauch bei solchen Änderungen wahrscheinlicher ist.
Eine Kündigung ist übrigens kein Kündigungswunsch, sondern eine einseitige Erklärung, die für die andere Seite bindend ist.
Das steht gleich da, wo man auswählen kann, was man kündigen will, ist also nicht versteckt
Nur weil 1&1 das schreibt heißt es nicht, dass es wirklich rechtsgültig ist.
 
Hi,

dass das wirklich rechtsgültig ist, habe ich auch nicht behauptet. Meine Interpretation:1und1 stellt das Online-Tool offenbar der Schriftform gleich, fordert dort aber (auch wenn es als Bitte formuliert ist) eben diesen Anruf, quasi als "Unterschrift".
Wie sie das begründen, ist IMHO egal. Laut dem Text äußert man in dem Formular nur (s)einen Wunsch. Die eigentliche Kündigung wird es erst nach dem Anruf.
Es steht ja auch eindeutig etwas von "Vormerkung" und "Kündigungswunsch" da. Und dass die eigentliche Kündigung erst nach diesem Anruf ausgeführt wird. Wer mit dieser "Schriftform" nicht einverstanden ist, muss sie ja nicht nutzen! Dann muss er eben schreiben oder Faxen.
Die Regeln für die Nutzung des Online-Formulars sind eindeutig und gut sichtbar.
Außerdem gibt's ja zusätzlich noch die "Erinnerungsmail".
Obendrein gibt der TE auch noch sein Versäumnis zu........
Ich bleibe bei" Pech gehabt".

Grüße
Snyder
PS: Brief mit Rückschein ist nicht unbedingt erforderlich, ein Einwurfeinschreiben tut es auch. Ist bei knappen Fristen sogar besser! Weil, eingeworfen (und damit zugestellt) wird es auch am Samstag. Wogegen eine Poststelle am WE meist nicht besetzt ist. Und die Zustellung gegen Unterschrift am Montag ist evtl. zu spät...... ;)
 
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