Hallo,
ich habe ein Problem mit der Kündigung meines Handy-Vertrages. Ich habe die Kündigung fristgerecht über das Online-Portal durchgeführt, jedoch nicht gewusst, dass ich diese telefonisch bestätigen muss. Da ich auch nur sehr selten in mein Postfach schaue, habe ich die entsprechende Mail erst Wochen später gesehen. Natürlich ist dies in diesem Fall mein versäumen.
Allerdings bezweifle ich sehr stark, dass dieser Ablauf rechtens ist. Schließlich habe ich über das online-Portal eindeutig eine Willenserklärung der Kündigung abgegeben und über das Portal (Name, PW) bin ich auch eindeutig Ersteller der Willenserklärung. Ein weiteres Argument sind die AGBs von 1und1, wo im entsprechenden Abschnitt für die Kündigung mit keinem Wortlauf die Rede ist, dass für eine wirksame Kündigung ein Telefonanruf notwendig ist.
"5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen"
Bevor ich nun die Angelegenheit rechtlich prüfen lasse, hoffe ich, dass mir jemand hier im Forum sagen kann, ob meine Kündigung wirksam ist oder nicht.
Vielen Dank.
ich habe ein Problem mit der Kündigung meines Handy-Vertrages. Ich habe die Kündigung fristgerecht über das Online-Portal durchgeführt, jedoch nicht gewusst, dass ich diese telefonisch bestätigen muss. Da ich auch nur sehr selten in mein Postfach schaue, habe ich die entsprechende Mail erst Wochen später gesehen. Natürlich ist dies in diesem Fall mein versäumen.
Allerdings bezweifle ich sehr stark, dass dieser Ablauf rechtens ist. Schließlich habe ich über das online-Portal eindeutig eine Willenserklärung der Kündigung abgegeben und über das Portal (Name, PW) bin ich auch eindeutig Ersteller der Willenserklärung. Ein weiteres Argument sind die AGBs von 1und1, wo im entsprechenden Abschnitt für die Kündigung mit keinem Wortlauf die Rede ist, dass für eine wirksame Kündigung ein Telefonanruf notwendig ist.
"5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen"
Bevor ich nun die Angelegenheit rechtlich prüfen lasse, hoffe ich, dass mir jemand hier im Forum sagen kann, ob meine Kündigung wirksam ist oder nicht.
Vielen Dank.