[Frage] IP-Anschluss - Alarmanlage + EC-Gerät

maddin-la

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Hallo!
Ich habe jetzt schon mehrmals gehört, dass es bei der Umstellung von ISDN auf IP Probleme mit Alarmanlage und EC-Gerät geben soll.
Hier verstehe ich allerdings den Sinn nicht.
Meine Alarmanlage sowie EC-Gerät hängen an der ISDN-Telefonanlage. Die soll nach Umstellung auf IP hinter der Fritzbox auch weiter betrieben werden, was ja so auch möglich ist.
Warum sollen die beiden Geräte dann nicht mehr funktionieren? Die bauen doch auch wie jedes Telefon über die Telefonanlage eine Verbindung auf.
 
Solche Problemgeräte bauen keine Sprach- sondern eine Datenverbindung auf. Und diese wiederum würde dann in Pakete gepackt werden, was viele Geräte übel nehmen, wenn mal eines auf dem Weg verloren geht. Daher unterstützt ISDN over IP (um es mal so zu nennen) keine Datenverbindungen und in der Regel klappt bereits die Einwahl nicht.

Hier musst Du den Hersteller der betroffenen Produkte fragen ob es ein Update bzw. neuere Geräte gibt. Viele sind hierauf bereits vorbereitet und bieten Lösungen an.
 
Das tatsächlich paketorientierte ISDN-Protkoll X.25 aus den 80ern und darauf basierende Protokolle wie X.31 für Alarmanlagen, EC-Terminals und FTAM für Banking sind schon lange dem Untergang geweiht. Es existieren auch keinerlei Pläne, diese irgendwie über IP oder VoIP zu emulieren, wie es z.B. mit T.38 für Fax gemacht wurde. FTAM wurde sogar schon offiziell Ende 2010 von der "deutschen Kreditwirtschaft" beerdigt. Bei X.31 hängen dagegen noch jede Menge nur ISDN-fähige Geräte dran. Da dürfte das offizielle Ende erst mit der endgültigen Umstellung auf VoIP kommen oder vorher individuell mit der Umstellung des jeweiligen Anbieters.

Ein reines ISDN-EC-Cash-Gerät müsste also ausgetauscht werden und die Alarmanlage sollte man gleich auf IP umstellen, GSM oder analog würde ich dabei nur als Notlösung oder bestenfalls als Ausfallsicherung ansehen.
 
Also die Alarmanlage ruft mich auf dem Handy und zu Hause an und klappert einen vorgegebenen Text runter. Das ganze muss ich dann mit einem Code auf der Tastatur bestätigen.
Das dürfte dann ja ein Sprachanruf sein, oder????

Das EC hat auch Anschluss für Netzwerk. Da muss ich mal mit der Bank reden.
 
DTMF geht über IP.

Wenn die Dich anruft geht das auch weiterhin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann warte ich mal ab ob die Alarmanlage dann noch ihren Dienst tut. Denn die AA Firma ist da immer gleich vor Ort mit Sachen umprogrammieren und saftigen Rechnungen stellen. Vielleicht gehts ja so.
Und die Sache mit dem EC-Gerät wird sich auch lösen lassen.
 
@maddin-la
Die Alarmanlage verliert damit meines Wissens gegenüber der Versicherung die Zulassung. Das kannst Du nur mit einem GSM Wählgerät oder einer neuen Alarmanlage kompensieren (VDS !)
Es wäre sicher gut den Kundenberater für Alarmanlagen beim Versicherer zu befragen und sich das neue Konzept freigeben zu lassen.
 
Die Alarmanlagenfunktion kann man vor der Umstellung testen, indem man einen VoIP-Account bei einem anderen Anbieter einrichtet und die Alarmrufe über diesen Anbieter leitet. Für die ec-Geräte halte ich einen solchen Test für sinnlos, da es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren wird.
 
Wie Gungross schon schrieb läuft alles so lange bis es vielleicht zum Schadensfall kommt. Wenn die Alarmanlage dann nicht nach VDS-Vorschriften betrieben wurde, bleibt man vielleicht auf seinem (Versicherungs)Schaden sitzen.
 
Mal ein dummdreistes Eingrätschen in den Thread ... wie soll das bei "Notrufservices" (Notrufarmbändern ) ablaufen, wenn alle alten Analoganschlüsse zwangs-umgerüstet seites T-COM und die Gegenstellen (ISDN) gleichfalls? OK die Beurteilung eines Sachschadens/Versicherungsfalles versus Menschenleben/Notfall liegt im Auge des Betrachters ;)

Nachtrag: Ob eine Krankenkasse/Pflegeversicherung irgendwannmal für
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=251975&p=2011667&viewfull=1#post2011667 aufkommt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Abend :doktor:
Implantierbare Krankenkassen RFID Chips mit induktionsstromangetriebenen GPS, melden sich am nächsten GSM-Mast an.
...das ist die Zukunft. :mrgreen:
 
Logisch jede >80jährige Person ist selbsverständlich mit einem Android-Teil e.g. DUAL-SIM-Smartphone I9192 bestens vertraut, und zappt/wischt da durch die SIM-Provider im Notfall "wie Nix" ... oder via Rezept einen RFDI implantieren lassen ... sodass jeder Passant Zugriff hat? Auch ggfs. Hacker auf den Herzschrittmacher via BlueTooth ... schalte ich mal ebend ab?
Ganz so lustig sind die möglichen Szenarien nun wirklich nicht! Ob mal ne EC-Überweisung hakt, oder ein Alarm nicht funkelt ... schnöder Mammon! ...
 
Heutzutage gibt es doch IP taugliche Lösungen für den Hausnotruf und es ist ja nicht so als ob die Umstellung ganz unvermittelt kommt.
 
@Micha0815 Die Grätsche war genauso schlau wie die rechtliche Situtuation im Lande. Das wir jetzt sicher alles viel besser weil wir ja ab sofort einen digitalen Internetprofi in der EU-Kommision haben. Der ganz auch Suuuuper Englisch.
Kurzum, manche Entwicklungen in technischer und rechtlicher Art und Weise sind so **piep***, dass man sich vermutlich Fragen muß:
Wieviele Zwillingsbrüder oder -schwestern haben die entscheidenden Personen?

@koyannisqatsi
Es könnte tatsächlich sein, dass man die Menschen schon ab Geburt oder bei einem Klinikaufenthalt chipt.
So kann man es mit jedem Hund oder jeder Katze auch machen und dann bei Tasso anmelden....
So gehen wir alle nicht mehr so leicht verloren..
Zudem könnte man die PKW-Maut mit einem Chip hinterm Ohr auch perfekt für Jogger, Radfahrer und Reiter ausdehnen.
In Verbindung zu einem Hörgerät und einer Kontaktlinse wäre Googleglass und das Handy überflüssig.

Und wenn man den Chip in den Hintern bekommt, könnte man prima Klingeltöne produzieren :p

Wer die Sache mit der Versicherung nicht glaubt, holt sich am besten eine schriftliche Auskunft seines Versicherers. Schwarz auf weiß in Papierform und kein Mail oder PDF. Wer schreibt der bleibt.
 
Hi,

sorry für OT: Eine Einbruchmeldeanlage, die (nur) jemanden auf seinem Handy anruft, ist garantiert keine VdS-attestierte/von der Versicherung geforderte Anlage. Also bitte den Ball flach halten!
Meine EMA ruft auch nur meine GöGaIn und mich auf dem Handy an und das funktioniert auch über VoIP. Man sollte aber eine Netzausfallüberbrückung (Akku) für die Fritz!Box vorsehen.

Grüße
Snyder
 
Einbruchmeldeanlagen ohne VDS-Zulassung sind eigentlich nur Spielzeug, weil man dann im Zweifel eine Meldung erhält, dass etwas nicht in Orndung sein könnte.
Rechtliche Bedeutung hat so ein Gerät nicht. Wenn man den Thread liest, erkennt man, dass hier jemand ein Geschäft mit EMA und EC-Gerät betreibt, also vermutlich einen eingerichteten und ausgeübten Betrieb unterhält. Der kann sein Hab und Gut nur über eine VDS Anlage absichern und spart dabei Versicherungsprämien.
VDS Anlagen sind übrigens nicht so teurer wie von FSnyder vermutet und haben eine USV inklusive. Das Probem liegt auch nicht an der Notstromversorgung der eigenen Hardware. Fällt der Strom aus, ist das Internet in der Regel auch weg, weil nicht notstromgesichert.
Deshalb muss man eine VDS-Anlage mit eigenem GSM Modul haben.
Es gibt also keine runden oder flachen Bälle, die rollen oder liegen.

Es gibt jedoch Migrationsprobleme von Analog und ISDN auf IP, die an vielen Orten für scheinbar unlösbare Fragestellungen sorgen. Das trifft auch endlos viele Betriebe mit CNC-Maschinen, die via Modem ferngewartet werden. Diese User haben meist kein Verständnis für VOIP, IP und Co.. Die wollen nur, dass ihre Maschine läuft.

So und jetzt besteht die Möglichkeit der Rücksprache mit dem Versicherer oder der Betrieb einer EMA ohne Zulassung der VDS, ohne Versicherungsschutz.
 
Hi,

Einbruchmeldeanlagen ohne VDS-Zulassung sind eigentlich nur Spielzeug, weil man dann im Zweifel eine Meldung erhält, dass etwas nicht in Orndung sein könnte.
Das mag ja Deine Meinung sein; unabhängig davon hat der TE aber (nur) eine solche Anlage.
Rechtliche Bedeutung hat so ein Gerät nicht.
Wie oder wo hat eine EMA eine "rechtliche Bedeutung"? :gruebel:
Wenn man den Thread liest, erkennt man, dass hier jemand ein Geschäft mit EMA und EC-Gerät betreibt, also vermutlich einen eingerichteten und ausgeübten Betrieb unterhält. Der kann sein Hab und Gut nur über eine VDS Anlage absichern und spart dabei Versicherungsprämien.
Das ist auch (sorry) Unfug! Nicht für jedes Geschäft/jeden Betrieb ist eine EMA (erst Recht keine VdS-zertifizierte) vorgeschrieben. Dass sie sinnvoll ist, sei dahingestellt....
VDS Anlagen sind übrigens nicht so teurer wie von FSnyder vermutet.....
:dance:YMMD! Wenn Du wüsstest....... (was ich beruflich mache). ;)
und haben eine USV inklusive.
Röööchtööööch. Diese "USV" (das sind poplige Bleiakkus) meinte ich auch gar nicht, sondern die im Falle eines VoIP-Anschlusses erforderliche USV der Telefonanlage/Fritz!Box.
Das Probem liegt auch nicht an der Notstromversorgung der eigenen Hardware. Fällt der Strom aus, ist das Internet in der Regel auch weg, weil nicht notstromgesichert.
Naja, jein. Es kommt immer darauf an, wie großflächig der Strom ausfällt und wo die nächste aktive Technik verbaut ist. An meinem Anschluss z.B. ist die VSt im Nachbarort, ca. 5km weit weg. Die juckt das sowas von gar nicht, wenn unser ganzes Dorf dunkel ist......
Deshalb muss man eine VDS-Anlage mit eigenem GSM Modul haben.
Teilweise falsch. Es ist (eigentlich schwachsinniger Weise) sogar eine überwachte Leitung via X25/X31 und als Ausfallsicherung die ISDN-Verbindung (über die gleichen 2 Drähte!) zulässig. Bei einem reinen IP-Anschluss (nicht nur VoIP) ist sowas nur bei VdS Klasse C Vorschrift, bei Klasse B schon wieder nicht mehr.
Es gibt also keine runden oder flachen Bälle, die rollen oder liegen.
Das ist mir zu hoch, das verstehe ich nicht...... :oops:
So und jetzt besteht die Möglichkeit der Rücksprache mit dem Versicherer oder der Betrieb einer EMA ohne Zulassung der VDS, ohne Versicherungsschutz.

Siehe meine ersten Sätze. ;)

Grüße
Snyder
 
Also, ich habe mit meiner Versicherung gesprochen. Da ich kein Juweliergeschäft oder ähnliches betreibe ist eine VDS-Anlage bei mir nicht Vorschrift. Eigentlich bräuchte ich laut Versicherung überhaupt keine Alarmanlage.
Also brauche ich mich an keinerlei Vorschriften von VDS oder sonst was halten. Wie meine Anlage betrieben wird ist der Versicherung egal. Und auch ob sie funktioniert oder nicht.
 
Oder anders ausgedrückt: Du bekommst zumindest bei der Versicherung keinen Rabatt für eine Alarmanlage.
 

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