Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

grauGolz schrieb:
Mal sehen was hinten so raus kommt.
Alle Bestandskunden schauen in die Röhre:

§ 11 Absatz 3 Satz 3 schrieb:
Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

G., -#####o:
 
Kündigen und neu abschließen... wird in der Regel sogar preiswerter...
 
Bekommen endlich keine Bettelbriefe mehr von Vodafon. Warum sollte ich mit denen einen Vertrag abschließen?

Nee, Danke.
 
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

G., -#####o:
 
Nun, wer bisher den Kunden gegängelt hat darf auf Mißachtung meinerseits rechnen.

Gesetz hin oder her.
 
Es tauchte hier der Begriff "Pflichthardware" auf. Das hätte BMW auch gern.

Warum soll ich mir eine FB XYZ auf das Auge drücken lassen wenn ich besseres haben kann?
 
Nöö, ein Gesetz wird nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten noch vom Kanzler und vom Fachminister gegengezeichnet. Da das Gesetz vom 23.1.2016 datiert, hat vermutlich Sigmar Gabriel als Letzter unterzeichnet.
Falsch...
§ 29 GO Bundesregierung
(1) Gesetze sind dem Bundespräsidenten erst nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesminister zur Vollziehung vorzulegen.

Und wenn man mal den Zeitablauf nach dem Beschluss des Bundesrates sieht (Druck, Unterschriften von Minister und Bundeskanzlerin, Prüfung durch das Bundespräsidialamt und Unterschrift des BP, Weiterleitung an die Druckerei des Bundesgesetzblatts) und die Weihnachtspause einrechnet, dann ist dies bei einem zeitlich sicher nicht sooo dringendem Gesetz durchaus angemessen, also kein Grund hier irgendwem bewusste Verzögerung vorzuwerfen...
 
§ 29 GO Bundesregierung
(1) Gesetze sind dem Bundespräsidenten erst nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesminister zur Vollziehung vorzulegen.
Danke, die Geschäftsordnung der Bundesregierung kannte ich noch nicht.

Tatsächlich kann die Bundesregierung durch diese Prozedur das Inkrafttreten eines Gesetzes beliebig verzögern. Aus meiner Sicht ist das ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, wenn die Regierung (Exekutive) bestimmen kann, wenn ein Gesetz der Legislative in Kraft tritt.
 
Das ist doch Quatsch. Sonst könnte man das ja auch von jedem Vorgang behaupten der mehrere Unterschriften benötigt. Dieser Ablauf stellt sicher, das ein Gesetz auch genauso in Kraft tritt wie es vereinbart wurde. Denn ohne eine Gegenzeichnung könnte man dem Gesetz noch Änderungen unterjubeln.
 
Nach Ansicht der Kabelnetzbetreiber gilt die gesetzliche Abschaffung des Routerzwangs nur für Neukunden. Wann und wie Bestandskunden davon profitieren, ist noch unklar
...
Bundesregierung interpretiert Gesetz ähnlich

Auf ähnliche Weise legte laut Teltarif.de aber auch das Bundeswirtschaftsministerium das Gesetz aus. Demnach sollten zunächst nur Neukunden davon profitieren, laufende Verträge seien erst bei einer Verlängerung betroffen, hatte das Ministerium im Dezember mitgeteilt.

Quelle: http://www.golem.de/news/routerzwan...daten-nur-bei-neukunden-raus-1605-121015.html
 
Wenn sie es so wollen....

Dann kündigen!

Bei mir sind es nur noch 11 Monate und die gehen schnell vorbei....

E.L.G.
 
Würde mich nicht wundern, wenn man ganze sogar als Verkaufsargument verwendet um Leute zu einem neueren (teureren) Vertrag zu bewegen mit mehr Geschwindigkeit damit der Kunde eben auch ggf. eigene Hardware nutzen kann ohne Tricks.
 
Das bezog sich kaum auf die Frage, ob bereits bestehende Verträge von der Gesetzesänderung auch betroffen sein werden ... daß ich da so meine Zweifel hatte, kann man schon in #75 Abs. 4 nachlesen.

Ansonsten verstehe ich die Bemerkung nicht oder falsch ... mit dem "vorauseilenden Pessimismus" waren die Überlegungen gemeint, die Anbieter würden jetzt auf eigene technische Lösungen setzen, für die man ohnehin keine Geräte im freien Handel erhalten würde bzw. sie würden versuchen, ihre eigenen Schnittstellenbeschreibungen so zu formulieren, daß sie der Gesetzesänderung gerecht werden und dann für den Kunden trotzdem nichts besser wird.

Ich finde es schon amüsant, wie vor der Verabschiedung des Gesetzes aus dem Kaffeesatz auf die endgültigen Formulierungen und seit der Verabschiedung auf mögliche Winkelzüge spekuliert wird ... und das meint tatsächliche Versuche, den Gesetzesinhalt zu umgehen - so etwas kann ich in dem angeführten Golem-Artikel nicht erkennen.

Auch der Versuch der Anga-Mitglieder, eine Zertifizierung durchzusetzen, ist ein alter Hut und selbst wenn die damit Erfolg haben sollten (es gibt ja schon einen Standard mit Euro-DOCSIS 3 ff., die wollen ja sicherlich keinen eigenen Standard definieren, dazu sind sie dann wohl doch eher nicht in der Lage, spätestens bei der SoC-Produktion für die Geräte wäre dann wohl Schluß mit lustig), dann müssen die Hersteller nur ihre Geräte entsprechend zertifizieren lassen.

Diese "höheren Weihen" für DOCSIS-Geräte gibt es schon länger (http://www.cablelabs.com/specs/certification/) und ich sehe beim besten Willen nicht, was einen Hersteller davon abhalten sollte, sein Produkt dann dort durch die Prüfungen zu bringen, wenn es denn standardkonform arbeitet.

Sollte es das nicht sein, ist so eine Zertifizierung sogar eine ausgesprochen gute Idee, denn beim "shared medium" des TV-Kabels ist nun mal die Möglichkeit der Störung des Zugangs für die anderen Teilnehmer im Kabelsegment vorhanden. Da habe ich überhaupt "keine Schmerzen" mit so einer Forderung ... wenn ein Hersteller sich nicht in der Lage sieht, diesen Prozess zu durchlaufen, darf er eben keine solche Technik anbieten. Punkt.

Allerdings haben die Anga-Mitglieder bei der Idee einer eigenen Zertifizierung (am besten jeder Betreiber noch nach eigenen Kriterien) wohl tatsächlich den Schuß nicht gehört ... was das am Ende mit dem Gesetz, dem genauen Text und den denkbaren Auswirkungen für den Kunden zu tun haben soll, sehe ich trotzdem nicht.
 
Auf der neuen Website www.avm.de/laeuft stellt AVM Informationen zum Einsatz der Fritz!Box an den Provideranschlüssen zur Verfügung
 
"Freie Router/Endgeräte am Anschluss im Provider-Netz vorhanden?" 'Nein' bei M-net ist falsch, denn ich habe hier schon bei ein paar Leute so etwas gesehen
 
Das stimmt. ;) Im Angebot von Amazon.de seit: 27. Februar 2015
 
Dann wird trotzdem irgendwann der "Marktpreis" für die gebrauchten 6490 auch in die Höhe gehen ... also schlägt jetzt wohl auch für mich die Stunde, von der Teststellung auf ein eigenes (im Moment noch gebraucht gekauftes, aber ich habe ohnehin keinen Kabel-Internetzugang mehr und benutze die 6490 nur als Receiver im LAN) Gerät umzusteigen.
 

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