[Frage] Fritz Box bei 1&1 mieten oder kaufen?

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
200 MB wären bei mir definitiv zu wenig, die würden gerade mal für einen Tag reichen.
 
Du kannst ja dann täglich nachbuchen. ;)
 
Hallo rstle,
ich kann auch nicht nachvollziehen, warum jemand 200 Mbit/s braucht, wäre allerdings froh, wenn ich ein wenig mehr bekommen könnte als meine mageren 971 Kbit/s.
 
Für schnellere Downloads? Wenn mal Online Spiele herunterlädst und so wirst schon merken wie sich da teils bei gut 30GB und so auswirkt.

Für viele ist es übertrieben für bisschen surfen im Forum und mal nen Kätzchen HD Video. ;)

Ist aber auch nicht Thema hier.
 
Was jetzt? 200 MB oder 200 MBit/s? :cool:
 
Moins

Ist doch egal.
Hauptsache das heimische WLAN ist langsamer.
...damit noch genug Reserve bleibt zum telefonieren.
:roll:
 
Ich habe noch mal in die aktuelle AGB geschaut dort steht:
Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten
14.1. Ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
Quelle: http://var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf?lightbox=true

Vorher war es nach Bezahlung des Kaufpreises die Hardware unser Eigentum, also die 29-79€ die je nach FB oft der Fall waren. Da gab es ja auch eine extra Hardwarerechnung dazu.

Die neue AGB stellt wohl eher ein Mietkauf/Leasing da, die Hardware wird jedenfalls nicht mehr zu einem einmaligen Preis Angeboten bzw. einer Zuzahlung in Tarifen mit 24M MVLZ.

Was mir da absolut nicht passen würde ist der letzte Satz. Egal aus welchen Gründen kann 1&1 Hardware zurückfordern.

Gut, da steht kann, nicht muss, aber was heißt es konkret wenn man es streng nimmt?

Der Vertrag wird vorzeitig beendet bei Sonderkündigung oder Widerruf, dieses sollte jedem klar sein, ABER eben auch ein Tarifwechsel oder eine "Vertragsverlängerung" beendet bei 1&1 den Vertrag vorzeitig! Es wird ja ein neuer Vertrag geschlossen, und nicht wie bei anderen hinten dran gehängt.
 
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Hallo zusammen,

wie ist das denn nun wenn einem die gemietete - oder sagt man besser "mietgekaufte" - FritzBox beim nächsten Sommergewitter einem Überspannungsschaden zum Opfer fällt. Tauscht 1&1 die dann auch gleich aus, oder ist es dann doch wieder Eigentum des Anschlußinhabers? Ich meine wenn dies innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit passiert. Hat das schon mal jemand erlebt oder erfragt?
 
Selbst wenn es eine gemietete Box wäre - und das ist sie nicht - wäre ein Blitzschaden nicht mit abgedeckt. Du kannst nur versuchen, dies deiner Hausratversicherung überzuhelfen, aber auch die zahlt nicht immer... Es sei denn, du hättest Überspannungsschäden mit versichert, ist aber nicht in allen Verträgen mit drin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist keine Miete, eher Eigentumsvorbehalt.

Wie schon erwähnt, geht Eigentum gem. AGB nur bei regulärer Vertragserfüllung über. Da eine VVL/Tarifänderung neuer Vertrag ist, und alter vorzeitig beendet wird, ist Bedinugng halt nicht erfüllt, daher bietet 1&1 wohl eine "Hardwareablösegebühr" an, mit welcher diese dann deine wird.

Gewitterschaden ist weder Gewährleistung noch Garantie, ist reine Kulanz wenn die neue Hardware anbieten. Normal wäre es halt einfach Pech, und könnte ggf. von Hausrat übernommen werden wenn solche Elementarschäden mit abgedeckt sind.

Und wenn man ganze Risiko verringern will, holt man sich halt für 10-30€ nen Überspannungsschutz der neben Steckdose auch Telefon/LAN abdeckt. Dazu gibt es schon Themen.

- - - Aktualisiert - - -

MuP@ Wenn sich Hausrat quer stellt, und 1&1 drauf besteht, dass es deren Eigentum ist, könnte ggf. die Haftpflicht eintreten da es ja Schaden an Dritten ist. Dabei wäre nur fraglich in wie man selbst dran Schuld ist und es zu vertreten hat.
 
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Ich habe den Beitrag vorher gelöscht.
Meine heute fehlerhafte Info stammte noch aus älteren Vertragszeiten mit 1u1.

Im Kleingedruckten meiner Hausratv. wird hier die Regulierung übernommen, wenn ein Vertrag für Ratenzahlung zwecks Kauf, vorbehaltliche Nutzung oder Leasing vorliegt.
Nur muss man der Versicherung vorher den akt. Besitz der Gegenstände ab einem bestimmten Wert anzeigen.
 
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