o2 Upgrade an Fritzbox 7390

Fidl0r

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Hallo...
Vor 2 Jahren habe ich dank dieses Forums meine private Fritzbox 7390 an meinem o2 Anschluss mit VoIP installieren und betreiben können. Das läuft bis heute problemlos.
Nun spiele ich mit dem Gedanken den Tarif von O2 DSL All-in M (16.000 Kbit) zu O2 DSL All-in L (50.000 Kbit) zu wechseln.

Seiens O2 wurde mir mitgeteilt, dass ich die VoIP Daten weiterhin nicht ausgehändigt bekomme, bis der Provider durch das neue Gesetz dazu gezwungen wird. Das kann ncoh etwas dauern. Außerdem sollen sich die Zugangsdaten durch die neue Technik ändern.

Daher meine Frage:

Kann ich meine "alte" Fritzbox behalten? Kann ich die Daten wieder problemlos auslesen?
 
Du kannst deine "alte" Fritzbox behalten. Nur eine o2 Homebox musst du eventuell zurückgeben. Da aber niemand weiß, wie du die Daten ausgelesen hast, kann dir natürlich auch keiner sagen, ob du sie wieder problemlos auslesen kannst.
 
Bei einem Wechsel von ADSL auf VDSL und dabei von Telefonica auf BSA-Leitung wird es neue Zugangsdaten geben und die Auslesemethoden sind nicht mehr so simpel wie vor 2-3 Jahren. Besser wäre eine 7490 als Leihgerät zu bestellen. Damit wäre es zudem möglich die Daten auszulesen und in die 7390 zu transferieren. Damit hat man wenigstens ein Ersatzgerät.
 
Warum sollte man die 7390 weiter verwenden, wenn man eine 7490 bekommen kann. Die Zugangsdaten werden sich ändern. Wenn Du jetzt wechselst, wirst Du auch im nächsten Jahr, wenn das Gesetz durch ist, die Daten nicht bekommen (in der beschlossenen Vorlage steht "...bei Vertragsschluss". Wenn Du also heute den Vertrag vor Gültigkeit des Gesetzes machst, hast Du keinen Anspruch auf die Daten, da der Vertrag ja schon ewig und drei Tage geschlossen ist).

Für dich gibt es mehrere Möglichkeiten

1.) Warte mit dem Wechsel, bis das Gesetzt gültig ist, dann muss o2 Dir die Daten aushändigen und Du kannst nutzen was Du willst
2.) Wechsel jetzt und nimm die 7490 als Leihgerät (wenns Probleme gibt, wird die dann kostenfrei von o2 getauscht, darum musst Du Dich dann über die Kontrakt-Laufzeit nicht kümmern)
3.) Wechsel jetzt, nimm ne HomeBox (packt die in Schrank, spätestens beim Support wirst Du die brauchen) und kauf Dir selber eine 7490 (die ist dann Dein Eigentum, 5 Jahre Garantie bei AVM, wenn Du die Rechnung vorweisen kannst), die funktioniert dann auch am VDSL BSA Anschluss (Out of the Box, musst aber mindestens (vorher) die FW 6.30 installieren!)
 
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Ich denke da liegst du falsch!!! Allen kunden müssen die daten dann herrausgegeben werden!!! Der sinn des gesetzes ist ja die freie routerwahl, ergo kann ich mir auch bei bestehendem vertrag einen neuen router kaufen und den vom betreiber zur verfügung gestellten kastrierten router zurücksenden! An dem tag, an dem das Gesetz in kraft tritt, dürften dann wohl die leitungen bei den anbietern GLÜHEN :D
 
Und deine Tastatur ist kaputt.
 
Crusher, du meinst wohl eher Mietgerät.

Mit Leihgerät hätte wohl keiner ein Problem und würde es verwenden besonders ne 7490. ;) Leihe = unentgeltlich
 
Ich denke da liegst du falsch!!! Allen kunden müssen die daten dann herrausgegeben werden!!!

Da bist Du Dir sicher? Also aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz-Entwurf zitiert

§ 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.“

Wenn ich das richtig verstehe, dürfen die verschiedenen Provider die Nutzung eigener Geräte, ab dem Tag der Gültigkeit, nicht aktiv verhindern, aber, die Daten werden erst beim Vertragsschluss unaufgefordert sowie kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, nach meiner Interpretation, das eine Bestandskunde (dessen Vertragsschluss vor dem Gültigkeits-Tag des Gesetztes lag) keinen Anspruch auf eine unaufgeforderte/kostenfreie Ausgabe der Daten hat (es sei denn, dass Gesetz wird in seiner Gültigkeit zurückdatiert).

Wie das zu interpretieren ist, wurde auch schon hier thematisiert. Ich finde keine abschließend bindende und gültige Aussage.


@HabNeFritzbox

Es ist kein Mietgerät. Dass, was einmalig bezahlt wird, ist die Zubuchung der notwendingen Option, damit man überhaupt Anspruch auf die 7490 hat. Das Gerät ist über die Vertragslaufzeit verliehen (an den Kunden).
 
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