kein Routerzwang Unitymedia ab 01.08.2016 / Businesstarif

rushi

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Hallo Zusammen,w

as denkt Ihr sind die neuen Preise der Businesstarife ohne die Fritz Box?
Jemand Insaiderinfos? ;-)

Grüüße
 
Warum sollte es deine Meinung nach denn keine FB mehr geben?
 
Ja ich glaube da wird sich was ändern :rolleyes:
 
Hallo Gesetz, sie müssen Tarife ohne Hardware anbeiten.... @ chilango79 weißt du was? gerne PN+ Danke
 
Nein, können weiterhin Geräte zwangsweise verleihen, aber es darf nicht das einzige Geräte sein, welches funktioniert.
 
okay das war ja z.b. bei Kabelanbietern immer so: es gab FB und ein einfaches Kabelmodel bzw. Router!?
 
Hallo Gesetz, sie müssen Tarife ohne Hardware anbeiten...

Hallo, erst einmal Gesetzt lesen! Müssen sie nicht, schaue dir das Gesetz erst einmal genauer an. Kleine Auszüge aus dem Gesetzentwurf:
§ 11 Absatz 3 schrieb:
... Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. ...
oder
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft schrieb:
...
Die Unternehmen müssen die für die Zugangsmöglichkeit erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. ...


Das auf einmal Tarife ohne Hardware angeboten werden müssen kann ich dem neuen Gesetz nicht entnehmen, im Gegenteil, es sind sogar folgende Aussagen zu finden:
Begründung schrieb:
... Die Regelung in Absatz 3 Satz 2 dient der Klarstellung, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht daran gehindert sind - wie bisher - ihren Kunden ein Endgerät (Router, Modem) anzubieten bzw. zur Verfügung zu stellen. Viele Endkunden werden auch künftig den mit der Bereitstellung eines Endgerätes verbundenen Service und technischen Support in Anspruch nehmen wollen. Die Gesetzesanpassungen wollen diese bisher weit verbreitete Praxis nicht ausschließen, sondern lediglich mit Blick auf den Anschluss von Routern und Modems eine Wahlmöglichkeit eröffnen. ...


Im Referentenentwurf war für § 11 Absatz 4 sogar noch folgendes zu finden:
... Für die Funktionalität der Telekommunikationsendeinrichtung und deren sicheren Betrieb sind die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nur für die von ihm zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung verpflichtet.
das scheint nun aber gestrichen worden zu sein.


Jedenfalls bist du nicht der erste, der überzogene Vorstellungen von dem neuen Gesetz hat und eher ins Träumen gerät anstatt sich realistisch damit zu beschäftigen... :keks:
Gibt schon Leute die sich (voreilig) eine 6490 besorgen wollen weil sie davon ausgehen, dass sie diese problemlos und vollumfänglich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes einsetzen können. Dabei übersehen sie aber, dass das neue Gesetz auch das selbstverständlich nicht garantiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal für dein Post!

Lass Dir aber sagen ich bin trotzdem kein Träumer und möchte gerne Meinungen hier offen kommunzieren. Deine kenne ich nun- davon lebt Community, aber es wird dicher auch andere geben und ich glaube/hoffe, dass es Tarife ohen HW geben wird. Ich gebe daher die Frage weiter in die Runde: Glaubt Ihr daran und was denkt Ihr wieviel das ausmachen wird? Glaubt Ihr daran was teltarif schreibt, dass damit die AVM Preise in den Keller gehen? Hat man eigentlich im laufenden Vertrag eine Option die Hardwar zurückzugeben?

Jedenfalls bist du nicht der erste, der überzogene Vorstellungen von dem neuen Gesetz hat und eher ins Träumen gerät anstatt sich realistisch damit zu beschäftigen... :keks:
Gibt schon Leute die sich (voreilig) eine 6490 besorgen wollen weil sie davon ausgehen, dass sie diese problemlos und vollumfänglich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes einsetzen können. Dabei übersehen sie aber, dass das neue Gesetz auch das selbstverständlich nicht garantiert.
 
... und möchte gerne Meinungen hier offen kommunzieren. Deine kenne ich nun- davon lebt Community, aber es wird dicher auch andere geben ...

Mit persönlicher Meinung hat das weniger zu tun, das sind einfach die Tatsachen.
 
Tatsachen gibt es erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Ich erwarte eine Verschlimmbesserung.
 
Das Gesetz ist verabschiedet und verkündet, das ist eine Tatsache.
Es ist noch nicht in Kraft getreten, ebenfalls eine Tatsache.
Der Inhalt des neuen Gesetzes ist bekannt und auch das ist eine Tatsache.
 
Hallo, erst einmal Gesetzt lesen!
Zitat von § 11 Absatz 3
... Sie können ... überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. ...
Ok, gesetzt und gelesen. Das bedeutet also, dass die aktuelle Praxis von 1&1 genau schon in diese klaffende Lücke schlägt: Man bekommt beim Tarif ohne Mindestlaufzeit ein mieses "1&1 DSL-Modem" für 0,– €/Monat, zzgl. einmalig 149,99 € zwangsweise überlassen, ist aber seitens 1&1 nicht gezwungen, es irgendwie anzuschließen und/oder es zu benutzen. Catch 22?
 
Korrekt. Wenn auch unerträglich (aus Kundensicht).
Gleichzeitig aber müssen sie dem Kunden auch alle Einwahldaten geben (xDSL und Telefonie, aber das war ja bei 1&1 auch bisher kein Problem), damit der Kunde an der TAE-Dose, die ja jetzt als Netzabschluß definiert wurde, seine eigene Technik anschließen und damit den Anschluß vollumfänglich nutzen kann.

Gleiches gilt für die Kabelanbieter, auch wenn diese intern Rotz und Wasser spucken. Auch die können dem Kunden zum Vertrag ein Zwangsgerät aufnötigen und richtig abkassieren, müssen dem Kunden aber trotzdem die Einwahldaten geben. Da Kabelinternet in Deutschland aber keine Einwahldaten hat (für Breitband-Internet), sondern der Kunde anhand der Hardware-ID seines Gerätes (das ja bisher ausschließlich Zwangshardware war) identifiziert wird, wird es in Zukunft wohl keine Alternative dazu geben, daß der Kunde (der es will) per Online-Formular oder Telefon seine Hardware-ID (des selbst gekauften Gerätes) übermittelt und der Anbieter diese freischalten muss. Und ihm zusätzlich noch die Zugangsdaten für die Telefonie mitteilen muß. Denn auch für Kabelinternet wurde genauso eindeutig definiert, daß die Multimedia-Dose der passive Netzabschluß ist und nicht irgendein (welches auch immer) noch dahinter zwangsanzuschließendes (aktives) Gerät des Anbieters.
 
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