Korrekt. Wenn auch unerträglich (aus Kundensicht).
Gleichzeitig aber müssen sie dem Kunden auch alle Einwahldaten geben (xDSL und Telefonie, aber das war ja bei 1&1 auch bisher kein Problem), damit der Kunde an der TAE-Dose, die ja jetzt als Netzabschluß definiert wurde, seine eigene Technik anschließen und damit den Anschluß vollumfänglich nutzen kann.
Gleiches gilt für die Kabelanbieter, auch wenn diese intern Rotz und Wasser spucken. Auch die können dem Kunden zum Vertrag ein Zwangsgerät aufnötigen und richtig abkassieren, müssen dem Kunden aber trotzdem die Einwahldaten geben. Da Kabelinternet in Deutschland aber keine Einwahldaten hat (für Breitband-Internet), sondern der Kunde anhand der Hardware-ID seines Gerätes (das ja bisher ausschließlich Zwangshardware war) identifiziert wird, wird es in Zukunft wohl keine Alternative dazu geben, daß der Kunde (der es will) per Online-Formular oder Telefon seine Hardware-ID (des selbst gekauften Gerätes) übermittelt und der Anbieter diese freischalten muss. Und ihm zusätzlich noch die Zugangsdaten für die Telefonie mitteilen muß. Denn auch für Kabelinternet wurde genauso eindeutig definiert, daß die Multimedia-Dose der passive Netzabschluß ist und nicht irgendein (welches auch immer) noch dahinter zwangsanzuschließendes (aktives) Gerät des Anbieters.