[Frage] Nach Umzug Bandbreite zu gering; Kündigungsrecht?

Lese einfach mal Absatz 8 der in #3 genannt wurde.

Danke dir!

Ich zitiere aus dem Telekommunikationsgesetz:

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt"

Somit wäre man aus dem Vertrag entlassen, bzw. könnte diesen kündigen, hätte allerdings noch 3 Monate für überhaupt keine Leistung zu zahlen, was allerdings besser ist, als wenn man 12 oder gar mehr Monate weiter zu bezahlen hätte.
 
Das kommt auf die Definition von "Leistung" an.
Versteht man darunter "VDSL" oder generell die "Versorgung mit DSL" ?
 
Das sagt die Leistungsbeschreibung, die sagen oft nur "Internetzugang" und eine Bandbreitenangabe. So kann bspw. 1&1 die angegebene Mindestbandbreite von 16,7 Mbit/s bei DSL 50 mit ADSL2+ (vielleicht nach Annex I) je nach Leitung erreichen.
 
Eher unwahrscheinlich, wenn VDSL gebucht war und nur ADSL gibt stehen Chancen gut aus der Nummer rauszukommen.

Muss man eh im Einzelfall sehen, ob man nicht einfach neuen Tarif bucht am neuen Zielort und so die Zeit umgeht, und ggf. nochmal neue Hardware bekommt ect.
 
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Danke noch für die zusätzlichen Infos!
 
Hi,

am Samstag hat die T-Com (im Auftrag von 1und1) die Leitung geprüft und festgestellt, dass kein Fehler vorliegt (ja logo) und sie keine höhere Bandbreite zur Verfügung stellen können. 1und1 ist immer noch der Meinung, dass 13.000 möglich sind (vermutlich über VF; auch wenn deren Verfügbarkeitscheck nur um die 6.000 anzeigt) und will nochmal einen Techniker vorbeischicken.....
Sie haben sich aber schon geäußert, dass, wenn es mit den 13.000 nix werden sollte, sie meine Tochter sofort aus dem Vertrag entlassen.
Schaun ma mal.....

Grüße
Snyder
 
Muss alles schneller gehen...

Werbung sagt, 1 Klick, 1 Nacht, 1 Anruf und ein Experte ist dran und solche Dinge. ;)

Steht glaub auch was von wegen wenn Störung nicht nach 1 Tag behoben dann gibt es nen Freimonat. Müsste ich in deren Garantieversprechen noch mal nachlesen.

Nicht vergessen die Rechnung zu kürzen, Umzug darf zwar Entgelt aber nicht mehr wie Neuanschluss, also 0€, Leistung die versprochenen wurde nicht erfüllt...
 
Umzug darf zwar Entgelt aber nicht mehr wie Neuanschluss, also 0€


Hallo,

was meinst du denn damit?
Bei Umzug werden doch für den Kunden immer ziemlich hohe Gebühren in Rechnung gestellt,
oder habe ich das jetzt aus dem Zusammenhang gerissen und 0€ waren gemeint, da die Bandbreite nicht erfüllt wird?
 
"Gebühren" dürfen die eh nicht erheben, sind keine öffentlich-rechtlichen Anstalten. ;)

Lies einfach 1-2 Sätze im Absatz 8 vor dem was Zitiert hast, da steht es doch beschrieben.
 
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Bei 1und1 arbeiten nur Experten! ;)
Wegen der Kosten für den Umzug werden wir auf jeden Fall diskutieren, schließlich hat es, wenn man es ganz genau nimmt, sobald die 13.000 nicht kommen, gar keinen Umzug gegeben....

Grüße
Snyder
 
Lies einfach 1-2 Sätze im Absatz 8 vor dem was Zitiert hast, da steht es doch beschrieben.


1 und 1 schreibt hier zu den Anschlussgebühren bei DSL16:
59,95 € (fällig nur bei Umzug innerhalb der ersten 24 Vertragsmonate)
0 €, wenn nicht umgezogen wird.

Dazu kommt noch die Technikergebühr bei Telefon-Neuanschluss von 39,90 €.

Nach Rechnung von 1 und 1 wären bei Umzug somit zusammen beinahe 100 € fällig.
 
1&1 hat seine eigene Welt, verweise die also ggf. auf das Gesetz.

Wie auch schon erwähnt sind FAQ keine Vertragsbestandteile, sondern nur AGB, Preisverzeichnis und Leistungsbeschreibung, den stimmt man ja auch zu.

Und wenn im Preisverzeichnis nichts von Portierung, Umzug oder so steht, Pech gehabt.

Muss man Anbietern halt ggf. auf die Füße treten.

Ist genau wie bei Banken, berechnen auch viel was die nicht dürfen, einfach mal bei Interesse nach Bank Gebühren googeln findest schon direkt Artikel bei Verbraucherzentrale, Focus ect. und gerade Sparkasse hebt aktuell an, Wunder das die kein Eintritt verlangen in der Filiale.
 
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So, heute war der 3. Telekom-Techniker da (wollten sie so) und hat festgestellt, dass alles in Ordnung ist und eben von der T-COM nicht mehr als 6.000 möglich ist.
Jetzt wird gekündigt und zu VF/KD gewechselt.

Grüße
Snyder
 
Sag ja, eigene Welt, TKG sagt was anderes, daran würde ich mich auch richten.
 
Hallo Fritzboxbesitzer,

du meinst diesen Satz, richtig?
"Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt."
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

Wenn noch kein Telefon-Anschluss vorhanden ist, dann nimmt 1&1 39,90 €.
(Was bedeutet eigentlich Telefon-Neuanschluss?)

Wenn schon ein Telefon-Anschluss vorhanden ist, nimmer 1&1 0 €, bei Umzug allerdings
59,95 € (fällig nur bei Umzug innerhalb der ersten 24 Vertragsmonate)

Somit dürfte 1&1 als max. 39,90 € verlangen. Hattest du das so gemeint?
Womöglich könnten Sie sich über irgendwelche AGB-Tricksereien rausreden, dass die Mindestvertragslaufzeit wieder von vorne beginnen würde, wenn man nur die max. 39,90 € zu zahlen bereit wäre.

Wie auch immer. Danke für den Hinweis!
 
So, 1und1 ist gekündigt, die Box von VF/KD war auch schon da. Musste leider zurück, da wir den Vertrag erst nochmal widerrufen haben. Mal sehen, wann die neue da ist...
Der Grund des Widerrufs: Eigentlich sollte es ein 32.000er Anschluss für 19,99/24 Monate werden. Der *schreibichjetztnicht* von der Hotline hat meiner Tochter einen 200.000er für 19,99/12 Monate mit der (angeblichen) Option auf Runterstufung danach angeboten/aufgeschwatzt. Was dieser *schreibichimmernochnicht* verschwiegen hat: Nach einem Jahr kann man auf 25.000 für 29,99 oder 50 bzw. 100.000 jeweils 5 EUs teurer abkohlen, aber nicht auf einen Tarif für 19,99!
Nun ist das Prozedere bei KD extra so angelegt, dass eine Änderung des Vertrages nicht möglich ist, sondern man muss formvollendet widerrufen (das ist ja kein Problem) und die gesamte Technik zurückschicken! Die neue Technik geht erst raus, wenn die alte Technik angekommen ist und der Widerruf bearbeitet wurde.
Somit hat man erstmal für ca. 1 Woche kein Internet. Extra so aufwändig gemacht, damit es sich die Kunden 2 Mal überlegen, zu widerrufen.
Was ich von solchem Geschäftsgebaren halte, schreibe ich lieber nicht, das wäre justiziabel......
Grüße
Snyder
 
Gehe ich ganz fest von aus; die Dame an der Hotline hatte es meiner Tochter ausdrücklich angeboten.

Grüße
Snyder
 
Extra so aufwändig gemacht, damit es sich die Kunden 2 Mal überlegen, zu widerrufen.

Das wirft kein gutes Licht auf den Anbieter, wenn er so seinen Kundenstamm zu halten versucht.

LG

Goggo
 
Seit wann steht denn KD in einem guten Licht?
Solche Finkigkeiten machen sie doch schon ewig; mit "Zwangs"optionen, die fast den gleichen Namen haben wie der bestellte Tarif, die dann innerhalb von 1 oder 2 Monaten gekündigt werden müssen, weil sie sonst kostenpflichtig werden, Tarifen (so wie hier) im ersten halben oder ganzen Jahr zum Schnäppchenpreis, bei denen das böse Erwachen dann erst kommt, wenn man nicht gleich gaaaaaanz genau hinguckt undundund.
Sie sind doch schon mehrfach von der VZ auf Grund dieses eigenwilligen Geschäftsgebarens abgemahnt worden, machen aber (jeweils in leicht abgewandelter Form) weiter.....

Grüße
Snyder
 

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