[Frage] Sonderkündigung bei Umzug, wenn anderer Anbieter geschaltet hat?

ruffy85

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Leider musste ich nun die Erfahrung machen, dass Kulanz für 1und1 ein Fremdwort geworden ist und min. zwei Support-Mitarbeitern die Vertragsverlängerung nicht ausreicht um die Umzugsgebühr zu erlassen bzw. durch eine Gutschrift auszugleichen. Viel mehr wurde mir erst am Telefon mitgeteilt, dass sehr wahrscheinlich ein Techniker prüfen müsse, ob VDSL am neuen Wohnort geschaltet werden kann und für einen Technikertermin müsste ich erneut 39,00 € zahlen. Somit würde der Umzug schon 98,00 € einmalig kosten, dazu der nicht reduzierte Grundpreis. Schade, aber da werden 1und1 und ich uns nicht einig.

Ich weiß von meinem Sonderkündigungsrecht, wenn 1und1 die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Nun stellt sich mir die krude Frage, ob eine durch einen anderen Anbieter belegte Leitung, genau diesen Umstand darstellt? Konkret kann ich Vodafone VDSL schalten lassen, die Konditionen, die mir angeboten wurden, sind gut 250 EUR günstiger als bei 1und1, die 3-Monate-Sonderkündigungsfrist, eingerechnet.

Leider finde ich bisher nichts brauchbares zu dem Thema, daher hoffe ich auf euch. :)
- Zählt ein vorhandener, aktiver Anschluss von Vodafone auf meinen Namen oder auf den Namen eines Mitbewohners als "blockierte" Leitung, so dass 1und1 die Leistung nicht erbringen kann?
- Welche Erfahrungen habt ihr mit 1und1 hinsichtlich der Sonderkündigung?

Ich will vermeiden, dass 1und1 erneut ohne meine explizite Zustimmung meinen Vertrag um 24 Monate verlängert - so geschehen beim letzten Umzug. Ich will aber auch nicht zwei DSL-Verträge bezahlen müssen und letztlich nur das günstigste Angebot wahrnehmen.
 
Ich habe keine Probleme gehabt mit 1&1, war unzufrieden mit deren "Service", Telekom hat Portierungsantrag gestellt, wurde zugestimmt und erledigt.

Wenn Umziehst bleibt alte Vertrag bestehen wie er ist, und wenn 1&1 den nicht so 1:1 Fortsetzen kann, besteht Sonderkündigungsrecht. Entweder du ziehst um und zahlst den Preis welcher nicht höher sein darf als für den Neukunden, also max die 59,90€, bzw. da 1&1 aus Erfahrung nichts berechnet sogar kostenlos.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...raucher/Anbieterwechsel/Umzug/Umzug-node.html

Oder machst eine VVL und bekommst normal Neukundenähnliche Angebote mit neuer MVLZ.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo ruffy85.

Nun stellt sich mir die krude Frage, ob eine durch einen anderen Anbieter belegte Leitung, genau diesen Umstand darstellt?

- Zählt ein vorhandener, aktiver Anschluss von Vodafone auf meinen Namen oder auf den Namen eines Mitbewohners als "blockierte" Leitung, so dass 1und1 die Leistung nicht erbringen kann?

Dabei wäre ich vorsichtig. Es kann nämlich sein, dass an deinem Haus genügend freie Leitungen anliegen und dann ggf. beide Anbieter einen Anschluss schalten können. Dann hättest du zwei Verträge.

HabNeFritzbox hat schon vollkommen richtig geschrieben, dass das Sonderkündigungsrecht dann greift, wenn 1&1 den Vertrag nicht 1:1 am neuen Standort fortführen kann. Das müsste einmal geprüft werden.

Da du mit dem Gedanken spielst, deinen Anbieter zu Wechseln: Wenn du möchtest unterbreite ich dir gerne ein schönes Angebot für den Wechsel zu uns: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-team

Es grüßt herzlich Nadine B. von Telekom hilft
 
Ein Techniker vor Ort kann nichts entscheiden, das entscheidet die Telekom-Datenbank anhand von Theorie.
 
So ist es, wobei kommt wohl auf den 1&1 Experten an, evt. gibt es ja auch Spezial Techniker die mit ner Wünschelrute am Grundstück langgehen und eine freie Leitung suchen zum VDSL Port und mit Magiestab dann aktiviert wird.
 
Vorsicht. Ein Umzug hat kein Sonderkündigungsrecht zur Folge! Und auch was die Geschwindigkeit angeht, kommt man nur raus, wenn sie weniger als 50% der bestellten und im Vertrag festgelegten Geschwindigkeit liegt.
Bsp:
Jetzt 100000, neue Adresse nur 50000, er kommt raus aus dem Vertrag.
Jetzt 100000, neue Adresse kommen nur 60000 an und somit über dem Korridor der vertraglich festgelegten garantierten Geschwindigkeiten, dann kommt er nicht aus dem Vertrag heraus.

Ich verstehe die Aufregung auch ehrlich gesagt nicht. ein Umzug ist mit Kosten verbunden, warum soll 1und1 da alle Kosten ständig übernehmen?
 
Das Sonderkündigungsrecht existiert bei 1und1 nur auf dem Papier. Generell gilt das Sonderkündigungsrecht nur wenn am neuen Wohnort die gleiche Leistung nicht erbracht werden kann. Bei mir ist das der Fall. Das wird aber von 1und1 schlichtweg ignoriert. Die legen es einfach auf die juristische Auseinandersetzung an. Und bei der BNetzA bist du genauso hilflos wie auf hoher See. Da hilft dir auch keiner. Das sind übrigens eigene Erfahrungen und 24 Monate Extragebühren für einen Anschluß, den ich nicht mehr nutzen konnte. Die Juristen sind mittlerweile derart asozial ......!
 
Ist doch nichts neues, bei fast allen Anbietern wird aus einer außerordentlichen Kündigung egal aus welchen Grund als "Kulanz" gesehen.

Wenn ich im Recht bin, sehe ich sowas gelassen an, sollen Firmen ruhig Klage einreichen, sind ja deren Kosten.

Gibt immer noch Rechtschutz, Verbraucherzentralen, ÖRA ect.
 
@thtomate12: Das Bezog sich auf einen Providerwechsel. Ich wollte zu KabelBW aber meine Hauswirtin hat keine Installation zugelassen. Also schreibe ich Vodafone dass das mit KabelBW nicht klappt und ich mich um einen neuen Provider bemühe und die Kündigung bestehen bleibt. Die Info von KabelBW an Vodafone kam aber erst 2 Tage nach meiner Information an. Vodafone hat also mein Schreiben einfach ignoriert und die Vertragslaufzeit neu gestartet. In der Zwischenzeit hatte ich einen neuen Provider beauftragt und der hat als Portierungstermin ein Datum in 2 Jahren bekommen. Na da gehste zur BNetzA hab ich gedacht. Die haben sich aber nur dafür interssiert, ob meine Rufnummer portiert wird. Meine Problematik haben die einfach ignoriert wie vorher Vodafone. Wenn ich etwas eindringlichere Mails geschrieben habe, dann habe ich einfach keine Antwort mehr bekommen.

@HabNeFritzbox: Magst von mir eine Lanze und ein Pferd? Ich zeig dir auch wo die Windmühlen stehen. ;)
Ich habe heute bei der BNetzA angerufen und die haben mit direkt an den Verbraucherschutz verwiesen. Denen geht das sowas von am A.... vorbei. :mad:
 
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