[Frage] Vertrag ohne MVL: Zwangsmodem irgendwie abbestellen?

TOMillr

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Nachdem Easybell mir meinen VDSL-Anschluss zum Monatsende gekündigt hat, würde ich gerne bei 1&1 einen Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit (aka deren 3 Monate Verträge) abschließen.

Da ich meine eigene Fritzbox weiter nutzen werde, benötige ich natürlich das 0€ Kabelmoden nicht. Für dieses Kabelmodem stellt 1&1 bei den Verträgen ohne MVL ja ganz frech einmalig 149,99€ in Rechnung.

Hat schon mal jemand versucht, ob man vielleicht bei Bestellung über die Hotline irgendwie auf der Teil - und somit auch auf die 150€ - verzichten kann?
 
Schau mal hier: 0,-€ für das "Modem" (GMX und WEB sind Firmenableger von1u1):
http://dsl.gmx.de/portal-dsl-hardware-option

Ansonsten hilft nur Anrufen.
Bei Verträgen ohne Laufzeitbindung sieht es aber eher schlecht aus.
Trotzdem viel Glück.
 
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Klar ist es frech, optional ist es ok, aber Zwang halt nicht, dann sollen die lieber ehrlich sein und sagen wollen ohne 24M halt 21,99€ oder so.

In der Bindung sehe einige nur schlechtes, loben dann da z.B. Easybell, weil die solche Spielchen nicht machen, und nun kündigen die am Anfang des Monats direkt zum Ende dessen, weil Telefonica nicht mehr will und Telekom halt teurer ist. Anbieter sind halt auch nicht gebunden.

Wenn von vornherein klar ist, dass es keine zwei Jahre werden dort, kann sowas ne Option sein.
 
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Ich bin mir nicht sicher ob die Vorgehensweise von 1&1 rechtens ist. Ohne MVLZ gibt es keine Möglichkeit das Modem abzuwählen. Das so genannte "1&1 DSL-Modem" ("Kabelmodem" wie oben verwendet ist irreführend da hier ja DSL eingesetzt wird) kostet laut Webseite einmalig 149,99 €. Wäre ich direkt betroffen, würde ich den Verbraucherschutz einschalten, da es keine Möglichkeit gibt, die Bestellung ohne Hardwarekauf/-miete abzuschließen. Die "Freie Wahl bei allen Endgeräten" haben sich die meisten Bürger wohl anders vorgestellt.
 
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Ich bin mir nicht sicher ob die Vorgehensweise von 1&1 rechtens ist.
Warum sollte das nicht rechtens sein? Man wird nicht gezwungen einen solchen Vertrag bei 1&1 ohne MVLZ abzuschließen.

("Kabelmodem" wie oben verwendet ist irreführend da hier ja DSL eingesetzt wird)
Es heißt offiziell nicht mehr Kabelmodem wie früher sondern "DSL-Modem", ist allerdings ebenfalls nicht ganz korrekt (da es sich um einen DSL-Router handelt), 1&1 verwendet diese (irreführenden) Bezeichnungen schon seit Jahren (früher z.B. "WLAN-Modem").

Die "Freie Wahl bei allen Endgeräten" haben sich die meisten Bürger wohl anders vorgestellt.
Die "freie Wahl beim Endgerät" ist davon nicht beeinträchtigt, das neue "TK-Endgerätegesetz" verbietet es jedenfalls nicht, dass (kostenpflichtige) Modems oder Router Vertragsbestandteil sind, diese müssen eben nur nicht mehr vom Kunden eingesetzt werden. Das war eigentlich von Anfang an klar und es wurde bei den entsprechenden Gesetzesentwürfen auch nie in Frage gestellt bzw. war kein Thema.
 
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Und genau dieses letzte Thema hatte ich ja seinerzeit vor ca. 1 Jahr in meinem Beitrag für die Fachhändlerzeitschrift "Telecom Handel" thematisiert. Daß eben genau solche Tricksereien kommen werden.

@ rmh:
Du hast doch die "freie Wahl" ...!
Sag einfach: nein zu 1&1. Und fertig!
Problem: wohin dann? congstar bietet monatlich kündbare Verträge (leider "Anschlußgebühr" 70 €, aber eben auch ohne jeden - auch keinen "heimlichen" Gerätezwang). O2 kommt auch in Frage, leider aber eben nur mit Drossel. Wenn Du Mobilfunk bei O2 hast, kannst Du vielleicht den Kombivorteil nutzen, dann kostet Dich VDSL nur 25 € monatlich.
 
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@thtomate12, qwertz.asdfg,
Der Begriff Kabelmodem ist eindeutig definiert. Man kann natürlich versuchen zu argumentieren, dass dieser Begriff in der Vergangenheit schön öfter im falschen Kontext verwendet wurde, damit wird es aber nicht besser. Wegen dem Begriff Kabelmodem habe ich mich auf der 1&1-Webseite umgesehen um herauszufinden, ob 1&1 nun auch DOCSIS vermittelt.

@qwertz.asdfg,
Meiner persönlichen Meinung nach ist das Angebot nicht besonders interessant und auch keine Empfehlung wert, da ein Kunde trotz eigener Hardware im Falle einer Bestellung 150 Euro für ein "1&1 DSL-Modem" ausgeben müsste.

@ciesla,
Tricks dieser Art sind unnötig. Mit etwas mehr Transparenz gewinnt man m.E. eher das Vertrauen des Kunden. M-NET beispielsweise erhebt bei Verträgen ohne MVLZ einen Bereitstellungspreis von derzeit 99 €. Da weiß der Kunde dann sofort Bescheid. Ob es nun "schöner" ist die Kosten über eine Hardware-Zwangsoption an den Kunden weiterzureichen, kann jeder hier für sich selbst entscheiden.

Ich bin mit meinem Anschluss zufrieden und habe keine Ambitionen zu 1&1 zu wechseln. Aber danke.
 
Der Begriff Kabelmodem ist eindeutig definiert. Man kann natürlich versuchen zu argumentieren, dass dieser Begriff in der Vergangenheit schön öfter im falschen Kontext verwendet wurde

Wo ist es eindeutig definiert? Wer verwendet es im richtigen Kontext?
 
Der Begriff Kabelmodem ist eindeutig definiert.
Deshalb wird dieser Begriff (vermutlich) auch nicht mehr von 1&1 verwendet (unabhängig davon ob dieser Begriff nun eindeutig definiert ist oder nicht), das Thema ist also erledigt. Es bleibt aber weiterhin die irreführende Bezeichnung "DSL-Modem" (oder früher auch "WLAN-Modem").

Meiner persönlichen Meinung nach ist das Angebot nicht besonders interessant und auch keine Empfehlung wert, [...]
Nun, das mag evtl. so sein, deshalb ist es aber noch lange nicht rechtswidrig...
 
Nun, das mag evtl. so sein, deshalb ist es aber noch lange nicht rechtswidrig...
Was hier auch niemand behauptet hat ...
 
Behauptet nicht, aber du hast selbst in Beitrag #6 die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt:
Ich bin mir nicht sicher ob die Vorgehensweise von 1&1 rechtens ist.

Und dass das Angebot bzw. die Vorgehensweise von 1&1 nicht rechtens sein soll kann ich nicht nachvollziehen.
 
Du selbst schreibst

... 1&1 verwendet diese (irreführenden) Bezeichnungen schon seit Jahren (früher z.B. "WLAN-Modem") ...

Imho gibt es Urteile vor deutschen Gerichten, die eben jene "Irreführung" von Verbrauchern entschieden haben. Ich bin kein Jurist, aber wenn jmd. bzgl. Irreführung rechtskräftig verurteilt ist, leite ich daraus ab, dass er rechtswidrig gehandelt hat?

LG
 
Der Begriff Kabelmodem ist eindeutig definiert
Der Begriff "Kabelmodem" beschreibt üblicherweise ist die Verbindung nach außen, 1&1 sieht aber die Verbindung nach innen - im Gegensatz zum WLAN-Modem.

Korrekt müsste es heißen:
Code:
(V)DSL-Router mit einem Ethernetanschluss.
Ob das für Tante Erna hilfreicher wäre, sei mal dahingestellt.
 
Selbst wenn es "1&1 Router powert by AVM mit integriertem VDSL/ADSL Modem und Netzwerkanschluss sowie mit abgeschaltetem WLAN" heißt, bringt es nicht nur der Erna nichts, sondern auch dem TE bzw. dem Thema allgemein.

Es fehlen einfach Versuche bzw. dessen Rückmeldungen.
 
Kabelmodem bezeichnet ein Modem das sich für den Anschluss an einen TV-Kabelanschluss eignet. Und da dieser Begriff in Beitrag #1 für DSL verwendet wurde, habe ich mir erlaubt das richtig zu stellen. Offensichtlich gibt's aber Leute die sich damit schwer tun. :roll:

@qwertz.asdfgh,
Ich habe die Rechtmäßigkeit nicht in Frage gestellt, sondern bereits einleitend klar gestellt, dass ich mich mit der Rechtslage nicht auskenne (unsicher bin). Dann folgt eine Beschreibung der Tatsachen, so wie man sie auf der Webseite nachvollziehen kann. Kein Spielraum für Interpretationen! Ich bleibe bei meiner Aussage welche sich auf die spezielle Vorgehensweise von 1&1 bezieht, bei Abschluss eines DSL-Vertrages ohne MVLZ dem Kunden keine Wahl zu lassen, den Vertrag ohne Hardware abzuschließen! Fair und transparent ist der Bestellvorgang so meiner Meinung nach nicht. Wie man es transparenter machen kann, habe ich an einem Beispiel genannt. Damit klinke ich mich aus diesem Thema aus, da es mir die Wortklaubereien hier zu blöd werden. Fazit: Die Fragestellung des TO aus #1 ist nachvollziehbar.
 
Und noch mal konkrete Antwort auf die Frage aus #1: NEIN.

Da ja 1&1 mit AVM die Business Vermarktung gestartet hat, waren auf der AVM-Roadshow im September/Oktober letzten Jahres auch die entsprechenden Channel-Verantwortlichen von 1&1 anwesend.
Ich habe damals u.a. die konkrete Frage gestellt, weshalb es diese Strafgebühr für Kunden gibt, die Wert auf Preis/Leistung legen und nicht auf Knebelungen aller Art.
Die ganz klare Antwort war, daß 1&1 am liebsten gar keine kurzen Verträge mehr anbieten möchte, sich aber nur noch nicht getraut hat, das auch offiziell so zu machen.
Es gibt im Unternehmen wohl angeblich genug Mitarbeiter, die das zwar nicht begrüßen, aber dem "Diktator Dommermuth widerspricht man nicht ...".
Die Kunden, die Wert auf kurze Vertragslaufzeit legen, sollen angeblich sogar die deutlich angenehmeren sein.
Ein ganz kleiner Teil von denen habe die Verträge gebucht, weil sie wirklich für wenige Monate einen "Übergang" bräuchten. Der Großteil aber habe dies in der Vergangenheit getan, weil sie einfach eine funktionierende Technik haben wollen und diese Kunden blieben dann trotz Kündigungsmöglichkeit fast immer auch deutlich länger, als 2 Jahre. Oftmals sogar sehr viele Jahre. Und vor allem kommen diese Kunden nicht alle 2 Jahre wieder mit nervigen Forderungen auf das Servicepersonal zu und suchten nicht regelmäßig das Haar in der Suppe.
 
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Dann bleib doch mit deiner Bindungsangst bei "Easy in 3 Wochen ohne Anschluss bell".

Hier weiß man doch, dass du alles andere hasst und Probleme mit fast allem hast.

Überall gibt es Probleme oder Punkte die nicht gut sind, da ist 1&1 keine Ausnahme, dennoch muss man nicht alle per se verteufeln.

@rmh Sehe ich auch so mit dem Modem, aber ist eben auch leider üblich dass man Begriffe anders verwendet, weil der "blöde" Kunde es besser verstehen soll. Aber ist auch bei "Router" so, nen einfacher Router hat kein DSL Modem, trotzdem sagt man zu der FB sei nen Router und kein Routermodem oder Router mit intrigantem Modem. ;)

@all Bisher hat wohl keiner versucht, wenn es sich nicht abbestellen lässt, die Annahme des Paketes zu verweigern oder nur Zugangsdaten zu entnehmen und Rest zurückzusenden und dann die Rechnung entsprechend zu beanstanden. Oder mal zum Verbraucherschutz gegangen, hatte den sowas auch schon mal gemailt, aber machen da eher nichts, wenn man da nicht eben kostenpflichtig vorstellig wird. Wenn keiner gegen angeht, hat 1&1 ja Ziel erreicht in dem Kunde fern bleibt ohne Laufzeit.
 
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