Wem gehören die zugeteilten Rufnummern?

ike

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Ich habe in der Newsgroup de.comm.internet.telefonie etwas Interessantes (Message-ID <[email protected]>) gelesen, das ich euch nicht vorenthalten möchte:

Laut "zuständiger" Gesetzgebung gehört die Nummer immer dem (abgeleiteten) Zuteilungsnehmer. Dabei ist es erstmal egal, ob der VoIP-Anbieter das in seinen AGB ausschließt, das dürfte hinfällig sein.

Wenn der Anbieter nun behauptet, die Nummer sei ihm selbst und der Endkunde bekäme nur ein Nutzungsrecht, dann klingt das logisch, wenn der Anbieter z.B. 15stellige Münchener Rufnummern "vergibt", die Durchwahlen seines eigenen (auf ihn mit Münchner Adresse) zugeteilten Anlagenanschluß darstellen - das sind "seine" Nummern und da kann er durchaus Nutznugsrechte vergeben.

Wenn der Anbieter aber in 1000 oder gar 5.200 Vorwahlbereichen aktiv ist, dort Nummern vergibt aber dort keine Niederlassung unterhält, die die Nummer eigentlich abgeleitet zugeteilt bekommen hat (und darum auch nicht selbst im Besitz der Rufnummer sein kann, aufgrund welcher Grundlage denn), dann erfolgt die abgeleitete Zuteilung hier ganz offensichtlich direkt an den Endkunden und damit "gehört" diesem die Nummer auch. AGB hin oder her.

Wenn sie dem Endkunden "gehört", darf er sie auch grundsätzlich bei einer Kündigung wegportieren. Auch das kann man ihm in den AGB nicht verwehren, lediglich z.B. eine Mindestvertragslaufzeit/Kündigungsfrist kann dem Portierungswunsch erstmal entgegenstehen. Ob er das dann auch tatsächlich KANN, hängt vom Carrier ab und ob dieser am Portierungsverfahren teilnimmt (was er zwar eigentlich muss, aber die Praxis könnte anders aussehen, ggf. muss man seinem Recht eben Nachdruck verleihen).

Bei den beiden Carriern, die dafür bekannt sind, dass der Großteil aller VoIP-Rufnummern von ihnen stammt, ist die technische Möglichkeit einer Portierung aber definitiv gegeben.

Soviel nur mal ganz allgemein zu der Frage "wem gehört die Nummer". Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen oder VoIP-Anbietern sind natürlich rein zufällig und das ganze ist auch bloss persönliche Meinung und in keinster Weise eine Rechtsberatung :)

Und Message-ID <[email protected]>:
naja, die BNetzA definitiert das nicht extra so, aber irgendwem muss die Nummer ja effektiv zugeteilt werden, entweder a) dem Endkunden (dann ist er Zuteilungsnehmer, Problem gelöst) oder b) dem VoIP-Provider, der dann Endkunde spielt und ein Nutzungsrecht aussprechen kann.

Eine Nummer in Pusemuckel-West einem VoIP-Provider zuzuteilen, der dort gar keinen Ortsnetzbezug hin hat (d.h. keine Niederlassung) wäre aber gar nicht zulässig, also können wir den b)-Fall wohl getrost ignorieren.
Ah ja. D.h. wenn es eine Rufnummer ist, die der ortsüblichen Länge entspricht, gehört die Nummer prinzipiell doch dem Kunden?
die ortsübliche Länge heisst nur, dass der VoIP-Provider die nicht nach hinten verlängert hat. Das spricht natürlich dafür, dass er gar nicht der Endkunde (Zuteilungsnehmer) war, denn wenn doch, wäre die Anzahl der ihm zugeteilten Nummern sehr begrenzt (weil man als !!!Endkunde!!! eben nicht 1000 Nummern einfach so bekommt, auch nicht, wenn man VoIP-Provider von Beruf ist) und er wäre wohl kaum so verschwenderisch, diese wenigen Nummern 1:1 rauszugeben.

Aber das ist halt nur ein Indiz.
 
Ich habe bei der BNetzA (der ehemaligen RegTP) nachgefragt und eine interessante Anwort erhalten:
Durch die Zuteilung erhalten die also ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Rufnummer, dass ihnen nur unter den in § 20 Absatz 3 TKV genannten Voraussetzungen wieder entzogen werden kann. Ein Eigentumsrecht an der Rufnummer besteht nicht. Vielmehr ist es so, dass der "originäre" Zuteilungsnehmer (also in dem von Ihnen beschriebenen Fall der VoIP-Diensteanbieter bzw. der mit ihm kooperierende Netzbetreiber) nur die Nutzungsrechte weitergeben kann, die er selbst durch die Zuteilung von Rufnummern erlangt hat. Das bedeutet auch, dass er die in den Regeln vorgegebene Stelligkeit einzuhalten hat. Wenn er die Rufnummern "verlängert", bevor er sie an die Endkunden weitergibt, so hält er sich damit nicht im gesetzten Rahmen und provoziert Folgeprobleme (z.B. bei Abschaltung der gesamten Nummer wegen widerrechtlicher Nutzung auch nur einer der weiter unterteilten Nummer, weil auch nur diese zugeteilt wurde). Die Rufnummern werden blockweise durch die Bundesnetzagentur zugeteilt und der Diensteanbieter bzw. Netzbetreiber teilt dann "abgeleitet" seinen Kunden die Nummern zu. Eine andere Form der Weitergabe von Rufnummern ist nicht zulässig, da die Nummern rechtsgeschäftlich nicht übertragbar sind.

Ferner erhalten Endkunden durch die Zuteilung einer Nummer auch das Recht, die Nummer gem. § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) portieren zu lassen.

Das bedeutet, dass Betreiber von Telekommunikationsnetzen und auch Diensteanbieter sicherstellen müssen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers oder Anbieters und Verbleiben am selben Standort die ihnen zugeteilten Nummern beibehalten können. Die Netzbetreiber- bzw. Diensteanbieterportabilität setzt damit die Beendigung des Vertrages beim abgebenden Netzbetreiber oder Diensteanbieter und die Beauftragung bei dem aufnehmenden Netzbetreiber oder Diensteanbieter voraus.

Die geschilderte Rechtslage gilt für alle Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz gleichermaßen. Damit sind auch die VoIP-Anbieter demgemäß verpflichtet. Aussagen, die dem widersprechen, sind somit nicht rechtskonform.
 
... dafür ein "Wichtig".

BTW: Den § 20 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), der die Zuteilung der Rufnummern regelt, findet man hier.
 
ike schrieb:
Ferner erhalten Endkunden durch die Zuteilung einer Nummer auch das Recht, die Nummer gem. § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) portieren zu lassen.

Endlich mal was positives von der Bundesnetzagentur! Jetzt muss man nur noch den Anbieter dazu bringen dass er die Nummer auch rausrückt!

Ich werde mal den Versuch starten eine Festnetzrufnummer die bei Freenet geschaltet ist zu meinem jetzigen Anbieter zu bekommen. Allerdings stelle ich mir das schwierig vor...

@supasonic: Guter Link, da kann man ja wirklich alles Nachschlagen. Übrigens hier der schon angesprochende §46 desTelekommunikationsgesetz (TKG)
 
@Beckmann:
Viel Erfolg - und bitte die Ergebnisse hier veröffentlichen!
 
Wenn er die Nummer nicht rausrückt,mußt Du ihn höflichst auf diesen Paragraphen aufmerksam machen,damit er gleich weiß,woran er ist!
Gruß von Tom
 
@Opilein: Ich sehe da nur ein Problem. Die lange Kündigungszeit von Freenet. Ich muss noch mindestens 6 Monate da bleiben oder Freenet teilt mir eine neue Nummer zu was ich für sehr unwahrscheinlich halte.
 
Kündigungszeiten sind hier auch nicht erwähnt in diesem Paragraphen,da geht man von aus,daß nach einer Portierung die Geschäftsbeziehung zw.Provider und Kunden beendet ist.
Aber eine solche Portierung muß vorher abgeschlossen sein,also würde ich das kurz vor Beendigung dieser "Geschäftsbeziehung" machen.
Vielleicht steht aber zu solchen Fällen auch noch was geschrieben?
Gruß von Tom
 
@Opilein: Ich sehe da nur ein Problem. Die lange Kündigungszeit von Freenet. Ich muss noch mindestens 6 Monate da bleiben oder Freenet teilt mir eine neue Nummer zu was ich für sehr unwahrscheinlich halte.

Freenet dürfte Dir eigentlich die 6 Monate berechnen, ohne das du eine Leistung von denen erhälst. Gegen das vorzeitige Portieren, beim bezahlen des Entgeld's für die Mindesvertragslaufzeit, düften die eigentlich keine Einwände habe.
 
Das könnte natürlich auch so sein,obwohl man bei freenet ja nie so genau weiß,was passiert.
Eine weitere Nummer wird es für die Restzeit bestimmt nicht geben!
Gruß von Tom
 
Um noch mal zum Thema zurückzukommen. Bei allen Anbietern wo die Rufnummer in mein Eigentum über geht (Anschlussinhaber) zahle ich eine Einmalige Gebühr von c.a 20 Euro. Bei der T-Com ist das ähnlich, ich bin da nach Vertrag Anschlussihaber. Bei einem Anbieterwechsel kann ich hier die Rufnummer behalten.
Ich habe mir mal die Portierungsformulare genauer angesehen, da wird eine Unterschrift von Anschlussihaber verlangt. Bin ich bei Anbietern wie bei Sipgate wirklich Anschlussinhaber?
Ich glaube nicht, da müßte also die Firma Sipgate mit Unterschreiben.
 
Opilein schrieb:
Kündigungszeiten sind hier auch nicht erwähnt in diesem Paragraphen,da geht man von aus,daß nach einer Portierung die Geschäftsbeziehung zw.Provider und Kunden beendet ist.

umgekehrt - erst wird gekündigt, dann kann (zum Zeitpunkt der Kündigung) portiert werden. Hatte ich im von ike zitierten Text ja auch geschrieben, eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder mehr kann einem Portierungswunsch erstmal entgegenstehen, denn die Nummer muss nur bei einem AnbieterWECHSEL portierbar sein; ein Anbieterwechsel kann aber ja noch nicht stattfinden, wenn man den alten Anbieter vertraglich noch gar nicht verlassen kann.

Gruß

Joern
 
Ich meinte ja auch,die Portierung muß abgeschlossen sein,bevor die Nummer wieder zurückgegeben wird.
Da hatte ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt!
Gruß von Tom
 
umgekehrt - erst wird gekündigt, dann kann (zum Zeitpunkt der Kündigung) portiert werden.
Wohl kaum, oder?

Denn:
Ich meinte ja auch,die Portierung muß abgeschlossen sein,bevor die Nummer wieder zurückgegeben wird.

Bei einer Portierung stellt der neue Anbieter den Antrag beim alten Anbieter
und kündigt gleichzeitig damit im Namen des Anschlußinhabers!

Nur so kann das überhaupt laufen, bevor der alte Anbieter die Nummer zurück gibt!
 
RudatNet schrieb:
Wohl kaum, oder?

Denn:
Ich meinte ja auch,die Portierung muß abgeschlossen sein,bevor die Nummer wieder zurückgegeben wird.

Bei einer Portierung stellt der neue Anbieter den Antrag beim alten Anbieter
und kündigt gleichzeitig damit im Namen des Anschlußinhabers!

Nur so kann das überhaupt laufen, bevor der alte Anbieter die Nummer zurück gibt!

hm, war irgendwie nicht mein Tag. Richtig der Auftrag zur Portierung beinhaltet die Kündigung, darum darf gar nicht vorher gekündigt werden, das stimmt schon.

Was ich auch eigentlich nur sagen wollte: Wenn Du 12 Monate Mindestlaufzeit bei VoIP-Anbieter X hast, dann kannst Du Deinen Portierungsauftrag auch erst zum Wunschtermin "in 12 Monaten" stellen, vorher kann der alte Anbieter den problemlos ablehnen...

Gruß

Joern
 
Vorzeitige Ablösung von Verträgen: Kenne ich aus meiner täglichen Arbeit, wo Investitionsgüter per Leasing verkauft werden, oft aber in den letzten 12 Monaten des Vertrags schon durch neue Produkte ersetzt werden:

Der alte Anbieter kann auf Vertragserfüllung bestehen: monatlich vereinbarte fixe Zahlungen mal Anzahl der verbleibenden Monate des Vertrags ist die Ablösesumme, die irgend jemand bezahlen muss (nicht fest vereinbarte Zahlungen wie zusätzliche, variable Kosten dürfen nicht berücksichtigt werden). Diese Ablösesumme wird dann als "Luft" in den neuen Vertrag mit eingerechnet. Ein vorzeitiger Wechsel macht also nur dann Sinn, wenn es außer finanziellen auch noch ander Gründe dsfür gibt.
 
beckmann schrieb:
Um noch mal zum Thema zurückzukommen. Bei allen Anbietern wo die Rufnummer in mein Eigentum über geht (Anschlussinhaber) zahle ich eine Einmalige Gebühr von c.a 20 Euro. Bei der T-Com ist das ähnlich, ich bin da nach Vertrag Anschlussihaber. Bei einem Anbieterwechsel kann ich hier die Rufnummer behalten.
Ich habe mir mal die Portierungsformulare genauer angesehen, da wird eine Unterschrift von Anschlussihaber verlangt. Bin ich bei Anbietern wie bei Sipgate wirklich Anschlussinhaber?
Ich glaube nicht, da müßte also die Firma Sipgate mit Unterschreiben.

Für Fälle wie sipgate gibt es auch für die Bundesnetzagentur Ausnahmen, zumindest für Altfälle, habe den entsprechenden Passus auf deren Seiten mal gelesen. Ausserdem ist es ein Unterschied ob ich eine Rufnummer "erwerbe" oder ob mir ein Anbieter ein Mitbenutzungsrecht an seiner TK-Anlage zur Verfügung stellt.

jo
 
Voipstunt

Musste dieser Tage feststellen, dass meine eingehenden Rufnummern, die ich mehr als ein Jahr hatte, bei VOIPSTUNT und VOIPBUSTER einfach verschwunden sind. Können sie einfach grundlos entzigen werden oder was könnte der Grund sein? :confused:

Riki
 
RudatNet schrieb:
Wohl kaum, oder?

Denn:

Bei einer Portierung stellt der neue Anbieter den Antrag beim alten Anbieter
und kündigt gleichzeitig damit im Namen des Anschlußinhabers!

Nur so kann das überhaupt laufen, bevor der alte Anbieter die Nummer zurück gibt!

Richtig so kenne ich das auch und wenn mich nicht alles täuscht wird die Nummer sowiso eine gewisse Zeit blockiert bevor sie dann an wen anderst vergeben werden kann
 

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