rufnummer portieren

Baracuda

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moinsen!

wenn ich mir bei purtel eine ortsgebundene rufnummer einrichten lasse, wird sie auf meinen namen geschrieben. kann ich diese nummer irgendwann zu einem anderen provider portieren??
 
ja, selbstverständlich.
 
ok, danke. wo finde ich aktuelle AGB's von PURtel?
 
PURtel hat keine AGB. Wir handeln gemäß den gültigen Gesetzen HGB, Verbraucherschutzgesetz etc. - dort ist alles geregelt. Wir müssen darüber hinaus nichts gesondert regeln.
 
aber wenn ich eine rufnummer bestelle, gehe ich doch einen vertrag ein. gibt es denn vertragsbedingungen zum downloaden?
 
Baracuda schrieb:
aber wenn ich eine rufnummer bestelle, gehe ich doch einen vertrag ein. gibt es denn vertragsbedingungen zum downloaden?

nein, - wir müssen über die gesetzlich ohnehin geregelten Regelungen nichts gesondert regeln. Das macht die Sache für Verbraucher einfacher, da es keine Sonderregelungen gibt.
 
natürlich ist es für den verbraucher einfacher .... der kennt sich ja mit dem HGB (oder ist es vielleicht das BGB ... sehr verwirrend alles) besonders gut aus!! und irgendwie finde ich keinen Hinweis auf Widerrufs- oder Rückgaberecht .... braucht purtel also auch nicht .... hmmm ... ich werde mal drüber nachdenken.
 
;-) ...warum einfach, wenn es auch kompliziert geht... ;-)

Jeder Verbraucher hat gesetzlich geregelte Rechte.

Die stehen wir ihm zu.

Darüber hinaus wollen wir nichts regeln, was den Verbraucher benachteiligen und uns in einen Vorteil bringen würde.

Rückgabefristen, Garantie und Widerrufsrecht ist doch alles geregelt. Warum sollten wir das neu regeln, und dabei möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen und den Verbraucher benachteiligen?

Geht es noch fairer und unkomplizierter?
 
Ich denke mal,was Baracuda meinte,ist der Umstand,daß die meisten nicht mal die Regelungen des BGB kennen,also über die gesetzlichen Regelungen auch nicht Bescheid wissen!
Vielleicht sollte man zu bestimmten Dingen wie Kündigung,Widerruf und Rückgabefristen gesondert einen BGB-Auszug herausbringen auf der webseite?
Dann wäre dies auch eindeutig!
Gruß von Tom
 
Opilein schrieb:
Vielleicht sollte man zu bestimmten Dingen wie Kündigung,Widerruf und Rückgabefristen gesondert einen BGB-Auszug herausbringen auf der webseite?

Nein, - wir werden dazu nichts veröffentlichen.

Ich gebe Dir ein Beispiel, - stell Dir vor, wir würden AGB dort haben, und dort stände:

"Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbahrungen bedürfen der Schriftform."

Das ist ein Satz, den man in vielen AGB liest.

Jetzt die Frage an alle:

Wäre ein solcher Satz in AGB für Endkunden ok? Was meint ihr?
 
Nein,das war ein Mißverständnis,ich meinte die Veröffentlichung des BGB-Auszuges!
Da braucht überhaupt nicht verändert oder geschrieben werden,sondern nur kopiert,rein und fertig!
Gruß von Tom
 
Verstehe, - aber auch das werden wir nicht tun, da Gesetze sich relativ schnell ändern. Wir möchten nicht in die missliche Lage kommen, ein altes Gesetzt zu zitieren, wenn ein neues dafür in Kraft trat.

Zu meiner Frage...


Wer in seinen AGB etwas ähnliches für Endkunden enthalten hat wie:

"Mündliche Nebenabreden gelten nicht, - sie bedürfen der Schriftform"

der hat bereits gegen geltendes Recht verstoßen und kann abgemahnt werden.

Dieser Spruch sagt nämlich: "Es ist mir scheißegal was ich Dir alles versprochen habe, damit Du bei mir kaufst, - für mich zählt nur, was wir schriftlich vereinbahrt haben!"

Das geht natürlich nicht und ist nicht gesetzeskonform.

Mündliche Nebenabreden sind Vertragsbestandteil!

Bei Endkunden (Verbrauchern), - nicht aber bei B2B (Businesskunden)!
 
wenn da jemand anscheinend so schlau ist, dann kann er ja auch tolle und gesetzeskonforme AGB's erstellen ;) :D
 
Baracuda schrieb:
wenn da jemand anscheinend so schlau ist, dann kann er ja auch tolle und gesetzeskonforme AGB's erstellen ;) :D

Warum sollte das jemand tun?

Alles ist gesetzlich geregelt!

Wir haben keine Lust und auch keinen Grund unsere Kunden irgendwie durch AGB oder Vertragsbedingungen zu benachteiligen!
 
Baracuda schrieb:

Ich schlage vor, Du machst das mit Deinem VoIP-Angebot (sofern Du eines hast). Wir jedenfalls werden keine Kunden durch AGB oder Vertragsbedingungen verarschen oder um ihr gesetzlich zugesichertes Recht bringen!

Der Kunde ist bei uns König (solange er sich wie ein König verhält)!
 
ich sagte ja: schon klar :)
 
Gut! Dann ist das in Ordnung!
 
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