@dafür
Solange würde ich nicht warten! Berufe Dich doch auf die ABG 7.4, drin heißt es.
Gerät 1&1 mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist...