1&1 Kündigung ?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ganon

Neuer User
Mitglied seit
25 Apr 2004
Beiträge
37
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo,
Kann mir jemand sagen ob der Tarif Power 10 sich automatisch um 12 Monate verlängert wenn ich nicht 2Monate vor ablaufe Kündige.
Gruß
Ganon
 
Ohne Gewähr: Ist nach Ablauf von10 Monaten jederzeit mit 2monatiger Frist kündbar!

Gruß
Taba
 
andere Frage:
Wie siehts eigentlich mit der 1&1 VoIP Flat aus?
Kann ich diese jederzeit zu meinem DSL Anschluss buchen und wieder kündigen?
 
@bennie
ja
 
user098 schrieb:

Falls ich die VoIP Flat heute buche und morgen wieder kundige, wird die Flat sofort gekündigt und ich muss die 9,99¤ bezahlen?
 
Ganz so einfach gehts nicht.
Die Voice-Flat ist nur zum Monatsende kündbar. Zahlen musst Du natürlich.
Außerdem ist ein Tarifwechsel bei 1&1 generell nur alle 30 Tage möglich, da zählt die voice-flat auch dazu
 
Ganon schrieb:
Hallo,
Kann mir jemand sagen ob der Tarif Power 10 sich automatisch um 12 Monate verlängert wenn ich nicht 2Monate vor ablaufe Kündige.
Gruß
Ganon

im Prinzip müsstest Du mit dem Vetrag und den Zugangsdaten auch die AGB geschickt bekommen haben, da kanst Du das entnehmen.
War jedenfalls bei mir so.
Ich habe jetzt gekündigt und die wollten glatt 2 Monate Kündigungsfrist.
Aber den AGB die geschickt bekam stand 30 Tage, darauf habe ich die Mitarbeiter aufmerksam gemacht und siehe da es wurde sofort berichtigt. :)
Der Mitarbeiter aus dem accountservice war auch sehr freundlich und hilfsbereit. :D
 
AGB § 7.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden
7.6
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
 
Hallo B.Frisch,

Du hast wahrscheinlich einen Blick in die aktuellen AGB geworfen. Solange 1&1 nicht auf einer Anpassung der Altverträge an die aktuellen AGB besteht, sind für jeden Vertrag die zum Zeitpunkt seines Abschlusses gültigen AGB und Tarife maßgeblich.
Will 1&1 die neuen AGB verbindlich machen, MÜSSEN sie den betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Das gilt sogar dann, wenn eine Preissenkung stattfindet, ohne dass irgend etwas anderes geändert wird. Gab's mal ein Urteil zu, BGH glaub ich.
 
Sehe ich das also richtig, dass für mich auch noch die "alten" AGB vom Vertragsabschluss 11/2004 gelten? Also 30 Tage Kündigungsfrist zum Vertragsende.
In meinem Control-Center werden mir nämlich nur die aktuellen AGB angezeigt, also 2 Monate Kündigungsfrist. Unter vertrag.1und1.de rechnen die auch mit 2 Monaten Kündigungsfrist. Die 2 Monate sind bei meinem Vertrag rum, 30 Tage habe ich aber noch locker.

Ich möchte mir eine Flatrate zulegen, aber bestimmt nicht mit einem Resale-Anschluss von 1&1 oder sonstwem! :)
 
Nach meinem Wissen und Verständnis: Ja. Aber ich bin kein Anwalt.
Dann solltest Du umgehend Deine Kündigung per Einschreiben/Rückschein an 1&1 schicken. In die Kündigung solltest Du den Verweis auf die alten AGB, die ja für Dich noch gültig sind, unterbringen und auf ihrer Einhaltung bestehen. Am besten legst Du noch eine Kopie der AGB bei, falls Du sie hast.

Vernünftige Entscheidung, die Finger von ResaleDSL zu lassen. Falls Du zu Congster wechseln willst, melde Dich - dann kann ich Dich werben und so jedem von uns 10 EUR sichern.
 
Gut, dann werde ich das mal versuchen zu kündigen.

Ich will mir die 6,99-Flat bestellen. Dazu steht auf der congster-Seite: "Die ultraFLAT ist vom Kunden/Freunde-werben-Programm leider ausgeschlossen, d.h. es gibt keine Surfgutscheine." Hätte ich ja sonst gerne gemacht.
 
Schade. Die Sommer-Flat, die ich habe (auch 6,99) war noch im Werbe-Programm drin.
 
@Ghostwalker

Interessant.
Mein Altvertrag vom 26.06.2003 enthält tatsächlich die alte Fassung des § 7.3 mit einer "Frist von vier Wochen zum ersten Tag eines Abrechnungsmonats".

Am 20.09.2004 Wechsel nach Comfort Plus mit Mindestvertragslaufzeit bis 20.09.2005. Leider nicht rechtzeitig vor Ende 20.09.2005 gekündigt und wegen der doofen Klausel verlängerte sich der Vertrag erneut um die Mindestlaufzeit von 12 Monaten (was ich für nicht gerichtsfest halte, weil dem keine vertragliche Vergünstigung verbunden ist).
Dafür aber jetzt rechtzeitig "vorsorglich" gekündigt zum 20.09.2006.

Die interessante Frage ist aber, wenn ich meine vorsorgliche Kündigung am 20.09.2006 zurücknehme, tritt dann nach den alten AGB wieder die nornale Kündigungsfrist von 4 Wochen in Kraft ?

Oder sollte ich evtl. besser meine Homepage auf einen Freund übertragen lassen und zu Congster wechseln, denn ich bin ja immer noch bei TDSL ?

Wenig geschäftstüchtig hat 1&1 seit der vorsorglichen Kündigung in meinem Kundencenter jegliche Wechselmöglichkeit für (noch) Bestandskunden mit DSL-Upgrade auf 2000/6000 WLANBox und VoIP-Flat entfernt. Seltsam !
 
Mit dem Vertragswechsel hast Du automatisch auch die neuen AGB (de vom 20.09.2004) akzeptiert. Damit sind die auch maßgeblich für Dich.

Doch, die automatische Verlängerung um 12 Monate ist vom BGH als Obergrenze festgelegt worden.
 
Betrifft die "Höchstgrenze" nur die jeweils 12 Monate oder auch daß die Mindestvertragsdauer höchstens 1 x verlängert werden darf ?
Hast Du vielleicht das Aktenzeichen dieser BGH Entscheidung ?

Während 1&1 Beschwerdestelle von 8 Wochen zum Monatsende spricht, behauptet die Vertrags-Hotline, bei 1&1 gäbe es für Neuverträge nur die Mindestvertragslaufzeit mit endloser Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate wenn nicht rechtzeitig 8 Wochen vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

Also Unsitte wie bei Handys ! Wann stellt ein Richter endlich die Sittenwidrigkeit dieser Knebelungsverträge fest ?
 
Also ich hab fast das gleiche Problem.
Plustarif mit 5 GB zum 15.8.2004 erhalten. Am 11.2.2005 auf 10 GB gewechselt mit der Maßgabe lt. HP von 1und1: Ein Tarifwechsel innerhalb der Plustarife hat KEINEN Einfluß auf die MVL. Dann am 25.5.2005 nachgefragt wann ich kündigen müsste um kündigen zu können. Auskunft lt. Email: 2 Monate vor dem 15.8. danach mit 2 monatiger Frist. Es stand nichts in der Email, dass sich die MVL automatisch um 12 Monate verlängert... hätte ich das gewusst, hätte ich shcon mit dem 25.5. gekündigt...
Momentan liege ich im Streit mit 1und1 da diese ständig irgendwelche anderen Fristen nennen, mal sinds 3 Monate dann wieder nur 8 Wochen, lt. meinen ABG's wenn überhaupt.. nur 4 Wochen.

Hat jemand einen Anwalt zur hand der sich mit sowas auskennt ? Schliesslich habe ich mich auf eine Auskunft von einem Mitarbeiter von 1und1 verlassen und wurde letztendlich hinters Licht geführt...
 
Was geschieht eigentlich, wenn ich den Telefonanschluss kündige. Brauche DSL und Telefon nicht mehr, weil ich über meinen Nachbarn bestens mit Wlan versorgt bin.
Gibt es da kein Sonderkündigungsrecht?
 
So. Inzwischen ist mein Kündigungsschreiben samt AGB-Kopie bei 1&1 eingegangen, hat auch schon einer angerufen und gefragt warum ich denn wohl kündige. Hat mir dann allerdings Ende 2006 als möglichen Termin genannt. Weil ich nur 30 Tage und nicht 60 Tage vorher gekündigt habe.

Knackpunkt ist jetzt, wie schon befürchtet, dass die meine alten mir vorliegenden AGB (Stand 7/2004) nicht akzeptieren. Der Vertrag wurde im November 2004 abgeschlossen, Hotline sagt, dass die im Julil 2004 ihre AGB geändert haben.

Wenn ich von Änderung spreche geht es mir darum, dass sie die Kündigungsfrist von 30 auf 60 Tage zum Ende der Mindestvertragslaufzeit hochgesetzt haben.

Wenn dem so ist, dass die im Juli ihre AGB geändert haben, dann hätte ich ja nicht mal einen Widerspruch geltend machen können. Aber ich frage mich doch ernsthaft, wo ich dann den "falschen" AGB-Zettel herhab? Achja, die behaupten auch noch, dass sie ihrem System entnehmen können welche AGB-Version rausgegangen ist. Leider steht auf der Rechnung kein Posten "AGB Stand xx/200x".

Hat jemand ne Idee, wie ich das ohne Anwalt geregelt bekomme? [s:59255255e2]Kann jemand die Aussagen von 1&1 bzgl. der AGB-Änderung im Juli 2004 widerlegen?[/s:59255255e2]

Das kann ja noch was werden, na dann mal :bier:

[EDIT] http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=529457 Die haben also tatsächlich im Juli 2004 ihre AGB geändert. Das ändert aber nichts daran, dass ich hier deren AGB mit Stand 07/2004 vorliegen habe in denen nur 30 Tage als Kündigungsfrist steht.
 
B.Frisch schrieb:
Wenig geschäftstüchtig hat 1&1 seit der vorsorglichen Kündigung in meinem Kundencenter jegliche Wechselmöglichkeit für (noch) Bestandskunden mit DSL-Upgrade auf 2000/6000 WLANBox und VoIP-Flat entfernt. Seltsam !
Ich denke, das muss nicht unbedingt viel zu sagen haben, daß in dem Fall im Control Center nichts steht. Evtl. hat man das einfach nicht einprogrammiert, weil der Fall zu unwahrscheinlich erschien. Oder vergessen. Falls Du daran wirklich Interesse hast, würde ich einfach mal telefonisch nachfragen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.