1&1 und die Kündigungsstrategie???

HannHenne

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Also, erstmal guten Abend an Euch alle.

So nun muss ich auch mal was schreiben, denn meine Eltern haben auch 1&1 und wollen nun kündigen.

Man das ist ja ein Irrweg, WAHNSINN!!!!

Wir haben per Fax; per e-Mail; Online und telefonisch gekündigt.
1&1 hat es ja anscheinend nicht nötig zu reagieren.

Online kam als Kündigungsdatum der 27.04.2007 raus.
Mann die soll doch mal Ihre AGB´s lesen die bei Vertragsabschluss gültig waren. den nur die sind ja mit den darin stehenden Kündigungsfristen zulässig.
Soll zum damaligen Zeitpunkt heißen 2 Monate. So nun haben Sie ja anscheinend die AGB geändert und kündigen kann man nur jahresweise. Alles klaro, dann kündigen wir doch klatt fristlos, wegen einseitiger Änderung der Vertragsgrundlage.

Nehmen die Eure Kündigung auch nicht entgegen???

So jetzt reicht es endlich, am Montag gehts zum Rechtsanwalt.

Heute hatte ich mal jemand an der Strippe, das Problem geschildert und die hat einfach aufgelegt, WAHNSINNS SCHUPPEN!!! HURA DER KUNDENSERVICE IST DA!!!


Ja wie macht Ihr es den?
 
Was hat das jetzt in der Störungsstelle zu suchen?

Wenn sich die AGBs geändert haben und ihr zu anderen abgeschlossen habt, könnt Ihr mit Verweis auf die beim Abschluss gültigen (am besten beilegen) nach den alten Bedingungen kündigen.

Das ganze dann per Einschreiben mit Rückschein.

jo

Verschoben aus der 1&1 Störungsstelle nach 1&1 Allgemein
 
eh @HannHenne

lass mal hören, welcher Vertrag wann abgeschlossen wurde.
Vielleicht können wir Dir die passenden Tipps geben.
Denn der Zeitpunkt des Abschlusses ist bei AGB's nicht ganz uninteressant.
Schon mal kurz als Hinweis, alle Verträge ab 07/2004 wurden mit wiederkehrender Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen von 2 Monaten zum Vertragsende abgeschlossen. Vorher galt noch 1 Monat zum Monatsende.
Alle Plus-, City- und Deutschlandflattarife haben mindestens die 12 monatige MVLZ.

Gruß Thomas
 
Ja also der Vertrag wurde im April 2005 abgeschlossen.
Er beinhaltet DSL Flat und eine Phoneflatrate.

Ich habe mit nochmal die beigefügten AGB´s angesehen und da ist der Stand 07/2004. Also gelten diese, oder?

Jetzt wollten wir ja vertragsgerecht kündigen.
Wie bereits geschrieben online; per e-mail oder fax oder sogar telefonisch.

Nun die beharren jetzt auf das Kündigunsdatum im April 2007.

Hallo, das sagen die AGB´s nicht aus, oder doch?

Ich jedenfalls habe nicht dort gelesen.

Habe ja noch was vergessen, wir kündigen deswegen ja nicht nur.
Sondern seit ca 4 Wochen funktioniert kein Internet mehr, damit kommt 1&1 seiner Lieferung nicht nach.

Das ist auch ein Grund.

Vom Service muss ich ja hier nicht reden, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der AGB muss es auch den Passus ähnlich diesem geben;

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
 
Ja genau das steht und Punkt 7.4!!

Unter Punkt 7.3 steht aber:

Ist der Vertrag auf unbestimmt Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

So was gilt den nun?

Gemäß geltende Vertragsrecht, gelten die Punkte vorlaufen, also soll heißen Punkt 7.3 kommt vor 7.4. Widersprechen sich beide, was sie aus meiner Sicht tun, so sind beide hinfällig und der Rest der Vertrages beleibt unberührt.

Mh, ich sehe das so, das ich mit 2 Monaten zum Monatsende kündigen kann.
Oder?
 
Es gilt definitiv 7.4. da der Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen wurde. Damit ist 7.3 hinfällig. So verlängert der Tarif sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht 2 Monate vorher gekündigt wird.

Dagegen hast Du keine Chance!
 
Ja und wie sieht es den mit den nicht erbrachten Leistung aus?

Ich meine 4 Wochen eine immer blinkende "gründe" Diode?
1&1 haben wir versucht, dass mitzuteilen, leider nie einen bekommen?
 
Was hat eine nicht erbrachte Leistung mit blinkenden grünen Diode zu tun? :gruebel:
(ich habe hier noch 'nen paar rote Blink-LEDs rumliegen, gehen die auch? ;) scnr)
 
*gg*

@ HannHenne

Was soll damit sein? Wenn 1&1 keine Kenntnis davon hat, dann kann es nichts dagegen machen. Das die Hotline schlecht zu erreichen ist, ist ja bekannt, aber es gibt ja noch Mail und naja Brief. Also das keiner zu erreichen ist, stimmt so nicht.
 
Ganz einfach, es besteht keine Internetverbindung und die PhoneFlat geht auch nicht. Das Moden hat keine Verbindung hergestellt und synconisiert nur noch.

Dadurch sind bereits Kosten von ca. 70¤ durch Telefonat über die Telekom entstanden. Diese Gespräche wären aber mit der Phoneflat für 9,90¤ pauschal abgegolten.
 
Und was erwartest Du jetzt?
Soll 1&1 die Kristallkugel befragen wer gerade Probleme hat? Wenn 1&1 davon keinen Kenntnis hat, kann sie es nicht beheben.
 
Oh Mann,

ganz einfach, MAN MUSS MAL JEMANDEN ERREICHEN!!!!!
 
Hallo zuerstmal im Forum !

Bin auch gerade dabei die AGB zu lesen und 1&1 zu kündigen.

Bei mir gelten auch die AGB von 07/2004. (für den 1&1 DSL Anschluß).

Dort finde ich aber keine in der Diskussion erwähnten Absätze (7.3/7.4) mit dem Thema Kündigung.

Bei mir heißt es in

8.Kündigung

8.1 Der Vertrag wird, falls nichts anders vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf gekündigt wird.


Ich hab meine Vertrag DSL Plus Start in 10/2004 mit einer Mindestvertragszeit von 12 Monaten abgeschlossen. Diese sind ja nun längst vorbei.
Ich verstehe die AGB jetzt so, das ich mittlerweile einen auf unbestimmte Zeit laufenden Vertrag habe der beiderseits mit 2 Monaten zum Monatsende kündbar ist.

PS: Über eine Änderung der AGB bin ich nicht informiert worden (wie bei mir in den AGB unter 6.2 vereinbart).

Gruß

poti
 
@couchsurfer
Die Formulierung stammt jedenfalls aus den alten AGB, die bis Sommer 2004 gültig waren. Sind das die AGB, die Du von 1und1 zugeschickt bekommen hast?

Ich konnte in einem ähnlichen Fall, wo es streit um die gültigen AGB und Kündigungsfristen habe, kündigen, indem ich einfach eine Kopie der AGB beigelegt habe.


@HannHenne
Wenn Du die (ordentliche) Kündigung zum April 2004 nicht akzeptieren willst, solltest Du dich vielleicht tatsächlich an einen Anwalt wenden.

Eine außerordentliche Kündigung ist bei einem Dauerschuldverhältnis nicht ohne weiteres möglich. Im Normalfall ist dazu eine vorherige Fristsetzung (Abmahnung) notwendig. Dazu schreibst Du an 1und1, weißt auf den Fehler hin, setzt eine Frist (die kann ruhig knapp bemessen sein, eine Woche sollte ausreichend sein) und drohst an, andernfalls den Vertrag zu kündigen.
Problem: Du solltest Dir sicher sein, dass das Problem nicht bei Dir zu suchen ist.
 
Ja, das war die AGB Version die mir damals mit den Unterlagen zugeschickt wurde.
Hab damals im Okt.04 den Tarif gewechselt.

Mittlerweile hab ich den Vertrag online gekündigt -> dort wurde aber als Kündigungstermin das ursprünglichen Vertragsdatum, sprich Okt.07 genannt.

Beim Verifizieren der Kündigung muß man ja die 0800 Nummer wählen, hier hörte sich das dann wieder ganz anderns als zuvor bei der "normalen" Hotline an:

- beim Wechsel auf 3DSL wurden mir 50¤ Guthaben zugesagt um zumindest 80% der Vorteile von "Neukunden" zu haben. Halte ich soweit für ok.

- desweiteren wurde mir eine Ermässigung von 5¤ auf den Gesamtbetrag in Aussicht gestellt, da bei mir max. 1024 kbit/s tech. möglich sind. (sprich Maxdome werd ich eh nicht nutzen können)
Der Hotliner hat zwar was gesagt das in seiner Datenbank mein Anschluß mit 768 kbit geführt wird, aber meines Wissens gibts das doch gar nicht mehr, wurde doch mal grundsätzlich von T-Com umgestellt oder ?

Naja, war jedenfalls nicht klar ob ich die 5 Euronen Ermässigung bekommen würde oder nicht, da er als Grenzwert 768 angab. Hab im Forum aber auch schon was von 1568 kbit gelesen ?
Weiß einer genaueres darüber ?

Fazit:
Es nervt das man als langjähriger Kunde (seit 2001) zuerst mit einem nicht Entscheidungsfähigen Mitarbeiter reden muß, dabei kommt dann nichts raus.
Erst wenn man dann kündigt tut sich was (inkl. der gebührenfreien Telefonnummer zur Bestätigung).
Aber auf der anderen Seite auch klar, wenn's dem Kunden den Aufwand (zum kündigen, telefonieren, usw.) nicht wert ist wird er schon zufrieden sein...

http://ting.ip-phone-forum.de/vbulletin/images/smilies/confused.gif

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