[Frage] 1u1 Umzugskosten rechtens? Neues Telekommunikationsgesetz

Dyna

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Bei 1u1 soll man 59,95 bezahlen damit sich der Vertragslaufzeit beim Umzug nicht verlängert.
Ist das rechtens?

Ich habe folgendes gelesen:
"Der Anbieter darf für den Mehraufwand ein Entgelt vom Kunden fordern, das jedoch nicht die Schaltung eines Neuanschlusses übersteigen darf."
http://www.business-netz.com/artike...ommunikationsgesetz-staerkt-Verbraucherrechte

Ein Neuanschluss kostet bei 1u1 aber laut Webseite 39,90.
"Für Ihren Haus-/Wohnungsanschluss beauftragen wir die Deutsche Telekom AG. Die anteiligen Kosten für den notwendigen Technikerbesuch betragen für Sie einmalig 39,90 €."

Muss hier erst geklagt werden oder sehe ich was nicht richtig?
 
Na klar ist das rechtens. Es darf sich dein Vertrag nur nicht verlängern.
 
laut gesetz dürften sie doch nur maximal 39,90 verlangen?
 
Dyna schrieb:
laut gesetz dürften sie doch nur maximal 39,90 verlangen?
Mit dem Rest wird der Mehraufwand abgedeckt, der sich durch die Umschreibung Deines bisherigen Vertrags für den bisherigen Standort auf den neuen Standort ergibt.

G., -#####o:
 
Laut Preisliste http://dsl.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Preisliste_DslPakete.pdf liegt der Bereitstellungspreis bei 0€ ! Sowohl für mit und ohne MVLZ. Auch ist dort kein Sternchen was ganze auf Neukunden oder einen Aktionszeitraum einschränkt. Auch wenn einen neuen Anschluss bestellst, wird in dem Warenkorb kein Bereitstellungspreis oder eine Aktivierungsgebühr erhoben und genannt.

Wenn ganze auf die Spitze treiben willst, und in neuen Wohnung funktionierende TAE vorhanden ist, ist ein Anschluss vorhanden, und damit auch "Technikergebühr (wenn kein Telefonanschluss vorhanden)" i.H.v. 39,90€ nicht fällig. Sonst müssten die halt nicht den Bereitstellungspreis auf 0€ setzen, diesen könnten Sie halt erneut verlangen, aber die 0€ zahlst ja gerne als guter Kunde. :)

Würde den Rechnungsposten daher reklamieren. Ruf dort mal an, und spreche ganze an. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit dem Rest wird der Mehraufwand abgedeckt, der sich durch die Umschreibung Deines bisherigen Vertrags für den bisherigen Standort auf den neuen Standort ergibt.
Ja das kann schon sein, aber laut dem neuen Gesetz dürfen Sie meiner Meinung nach nicht mehr als 39,90 verlangen.........
Werd mal schauen wo das mit dem 99,90 steht. Leider wurde ja nichts angegeben weiter oben zu diesen Kosten, sondern nur eine Behauptung in den Raum gestellt...
 
"Für Ihren Haus-/Wohnungsanschluss beauftragen wir die Deutsche Telekom AG. Die anteiligen Kosten für den notwendigen Technikerbesuch betragen für Sie einmalig 39,90 €."
Für mich steht da anteilige Kosten. Also sind die wirklichen Kosten höher und es wäre rechtens.
 
Ich würde nach der Preisliste gehen, wenn Anschluss vorhanden = 0€.

Und bei "notwendigen Technikerbesuch" heißt es für mich der muss auch wirklich zu besuch kommen also nach Hause. Eine Fernschaltung ist kein Besuch. Dann müssten die Preis je Technikereinsatz verlangen.

Also ganze zu ungenau und schwammig, also zu Gunsten des Kunden :)

Und evt erläßt man dir ganze auch aus Kulanz, einfach mal nachfragen. Würde Diskussionen ersparen. Und aufpassen, dass die nicht vertrag wieder auf 2 Jahre "updaten". ;)
 
laut gesetz dürften sie doch nur maximal 39,90 verlangen?
Mir ist nur bekannt, dass die Umzugskosten lt. Gesetz nicht die Kosten für einen Neuanschluss übersteigen dürfen. Die genaue Höhe des Umzugsentgelts legt das Gesetz dagegen nicht fest. Liege ich da falsch? Und verlangt 1&1 wirklich nur 39,90 Euro für einen Neuanschluss, so dass deswegen der Preis auch bei einem Umzug nicht höher sein darf?

Die von 1&1 beworbenen "0-Euro-Bereitstellungskosten" kannst du vergessen, sie sind für Umzüge irrelevant. Tatsächlich ist nämlich für alle 1&1-Anschlüsse ein Bereitstellungspreis vorgesehen. Dieser wird lediglich im Rahmen von Neukunden-Werbeaktionen erlassen. Für die Umzugskosten muss aber der Bereitstellungspreis herangezogen werden, der ohne den Neukunden-Rabatt fällig wäre. Bei einem Umzug ist man ja auch kein Neukunde mehr, so dass der Rabatt ohnehin entfällt.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mir ist nur bekannt, dass die Umzugskosten lt. Gesetz nicht die Kosten für einen Neuanschluss übersteigen dürfen. Die genaue Höhe des Umzugsentgelts legt das Gesetz dagegen nicht fest. Liege ich da falsch? Und verlangt 1&1 wirklich nur 39,90 Euro für einen Neuanschluss, so dass deswegen der Preis auch bei einem Umzug nicht höher sein darf?
Ja so sehe ich das.

Die von 1&1 beworbenen "0-Euro-Bereitstellungskosten" kannst du vergessen, sie sind für Umzüge irrelevant. Tatsächlich ist nämlich für alle 1&1-Anschlüsse ein Bereitstellungspreis vorgesehen. Dieser wird lediglich im Rahmen von Neukunden-Werbeaktionen erlassen.
So kenne ich es von früher auch. In der aktuellen 1u1 Preisliste steht das so aber nicht drin. Siehe Link oben.
 
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