AVM-Firmware und Urheberrechte

PeterPawn

IPPF-Urgestein
Mitglied seit
10 Mai 2006
Beiträge
15,152
Punkte für Reaktionen
1,705
Punkte
113
Nachdem es ja vor kurzem die Diskussion zu "deep links" auf irgendwelche Software gab, muß man wohl auch mal einen (erneuten) kritischen Blick auf andere alte "Postulate" werfen, z.B. auf dieses:
Aufgrund des geltenden Copyrights ist es untersagt, unautorisierte Links auf Firmware zu posten!
Läßt sich das irgendwie deutlicher ausdrücken?

Was ist ein "geltendes Copyright"?

Es gibt ein geltendes Urheberrecht (hauptsächlich im UrhG geregelt), einen (manchmal mehrere) Urheber und dessen (oder deren) Rechte ... von "Urheberpersönlichkeitsrechten" (Veröffentlichung, Kennzeichnung) über "Verwertungsrechte" (Vervielfältigung, Verbreitung) bis hin zu "Nutzungsrechten" (die man anderen einräumen kann/muß). Bei Computerprogrammen gibt es dann noch zusätzliche Vorschriften im UrhG, die u.a. auch darauf hinauslaufen (§69a (5) UrhG), daß die Bestimmungen in §95a UrhG und die dort angeführten "technischen Schutzmaßnahmen" für Computerprogramme eigentlich gar keine Anwendung finden dürften.

Für die hier im Zitat ja thematisierte AVM-Firmware gibt es seit dem 08.11.2011 eigentlich auch keine Zweifel mehr daran, daß diese Firmware zwar in Teilen dem Urheberpersönlichkeitsrecht der AVM GmbH unterliegt (hinsichtlich der Teile, die von der AVM GmbH selbst entwickelt wurden bzw. von deren Mitarbeitern - §69b UrhG), die AVM GmbH aber nach den Bestimmungen der GPLv2 dazu verpflichtet ist, an jeden anderen Interessenten (und auch nicht nur an eigene Kunden) die ihr selbst in der GPLv2 eingeräumten Rechte auch an den Teilen weiterzugeben, die von der AVM GmbH selbst entwickelt wurden und in der (derzeitigen) Form von Firmware-Updates verbreitet werden.

Wer das nicht glauben mag, kann sich im Urteil des KG Berlin (das ist das Berliner "Oberlandesgericht", darüber gibt es nur noch den BGH) gerne selbst davon überzeugen. Das Urteil steht z.B. auf der Webseite der FSFE als Scan zur Verfügung, lesenswert sind hier (zu diesem Punkt) die Seiten 13 und 14 (vom zweiten Absatz auf Seite 13 bis inkl. des zweiten Absatzes auf Seite 14), auch wenn das KG hier nur mit der Frage befaßt war, ob der Antrag von AVM auf eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt ist, ob die Berufung durch Cybits zulässig wäre und ob eine Nebenintervention (von jemandem, der Rechte an GPL-Software hält bzw. an den entsprechende Rechte von anderen Urhebern übertragen wurden) zulässig sei.

Ansonsten hilft auch noch der Blick in das (abschließende) Urteil des LG Berlin vom 08.11.2011 (16 O 255/10) oder - wer es kürzer, zusammengefaßt und kommentiert mag - in diese "Aufarbeitung" des Urteils, hier wieder besonders auf die Punkte 1 und 2 im Abschnitt "Anmerkungen". Dem Fazit im letzten Satz von Punkt 2b:
Folgerichtig ging das Landgericht davon aus, dass die gesamte Firmware der GPLv2 unterfiel.
(Hervorhebung meinerseits) ist wenig hinzuzufügen.

Da die GPLv2 aber auch jedem - neben der Benutzung - das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung einräumt, ist der eingangs zitierte Satz aus dem "Suche Firmware"-Thread - zusätzlich zur "Ungenauigkeit" bei der Begriffsbestimmung, denn die Gesetzeslage an sich war auch 2006 schon dieselbe - schlicht falsch.

Das war er auch schon zu dem Zeitpunkt, wo er niedergeschrieben wurde, selbst wenn man dem Autoren noch attestieren mag, daß er sich damals nur die Sicht der AVM GmbH auf die Angelegenheit zueigen gemacht hatte.

Nachdem das Urteil ergangen ist (und das ist nunmehr auch schon über sechs Jahre alt), ist diese Behauptung aber längst nicht mehr haltbar - vielleicht wäre es ja auch an der Zeit, mit diesem "Unsinn" einmal aufzuräumen und der weiteren Verbreitung von Mythen entgegenzutreten.

Leider kann man auch heute immer noch im IPPF aufs Neue lesen (allerdings ohne Belege für entsprechende Behauptungen, immer mehr "aus dem Bauch heraus"), daß die eigene Veröffentlichung (meinetwegen mit einem eigenen FTP-Server) von (unveränderter!) AVM-Firmware ein Verstoß gegen irgendetwas wäre ... vom "Copyright" (s.o.) bis zu den Urheberrechten von AVM. Das haben aber ordentliche Gerichte (und die haben per se mehr Ahnung von der Materie, als das "gesunde Volksempfinden") deutlich anders gesehen in den o.a. Urteilen und wer das nun immer noch anzweifelt, sollte es einfach mal nachlesen.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Das hat auch nichts damit zu tun, daß ich selbst die Verbreitung alter Software-Versionen tatsächlich für einen schweren Fehler halte ... allerdings aus vollkommen anderen Gründen.

Da AVM nur selten in allen Einzelheiten offenlegt, welche Sicherheitslücken in einer neuen Version beseitigt wurden (Fehler bemerkt der Benutzer von alleine, "security threats" nur dann, wenn sie von jemandem ausgenutzt werden und dann ist es i.d.R. schon zu spät), kann praktisch niemand (nicht einmal jemand, der selbst Lücken gefunden und gemeldet hat, denn das müssen logischerweise nicht die einzigen gewesen sein) zuverlässig einschätzen, welches Risiko mit dem Weiterbetrieb einer FRITZ!Box mit alter Firmware einhergeht.

Häufig genug werden die alten Firmware-Versionen wohl auch nur deshalb gesucht und verwendet, weil sich die "Sucher" nicht ausreichend über Alternativen informiert haben. Wenn ich immer wieder lese, daß man die und die Version sucht, weil sich nur bis dahin ein Telnet-Zugang irgendwie einrichten und verwenden läßt oder weil die Versionen ab 06.50 keine unsignierten Images mehr akzeptieren, dann sträuben sich mir die Nackenhaare ... nicht nur deshalb, weil das schlicht nicht stimmt (auch wenn die "Aktivierung" beim Shell-Zugang vielleicht etwas aufwändiger geworden ist und der bloße Griff zum Telefon nicht mehr ausreicht), sondern weil ich mir dann auch die Frage stelle, was Leute mit so wenigen (und eben obendrein noch falschen) Informationen (oder meinetwegen auch nur "unvollständigen", weil ich jetzt keinen Bock habe, das noch mal mit allen Rahmenbedingungen und Eventualitäten aufzuzählen) am Ende mit dieser Firmware wohl anfangen werden.

Ich bin also eigentlich auch gegen die (allzu willfährige) Verbreitung alter Firmware-Versionen ... aber wenn mir jemand erklärt, das verstieße (selbst wenn man es in der Maximalversion als Mirror für die AVM-Images bereitstellt und jedem zugänglich macht, so wie es z.B. [EDIT: den User gibt es offenbar nicht mehr] ja lange Zeit getan hat (iirc), wenn man das FTP-Kennwort kannte) gegen irgendwelche Gesetze, dann bitte (zumindest künftig) mit passender und plausibler Begründung und nicht wie im eingangs zitierten Satz aus dem "Suche Firmware"-Thread als reines Postulat. Die Erde wird auch nicht wieder dadurch zur Scheibe, daß jemand ein solches hier in einem Beitrag behauptet.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

PS: Das oben Stehende gilt dann auch nur für die AVM-Firmware, welche andere Software unter einer passenden Lizenz einschließt (praktisch alle Firmware für FRITZ!Boxen und FRITZ!Repeater) ... darunter fällt dann (afaik) keine Firmware für DECT- oder PLC-Geräte, wobei ich bei letzteren nicht weiß, womit die bei AVM eigentlich laufen. Reine Hardware wird's nicht sein, sonst gäbe es keine Updates und wenn man es genauer wissen will, muß man mal in so eine Firmware hineinsehen - bis zur entsprechenden Feststellung würde ich die dann aber auch ausnehmen beim "Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung".
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Chatty
Läßt sich das irgendwie deutlicher ausdrücken?
Sicherlich etwas kürzer:
Urheberrechtlich geschütztes Eigentum via Copy&Paste oder Copy&Shake&Past öffentlich zu verbreiten, ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Eigentümers bzw. der Eignetümergruppe nicht gestattet.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Copyrightvermerk in der Quelle eingefügt wurde oder nicht.


Daneben gibt es diverse Lizenzmodelle, welche beachtet werden müssen.

Hier ein Urteil wegen "Urheberschutz für Software-Produktbeschreibungen in Zeitschriftenartikeln"

Ich glaube, dass der Forum-Inhaber gut daran täte, von relevanten Firmen Einverständniserklärungen einzuholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Formulierung war seinerzeit mal mit uns abgesprochen worden. Selbst, wenn das reine Copyright evtl hier und da formell anders interpretiert werden kann, als es vom VoIP-Skeptiker so genannt wurde sollten wir imo nicht an der Umsetzung der Firmwarebereitstellung sägen:
Alleine schon die Gefahr, dass einem unbedarften User da manipuliertes FW-Gesönse untergeschoben wird, fordert doch quasi, dass man nur vom Hersteller dieser Firmware diese anbieten (in diesem Fall also verlinken) sollte. Daher ist es - vielleicht mit leicht geänderter Formulierung - trotzdem ratsam, weiterhin nur Firmware vom Hersteller selbst hier zu dulden, wie auch bei anderen Herstellern auch.
Die dann anschließende Modifikation macht ja eh jeder selbst auf seinem Rechner und ist damit selbst dafür verantwortlich
 
@MuP:
War Deine Lektüre bereits nach der von Dir zitierten Frage beendet (die nächste wäre dann vielleicht doch noch drin gewesen?) oder hast Du den Rest nicht verstanden oder bist Du anderer Meinung ... und hast dafür vielleicht sogar noch eine Begründung (das belebt eine ernsthafte Diskussion ungemein)?

So, wie Du das schreibst, ist es "Wischiwaschi" und gerade die fettgedruckten Passagen sind zwar nett zu lesen (und in ihrer Pauschalität sogar wieder falsch, denn schon das UrhG regelt deutlich, in welchen Fällen und in welchen Grenzen eine Nutzung auch ohne ausdrückliche Einwilligung eines Rechteinhabers statthaft ist - bis hin zum ausdrücklichen Leistungsschutzrecht für Presseverleger in §§ 87f-h UrhG), haben aber mit der Überschrift des Threads "AVM-Firmware und Urheberrechte" praktisch nichts zu tun bzw. würden - wenn Du sie in voller Absicht so geschrieben hast - ja eher zu einer "Verwässerung" der eigentlichen Fragestellung beitragen.

Denn bei AVM-Firmware liegt ja - gezwungenermaßen, auf der Basis der GPLv2 und ihrer Gültigkeit für in AVM-Firmware enthaltene (und mit dieser - für den "Normalnutzer" - untrennbar verbundene) Komponenten - genau dieses Einverständnis bereits vor ... ohne ein solches dürfte AVM selbst die Firmware gar nicht in dieser Form vertreiben.

Daneben gibt es diverse Lizenzmodelle, welche beachtet werden müssen.
Als da wären ...? Beispiele? Was willst Du damit eigentlich genau sagen?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

@Novize:
Meine Ausführungen in #1 waren ja auch deutlich kein Plädoyer dafür, daß nun jeder ungehemmt eigene URLs für andere zum Firmware-Download postet (schlimm genug, daß solche "Tauschaktionen" häufig über Sharehoster gehen) und gerade zum Thema "Verifikation der Urheberschaft für AVM-Firmware" habe ich genug geschrieben und auch meinerseits schon genug vor windigen Quellen gewarnt und erklärt, wie man die Firmware zuvor selbst testen kann (und soll), wenn es mal nicht anders geht.

Es ist aber ein erheblicher Unterschied, ob man als Betreiber festlegt (oder als "Benutzer" so eines Boards sich an eine gemeinsame Absprache hält (wenn Neulinge die irgendwo nachlesen können - was m.W. im Moment nicht ohne weiteres der Fall wäre), auch ohne daß der Betreiber das ausdrücklich regelt), man will solche Links nicht im Board haben oder ob das mit einer m.E. eben falschen (und da liege ich ja mit real ergangenen Entscheidungen auf einer Wellenlänge, die sich auch noch genau auf diese AVM-Firmware beziehen und damit keinen Raum mehr für ein "prinzipiell schon, aber hier ist das eben anders, weil ..." lassen) Begründung "verkauft" wird.

Ich will also gar nicht "sägen" ... ich wäre aus den in #1 unten genannten Gründen sogar dafür, daß es so einen Thread, wo man ohne jede Begründung alte Firmware erhält, gar nicht mehr gibt. Nicht, weil ich jemandem ohne eigenes Archiv alte Versionen nicht "gönne", sondern weil meines Erachtens viel zuviele falsche Informationen und Vorstellungen umgehen, wofür man diese Versionen wirklich braucht und man (immer noch nur meine Meinung) mit der "Ausgabe" so einer alten Version auch immer die Warnung verbinden sollte, daß die (wenn es nicht gerade die letzte ist, die nur Schönheitskorrekturen brachte) für den "täglichen Einsatz" nur noch dann geeignet ist, wenn zumindest die bekannten (Security-)Probleme beim Verwender keine Rolle spielen können.

Genau das kommt aber in dem anderen Thread viel zu kurz in meinen Augen, denn der rote Hinweis in der Mitte des dortigen ersten Beitrags bezieht sich mit den erwähnten Versionen genau auf "webcm-Gate" und nichts anderes ... und genauso lesen ihn viele Leute auch, die dann erst mal bass erstaunt sind, daß Versionen danach auch noch Sicherheitsprobleme hatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hinweis in dem Firmware-Tausch-Thread wurde mittlerweile tatsächlich von der Rechtsprechung überholt. Den können und werden wir entfernen. (Edit: Ist entfernt)

Aus den von Dir genannten Gründen, @PeterPawn, sollte die bisher gehandhabte Praxis aber beibehalten werden. Dazu kommt, dass wir hier in den "normalen" Threads keine Firmware-Tauschbörse veranstalten wollen. Damals war es so, dass - aus verschiedenen Gründen - einige Leute auf ältere Firmware-Versionen zurück wollten und aktuelle Threads dann mit "Wer kann mir Firmware XYZ senden"- und "mir bitte auch"-Beiträgen zugemüllt wurden.
 
und hast dafür vielleicht sogar noch eine Begründung
Trotz des Hinweise von AVM "© AVM GmbH 2004 - 2017. Alle Rechte vorbehalten." tauchen vollwertige Kopien hier im Forum auf.
Deshalb meine Frage nach den "Einverständniserklärungen", in denen Details einvernehmlich geklärt sind.
 
@MuP:
Wo findet man denn den Hinwei von AVM? (Ich schließe mich der Sparsamkeit an.)

Und was steht da noch dabei? Wenn da nicht bereits steht, daß die Bestimmungen anderer Lizenzen ebenfalls gelten und sogar vorrangig sind, wenn sie etwas anderes aussagen oder fordern, würde es mich sehr wundern und sollte für Dich eher Anlaß sein, AVM auf das Versäumnis hinzuweisen.

Welche "vollwertigen Kopien" tauchen hier im Forum auf? Was wären denn "nicht vollwertige Kopien" und was könnte man damit noch anfangen, wenn diese die Gültigkeitsprüfung dann nicht mehr bestehen? Sollte sich vielleicht - wie bei einer "analogen" Kopie - die Qualität des Nutzsignals verschlechtern, damit das "keine vollwertige Kopie" ist?

Ich weiß nicht, auf welcher Schäfchenwolke irgendein Software-Hersteller (AVM sei hier eingeschlossen, auch wenn es nicht um reine Software geht) mit irgendeinem Board eine pauschale(!) "Einverständniserklärung" abschließen würde (vielleicht noch als "MoU"), aber ich verstehe auch dann noch nicht, warum das - in dem speziellen, von mir in diesem Thread angesprochenen Fall - überhaupt notwendig sein sollte.

Dein Hinweis auf den Text mit "Alle Rechte vorbehalten" (ohne entsprechende Quellenangabe, denn man kann in #6 nicht mal ersehen, ob Du die Webseite, den FTP-Server, irgendeinen HTTP-Download-Server oder am Ende die "info.txt" in irgendeinem Ordner der vorstehend aufgezählten Quellen für Dein "Zitat" herangezogen hast) kann wieder mal ebenso richtig wie falsch sein ... steht davor oder dahinter etwas anderes bzw. wird das dort genauer ausgeführt, ist das sogar (hoffentlich nicht vorsätzlich) sinnentstellend "zitiert".

In einer "info.txt" (als Beispiel meinerseits verlinkt) von AVM findet man am Ende folgenden Text:
© AVM GmbH 2004 - 2017. Alle Rechte vorbehalten.

Das vorliegende AVM Firmware-Paket enthält Dateien, die unter verschiedenen Lizenzen verbreitet werden, insbesondere unter AVM-proprietärer Lizenz oder unter einer Open Source Lizenz (nämlich GNU General Public License, GNU Lesser General Public License oder FreeBSD License). Einzelheiten zu verschiedenen Lizenzen enthält die Datei "license.txt" (ftp://ftp.avm.de/fritz.box/license.txt). Der Source Code der als Open Source verbreiteten Dateien kann schriftlich angefordert werden über [email protected].

AVM räumt das nicht ausschließliche Recht ein, dieses AVM Firmware-Paket zu nutzen, welches ausschließlich im Object Code Format überlassen wird. Der Lizenznehmer darf von der Software nur eine Vervielfältigung erstellen, die ausschließlich für Sicherungszwecke verwendet werden darf (Sicherungskopie). AVM behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis und außer in den gesetzlich gestatteten Fällen darf dieses AVM Firmware-Paket insbesondere weder

- vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Weise öffentlichzugänglich gemacht werden, noch

- bearbeitet, disassembliert, reverse engineered, übersetzt, dekompiliert oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise "geöffnet" und in der Folge weder vervielfältigt, verbreitet noch in sonstiger Weise öffentlich zugänglich gemacht werden.
Wer jetzt schon wieder mit dem Lesen (und Nachdenken) aufhört, springt erneut zu kurz, denn dazu gehört dann auch noch der Blick in die erwähnte Datei "license.txt" und da steht folgender Text:
Falls und soweit Open Source Software überlassen wird, gelten zusätzlich und vorrangig vor den vorliegenden Bestimmungen die Nutzungsbedingungen, denen die Open Source Software unterliegt.
Damit darfst Du wieder davon ausgehen, daß AVM die von der Bündelung mit Open Source Software abzuleitenden Rechte eben "ausdrücklich einräumt" (ja, einräumen muß) ... wäre das nicht der Fall und würde AVM weiterhin auf dem früher vertretenen Standpunkt beharren, würden ohnehin wieder die Forderungen der GPLv2 verletzt, AVM verlöre jedes eigene, von der GPLv2 auch AVM eingeräumte Recht zur Nutzung (inkl. Vervielfältigung, Verbreitung, usw. - vielleicht wirfst Du ja mal einen eigenen Blick in die GPLv2) und die FRITZ!Boxen würden (in der Konsequenz) plötzlich alle mit unlizensierter Firmware arbeiten - das möchte ich zu gerne erleben. Nur die Tatsache, daß es da keine DRM-Mechanismen gibt, würde dann den Komplettausfall aller FRITZ!Boxen verhindern.

Auf die Frage, ob der Rest des AVM-Textes in der "info.txt" nicht am Ende sogar gewollte Mißverständnisse provoziert (was bei Dir ja dann offenbar gelungen wäre), gehe ich jetzt nicht weiter ein ... ich begnüge mich einfach mit der Vermutung, daß AVM es halt nicht besser hinbekommt und verzichte auf die Vermutung, daß man das absichtlich machen würde. Besser man unterstellt jemandem Unfähigkeit anstelle von Bosheit ... ab und an ist es aber wohl auch mal beides.
 

Zurzeit aktive Besucher

Neueste Beiträge

Statistik des Forums

Themen
244,858
Beiträge
2,219,651
Mitglieder
371,572
Neuestes Mitglied
#Kuddel#
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.