Abzocke bei T-mobile mit "SMS Ansage"

ahnungslos99

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Habe eben mehrmals versucht einen Freund auf seinem T-Mobile Handy zu erreichen. Es kommt kein Freizeichen, sondern sofort eine Ansage, dass der Teilnehmer nicht erreichbar sei und ob ich eine SMS schicken will - will ich aber nicht, also aufgelegt. Doch trotzdem werden die vollen Gebühren für eine Gesprächseinheit berechnet! HALLO: Ich hab doch die Frage nach dem Schicken der SMS verneint, also müsste es doch kostenlos sein, vorallem kam ja sofort die Ansage ohne Hinweis, das jene schon Geld kostet.
Ist sowas überhaupt rechtens, es kam ja keine Verbindung zu Stande und dann eine Ansage zu schalten, dass eben keine Verbindung zu stande kam und dafür noch Geld verlangen. Finde das richtige Abzocke.
 
Ja, es ist rechtens, Du warst ja bereit Geld für Deinen Anruf zu bezahlen, von daher....
Natürlich ist es gemeine Abzocke und gehört verboten.

Von daher, bitte Deinen Freund er soll diesen "Service" abschalten, auch das ist problemlos möglich.
 
Habe eben mehrmals versucht einen Freund auf seinem T-Mobile Handy zu erreichen. Es kommt kein Freizeichen, sondern sofort eine Ansage, dass der Teilnehmer nicht erreichbar sei und ob ich eine SMS schicken will - will ich aber nicht, also aufgelegt. Doch trotzdem werden die vollen Gebühren für eine Gesprächseinheit berechnet!

Ist sowas überhaupt rechtens

Nein, es fehlt am Leistungsaustauschverhältnis.

O2 hat das mal eingeführt und alle machen das jetzt nach und die Verbraucherzentralen zögern seit Jahren mit dem Abmahnen :mad:

Da hilft nur eins: Massenhaft in Rechnung stellen, dann wird der Bearbeitungsaufwand teurer als die Gewinne mit der Abzocke.
 
Hatte die Anfrage auch schon öfter mit der SMS. Soweit ich mich erinnere, waren das wohl T-Mobile Handys. Habe auch tapfer die 1 gedrückt um die Rückrufbitte per SMS zu senden, aber noch nie wurde mir da was berechnet.
 
Nein, das ist nicht rechtens!

Nein, das ist nicht rechtens! Dieser Fall ist leider nicht eindeutig von der Regulierungsbehörde geregelt. Es wurde gegen die Berechnung solcher Gebühren erfolgreich geklagt und es gibt ein Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Ulm aus dem Jahre 2006 (Az. 6 C 3000/04) darüber. Dieses Urteil scheint aber keinen zu interessieren.

Mich ärgert es auch gerade, weil mein eigener Mobilfunk-Provider (ein "D1-Ableger") auch für diese Ansagen den Anrufern Geld berechnet. Ja, sogar, wenn mein Anschluss besetzt ist, oder wenn ich einen Anruf "wegdrücken" musste, kommt beim Anrufer eine Ansage statt Besetztzeichen. Alle Umleitungen sind abgeschaltet, wohlgemerkt. Das ist eine Frechheit hoch drei.

Das einzige was einem übrig bleibt, ist die Verbindungsgebühren von seinem Telefonanbieter (von dem, der die Rechnung für solche Verbindungen ausstellt!) zurück zu verlangen. Ist aber verdammt schwierig nachzuweisen, weil die Beträge immer so gering sind und auf der eigenen Rechnung nur schwer zu entdecken sind. Das blöde ist auch, dass der Telefonanbieter, der die Rechnung ausgestellt hat, gar nicht der Verursacher ist.

Gruß

Robert
 
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