Aktuelle Empfehlung Mehrparteiensystem

j.niebur

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23 Jan 2005
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Hallo, werte Mitgieder des Forums,
gern hätte ich die Suche genutzt, weiß aber nicht, wo ich anfangen soll.

Eine Beschreibung des Sachverhaltes mag da geegneter sein:

Wir haben hier ein Miethaus mit drei Parteien.
Jede Partei hat einen anderen Anbieter für TK-Leistungen.

Wir nutzen derzeit M-Net für DSL und ISDN (10 MSN) auf einer "alten" Sinus 45 Anlage.

Im Haus ist der Zugang zu KabelDeutschland gegeben.
DSL ist auch über Vodafone, M-Net oder HanseNet verfügbar.

Vorhaben:
Portierung sämtlicher MSN auf einen Voip-Anbieter (Sipgate?!?)
nebst Buchung einer Festnetzflat. Zuteilung hiervon einer/zweier "MSN" je Mietpartei.

Buchung eines günstigen DSL-Anbieters, der den Voip-Anbieter uneingeschränkt unterstützt.

Hierzu nun meine Fragen:
1.) Welcher Voip-Provider ist zu empfehlen? Rufnummernportierung/Festnetzflat/mindestens drei verfügbare Leitungen
2.) Welcher DSL-Anbieter ist zu empfehlen? erforderliche Bandbreite/monatliche Kosten
3.) Welche TK-Hardware (DSL, WLAN, Dect) ist zu empfehlen? Da weder analoger noch ISDN-Anschluß gewünscht ist (Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger 1,3 Mobilfunktelefone ...) ein reiner DSL-Anschluß (außer die analog/ISDN sind günstiger).

Ziel ist ein stabiles, kostenoptimiertes (monatliche Kosten haben Vorrang vor Einmalkosten) System. Grundlage sollte die sichere Kenntnis des Zusammenspiels von Voip- und DSL-Anschluß-Anbieter sein.

Herzlichen Dank für Eure Hinweise!

j.
 
kläre bitte noch euer Telefonverhalten ab und welche Internetgeschwindigkeit bei dir Verfügbar ist. Desweiteren wäre noch wichtig zu wissen in welcher Vebindung die 3 Mietparteien zueinander stehen. Den spätestens wenn Unfung mit der Nummer getrieben wird geht es auf den Anschlussinhaber zurück der wohl wenig Verständnis dafür aufbringen wird.
 
Auch die Protokollierung und Verteilung des Internet-Traffics würde ich in die Überlegung mit Einbeziehen.
a) Wenn einer der Mieter schweinskram mit dem Anschluss betreibt, musst du als Betreiber dafür gradestehen bzw. als "Mini-Provider" nachweisen wer es wann gewesen ist (vorratsdatenspeicherung).
b) Wenn einer der Mieter die ganze bandbreite wegsaugt und die anderen z.B. IP-TV nutzen wollen... Deshalb ein Router, der die Bandbreiten gleichmäßig verteilt.

Fauli
 
Eine Überlassung (d)einer Flatrate an die Mieter dürfte auch vertragswidrig sein bzw. die Abrechnung der Einheiten an die Mieter ein wenig Arbeit verursachen. Was machst Du denn, wenn ein Mieter seine Nummer von Dir wegportieren will?


Gruß,
Wichard
 
Und von der restlichen rechtlichen Seite her mal ganz abgesehen...
 
Gewünschte weitere Fakten

Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.

Nach wie vor habe ich an der Lösung ein besonderes Interesse!

Da ich Anschlußinhaber bin und wechselseitig "Anti-Unfugs-Erklärungen" abgegeben werden, sehe ich rechtlich keine weiteren Probleme.
Der Betrieb ist nicht gewerbsmäßig,;in Wohngemeinschaften (dies liegt hier im weiteren Sinne vor) ist die Mehrplatznutzung kein Problem.

Dies vorausgeschickt, freue ich mitteilen zu können, dass hier der Ort von der Anbindung sehr gut erschlossen ist (bis auf VDSL). Es liegt im Haus ein Kabel Deutschlandanschluß, der nicht betrieben wird. Alice, Vodafone usw. liegen auch in höheren DSL-Geschwindigkeiten an.

Von besonderem Interesse ist die Sicherung unserer MSNs und Separierung, so dass einzelne Anschlusse betrieben werden können (statt einem mehere Sipgate-Accounts?!?)

Zudem finde ich das noch gültige 1&1/GMX/Web.de Angebot recht interessant. Ggf. ne Fritzbox 7270 wegen der vorhanden Dect-Geräte ...

Vom Leistungsumfang:
Fernsehn über Kabel oder DSL ist bäh. Dafür gibts hier DVBT (oder DBVT ?!?).
Flat fürs Festnetz (IN-OUT)
Für Mobilfunk-Gespräche aht jeder seine Prepaidkarte (auch für Notfälle).
Flat für den Internetzugang.
Bandbreite ausreichend für drei Voip-Telefonleitungen und paralleles Surfen.
Der Betrieb eines Servers ist nicht angedacht.

Ich freue mich über Eure weiteren Anregungen.

Einen angenehmen Sonntag und frohe Ostern

j.

der zur Zeit in seiner baulichen Tropfsteinhöhle sitzt und nur rudimentär ins Internet gelangt :-(
 
Hallo,

ich beziehe mich mal ganz konkret auf

Der Betrieb ist nicht gewerbsmäßig,;in Wohngemeinschaften (dies liegt hier im weiteren Sinne vor) ist die Mehrplatznutzung kein Problem.
Wenn du dieses -rechtssicher- von einem potenziellen Anbieter hast, dann bitte ich um anonymisierte Überlassung der entsprechenden Erklärung.
Sollte deine Ausführung auf Basis einer belastbaren schriftlichen Aussage eines Rechtsanwaltes stammen, dann hätte ich auch davon gerne eine Kopie (wiederum anonymisiert). Vor allem die Subsummierung dreier einzelner Mietparteien als WG ist in meinen Augen schon in der Regel nicht haltbar, daher würde ich mich aber gerne eines Besseren belehren lassen. Selbst wenn alle Parteien direkt miteinander in verwandschaftlicher Beziehung stünden (bspw. ein Dreigenerationenhaus) wäre eine pauschale Aussage "das geht schon" nur schwer zu halten.


Und weiter
Da ich Anschlußinhaber bin und wechselseitig "Anti-Unfugs-Erklärungen" abgegeben werden, sehe ich rechtlich keine weiteren Probleme.
Hier das gleiche wie oben: Den rechtlich abgesicherten Wortlaut einer solchen Erklärung hätte ich gerne gesehen. Und auch wieder das entsprechende Gutachten, wonach du vorbehaltlos von Ansprüchen Dritter freigestellt werden kannst.


Nicht falsch verstehen, ich will dir selber gar nichts. Vor dem aktuellen Hintergrund der Entscheidungen aber halte ich deine Aussagen für schlicht nicht haltbar. Dennoch oder gerade deswegen wären die entsprechenden Stellungnahmen und Mitteilungen interessant.


Zuletzt noch
Der Betrieb eines Servers ist nicht angedacht.
Ich schätze mal, diese Aussage war bezogen auf das Anbieten von Inhalten nach außen. Aber, bei einem solchen Konstrukt wie es dir vorschwebt wäre wenigstens der Betrieb eines zentralen Servers für "innere Dienste" sinnvoll.
 
Deine Anti Unfugserklärung würde ich mal von einem Anwalt auf rechtliche Sicherheit Prüfen lassen. Desweiteren bin ich mir nicht sicher aber soweit ich mich entsinnen kann sind nur 2 Voip Gespräche gleichzeitig über die Fritz Box möglich (jedenfalls bis zur 7270 mit org. Firmware).
 
Ei ei ei... klingt alles gut, aber Caveats gibt es doch sehr viele.

Es ist zwischen vertraglichen und technischen Aspekten zu trennen. Es kann sein, daß man drei Einzelverträge hat bzw. einen Vertrag für drei Parteien, der dann per Kostenumlage an die Mieter weiterzugeben ist. Das wesentliche Stück der AGB bei Kabel Deutschland und manchen anderen Anbietern ist, daß die Leistungen "auf einen Haushalt" zu beschränken sind und die dauerhafte Überlassung an Dritte nicht zulässig ist. Es müssen also alle Parteien in einem Vertrag auftreten und ggf. lautet die Gebühr für den Tarif dann anders als beim Anschluss nur einer Partei - sehr wahrscheinlich sogar ;-) Das sollte jedoch mit dem zu wählenden Anbieter zu klären sein, denn der Fall ist nicht ganz so selten - insbesondere bei Kabel-Anbietern, die ja über genau solche Verträge mit Staffelpreisen für Kabel-TV ihre Leistungen in Mehrparteienhäusern bereitstellen.

Technisch kann, wenn das alles so bereitgestellt wird, mit einem zentralen Router und einer ausreichend dimensionierten Tk-Anlage im Prinzip alles hergestellt werden. Das dürften bei Vorhandensein einer entsprechenden Verkabelung die kleinsten Probleme sein.

Wesentlicher ist die Frage, wer dafür verantwortlich ist und wer im Störungsfall der Ansprechpartner wäre. Fallen dafür zusätzliche Kosten an, die auf die Mieter umzulegen sind? Welche Reaktionszeiten gibt es? Was macht ein Mieter, wenn sein einziges Telefon ausfällt? Ich würde in einem solchen Szenario niemals einen VoIP-Anbieter auswählen, der getrennt vom Internetanschluss betrieben wird. Die Service Levels passen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zusammen und im Fehlerfall kann es dauern, bis wirklich alles wieder funktioniert. Was machen dann die Mieter? Mietminderung? Schadensersatz gegen den Vermieter? Welchen Service Level sicherst Du den Mietern zu und wie garantierst Du den auf Basis der Lieferanten (ISP, VoIP-Anbieter)?

Weiterhin befinden sich im gemeinsam genutzten Router und der Tk-Anlage personenbezogene, vertrauliche Daten, d.h. es ist zu regeln, in welcher Form auf diese Informationen erhoben werden, was wie lange gespeichert wird und wer unter welchen Umständen diese Daten nutzen darf. Das wird eine Gratwanderung zwischen Abrechnungserfordernissen und Datenschutz.

Für die Telefonie benötigen die einzelnen Parteien eigene Rufnummern intern wie extern. Das wäre durch eine entsprechende Regelung in der Tk-Anlage zu erreichen. Für den Internetzugang wird jedoch wahrscheinlich ein NAT-Router zum Einsatz kommen, um alle homogen nach draußen anzubinden. Wie willst Du Missbrauch nachvollziehen, wenn nach draußen alles von einer IP-Adresse zu kommen scheint? Was passiert, wenn ein Mieter massiv P2P einsetzt und damit den Router bzw. die Bandbreite für die anderen Mieter lahmlegt? Du benötigst also deutlich mehr als eine kleine Fritz!Box Fon als Router, um das zu beherrschen.

Langer Rede kurzer Sinn: ich zweifle daran, daß im Zeitalter der heutigen Flatrates für Internet und Telefonie die Realisierung dieses Projekts für nur drei Parteien den Aufwand (technisch, vertraglich, organisatorisch, betrieblich) lohnt. Stelle lieber eine gute Verkabelung bereit, über die in einem gemeinsamen Technikraum im Haus die Übergabepunkte für Telekommunikation realisiert werden können. Dann bekommt jeder Mieter Telefon, Internet und TV vom zentralen Punkt auf das eigene Zimmerchen gepatcht und kann dort seine beliebte Fritz!Box Fon oder einen anderen Router bzw. eine andere Tk-Anlage nutzen. Auf eigene Gefahr!

Ein Betriebsrisiko für zentrale Telefonie und einen zentralen Internetzugang würde ich in diesem Szenario scheuen zu übernehmen.

--gandalf.
 
Meine Herren, bitte zurück zum Thema

Es ist sehr lieb, dass Ihr Euch um meine Zukunft sorgt.
Ist nicht erforderlich.

Wir können den rechtlichen Sachverhalt gern entsprechnend auf eine Großfamilie mit zwölf Kindern und drei Etagen abwandeln. Einverstanden? Und jede Etage soll eine Rufnummer aus Papas MSN-Pool bekommen, der die Rufnummern nicht abgeben wird. Insoweit stellt eine etwaige Rufnummernportierung kein Problem dar. Die rechtliche Gestaltung der drei Mietparteien beruht auf als Unterhalt gewährten Leistungen, so dass sie einkommensteuerlich verwertbar sind.
Ergo: Wenn die Kinder "Scheiße" bauen, ist der Papa sowieso dran.

Darf ich insoweit höflich bitten, auf die eigentliche Anfrage der (technischen) Realisierung das Augenmerk zu lenken? Herzlichen Dank.

Bei einem Anbieter hatte ich vor kurzem gesehen, dass eine handelsübliche 7270 bis zu fünf Gespräche gleichzeitig unterstützt (drei über Dect, zwei über sonstwas).
siehe:
http://www.sipgate.de/voipshop/avm/fritzbox_fon_wlan_7270

Soweit hier abweichende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich insoweit ebenfalls um kurzen Hinweis.

Natürlich mag es sein, dass ich meine persönlichen Bemühungen bei der Lösungsfindung weiter intensivieren sollte.

Einen angenehmen Sonntag

j.

der sich über einen tollen sonnigen Tag freut.
 
Für ein Szenario mit zwar nicht drei Parteien und entsprechend vielen Leuten, jedoch ein Haus mit vielen Räumen und Telefonen plus VoIP intern und extern, habe ich eine Auerswald COMmander Basic.2 im Einsatz (siehe Signatur).

Eine Fritz!Box Fon unterstützt nicht genügend Teilnehmer und zu wenig Funktionen (z.B. fehlende Türsprechstellenintegration, kein Babyfon, keine mehrfachen Konferenzen, keine Parkpositionen). Alternativ hätte ich auch eine Auerswald 5020 einsetzen können (was bei Dir vielleicht ausreicht), aber das wäre von den Ausbauoptionen zu beschränkt gewesen.

Ich möchte daher Dein Augenmerk auf die Realisierung eines Routers separat von der Tk-Anlage lenken, sowie auf vernünftige Geräte, die auch etwas mehr an Funktionen, Komfort und Leistung als eine Fritz!Box Fon bieten. ;-)

--gandalf.
 
Ähm, Lastenheft:

Da weder analoger noch ISDN-Anschluß gewünscht ist

Was soll er dann mit ner ab 500¤ teuren ISDN-Anlage mit "VoIP-Zusatzfeature"?

Wenn das Soziale so stimmt wie er sagt, dann
1x >=25MBps VDSL/Kabel, Optimal 50..100
1x 802.11n Router mit DECT (AVM,D-Link,Linksys etc), bevorzugt erweiterbare OSS-Platform für p2p-Filter, falls bei 50MBps downstream überhaupt nötig und weitere Features.
3...9x DECT-VoIP Telefone
3...9x Sipgate o.ä. Anschlüsse oder Bundle mit Flat
 
Ich würde die Anforderung doch mal in Gänze zitieren und nicht nur den Teil, der Dir gefällt:
3.) Welche TK-Hardware (DSL, WLAN, Dect) ist zu empfehlen? Da weder analoger noch ISDN-Anschluß gewünscht ist (Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger 1,3 Mobilfunktelefone ...) ein reiner DSL-Anschluß (außer die analog/ISDN sind günstiger).
Das schließt nicht die Nutzung gewöhnlicher Telefone (DECT/analog/ISDN/UP0) intern aus, zumal diese günstiger sind und in Verbindung mit einer guten Anlage typischerweise mehr Funktionen standardmäßig mit sich bringen.

Dies wurde auch vom Threadersteller in Betracht gezogen
[...]eine handelsübliche 7270 bis zu fünf Gespräche gleichzeitig unterstützt (drei über Dect, zwei über sonstwas).
denn "sonstwas" muss nicht notwendigerweise VoIP bedeuten.

--gandalf.
 
Und um Gandalfs letzten Hinweis noch zu präzisieren heißt es in dem link ja auch:

Sie haben die Möglichkeit, drei VoIP- und zwei ISDN-Gespräche oder drei VoIP- und ein Analog-Gespräch zu führen (max. drei Gespräche per DECT).

Da analog und ISDN ja nicht gewünscht ist wären es nur 3 gleichzeitige Gespräche.

Gruß
Stefan
 
zumal diese günstiger sind und in Verbindung mit einer guten Anlage typischerweise mehr Funktionen standardmäßig mit sich bringen.

Die "Funktionen" kann Sipgate oder die DECT-Basis übernehmen und ich glaube kaum dass die ISDN-Telefone die Dir vorschweben "günstiger" sind als DECT-VoIP-Handsets?

Vom Verkabelungsaufwand und -kosten ganz zu schweigen, in Geschäftsgebäuden liegen die halt schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch die Protokollierung und Verteilung des Internet-Traffics würde ich in die Überlegung mit Einbeziehen.
a) Wenn einer der Mieter schweinskram mit dem Anschluss betreibt, musst du als Betreiber dafür gradestehen bzw. als "Mini-Provider" nachweisen wer es wann gewesen ist (vorratsdatenspeicherung).

Für den Fall, dass das jemandem entgangen ist:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/79/lang,de/

Die Vorratsdatenspeicherung wurde schon vor einiger Zeit für verfassungswidrig erklärt. Was Provider nicht mehr tun dürfen, das dürfte auch für privat betriebene Mehrparteien-Internetzugänge verboten sein.

Auch wenn das immer mal wieder kommt: Eine einfache DSL-Flat ist nicht teuer. Von solchen Mehrparteien-Systemen kann ich nur abraten. Warum da Aufwand treiben und ein rechtliches Risiko eingehen? Wenn jeder seinen eigenen Zugang hat, dann kann auch jeder für das, was er möglicherweise im Netz anstellt, selber gerade stehen.
 
Zivilrechtlich begründete Speicherung zu Abrechnungszwecken hat ja nix mit Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke strafrechtlicher Verfolgung zu tun und es ist doch genau der Vorteil von Gemeinschaftsanlagen dass der Betreiber sich gegenüber Behörden zum Provider erklären kann und damit aus der Haftung für illegale Downloads raus ist und zu dritt oder mehr werden die Anwaltsgebühren auch billiger aber so ein Embedded-Router hat auch gar nicht die technischen Möglichkeiten da gross was zu loggen, prima Ausrede ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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