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Wenn dem so wäre würde dein Vertrag ja nur bis 04.08.2022 laufen.
Ab dem Zeitpunkt könntest du mit Frist von einem Monat kündigen.
Also entweder hast du deinen Vertrag auch 12 Monaten noch mal um 24 Monate verlängert oder aber die Anzeige im Controlcenter ist falsch.
Letzteres gab es als die Umstellung kam auch bei anderen Anbietern.
Fakt ist, dass sich der Vertrag nach den 24 Monaten Mindestlaufzeit nicht mehr um 12/24 Monate verlängert.
Du kannst täglich kündigen mit einer Frist von einem Monat.
Also Kündigungseingang + ein Monat = Vertragsende.
Die von dir verlinkten AGB: 4. Kündigung und Widerruf 4.1. Alle Verträge sind zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder jederzeit danach mit einer Frist von einem Monat kündbar.
So, ich hab jetzt auch nochmal geschaut. Auf den Rechnungen steht es wesentlich deutlicher:
Dieser Vertrag begann am 22.09.2006 und endet am 03.08.2023. Er verlängert sich erneut automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Scheinbar verlängern sich die Verträge nach der MVLZ wirklich jährlich, sind aber monatlich kündbar, weil da ein Zusatz wie "... zum Ende der Laufzeit" o.ä. fehlt. Somit passen also sowohl die genannten AGB als auch mein Screenshot aus #8360. Dies ist alles etwas verwirrend, aber wahrscheinlich soll es das auch sein.
Nöö, "verlängert sich automatisch" bedeutet nur, dass der Vertrag nicht automatisch endet. Und ja, Verwirrung scheint nicht ganz unbeabsichtigt zu sein..., aber wer liest schon die AGB...?
Die Anbieter sind verpflichtet, auf den Rechnungen die Kündigungsmöglichkeiten mitzuteilen, dieser Pflicht kommt 1&1 nach.
Nein. Die Gesetzesänderung betrifft bzw. betraf auch bestehende Verträge. Eine automatische Verlängerung der VLZ um 12 Monate nach Ablauf der MVLZ ist nicht mehr zulässig. Wenn in den AGB noch andere Regelungen stehen sollten sind diese ungültig.
In älteren AGBs steht natürlich noch "Verlängerung um 12 Monate"... ist ja auch logisch, weil es die Gesetzesänderungen ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab...
Steht das im Gesetz wirklich so oder darf nur die Kündigungsfrist nach Ende der MVLZ nicht mehr mehr als einen Monat betragen ?
Ich finde, es ist doch ziemliche egal, ob sich der Vertrag nun um einen Monat oder um ein Jahr verlängert (schein bei 1&1 so zu sein, wenn ich mir die Daten im CC so ansehe), solange ich ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.
Der Vertrag kann nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit täglich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werdne und NEIN... !!! Er verlängert sich NICHT mehr um 12 Monate ...
Eben, und wenn du da nach z.B. nach "kündig" suchst, gibt da nur 2 Stellen
Ich les da nur heraus, dass da zunächst mal 1.) alle Verträge mit einer MVLZ > 2 Jahre nicht mehr erlaubt sind, und 2.) danach die Kündigungsfrist danach nicht mehr länger als 1 Monat betragen darf. Von einer Begrenzung der anschließenden Vertragslaufzeit lese ich da nichts (höchsten der Satz bei b) ???)
Aber egal. Ich denke, die Situation ist jetzt klar.
Ich habe bei meinem 250er Tarif (mit Rückfallprofil), mit noch knapp 9 Monaten Restlaufzeit nun auch die Kündigung vorgemerkt und angerufen. Gezahlt hatte ich in den ersten zwölf Monaten 0 € und danach 49,99 €, sowie monatlich von Beginn an 9,99 € für den HomeServer Speed+.
Der Mitarbeiter hat gleich als erstes meine Kündigung bestätigt (per Email), aber im nächsten Schritt hat er gefragt ob er mir noch ein Angebot unterbreiten kann. Dieses lautete 25,99 € für zwölf Monate, danach 49,99 € und der HomeServer Speed+ fällt per sofort raus. Der Vertragsbeginn sollte ebenfalls sofort starten. Das Angebot habe ich als zu teuer abgelehnt.
Aufgrund der noch relativ langen Vertragslaufzeit hat er gemeint, er könne noch beim Vorgesetzten nachfragen, ob man noch etwas am Preis drehen kann. Dem habe ich zugestimmt und hing etwa 5 Minuten lang hing in der Warteschleife. Das verbesserte Angebot, dass er mir unterbreitet und ich anschließend angenommen habe, lautete:
1.-12. Monat zu je 9,99 €
ab 13. Monat 49,99 €
zusätzliche Gutschrift über 25 €
HomeServer Speed+ Option entfällt ohne Ablösegebühr oder Rückversand
Neue Laufzeit startet sofort