Alles neu macht der Mai? AVM, Telemetrie und die DSGVO - wem gehört meine FRITZ!Box wirklich?

PeterPawn

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Die folgende Feststellung (aus einem anderen Thread) war für mich der Anlaß, den derzeitigen Stand mal aus meiner (sehr persönlichen) Sicht zusammenzufassen:
Aus meinen Erfahrungen würde ich schließen, dass die Release-Version nicht mehr fern ist....
... dazu fällt mir dann nämlich (abseits von möglichen technischen Problemen) eher ein:

Hoffentlich nicht ... da sind schon noch diverse "Nacharbeiten" zu erledigen.


Ein Punkt, der sich jetzt schon seit der 06.8x durch alle Versionen zieht, ist eben die neu eingeführte "Telemetrie" von AVM (aka "argo") ... und der betrifft die Art und Weise, wie die FRITZ!OS-Versionen - mehr oder weniger unbeachtet - "nach Hause telefonieren".

Zwar ist AVM inzwischen (geradezu vorbildlich und irgendwo auch "putzig" oder "rührend") darum bemüht, die automatisch gesammelten Daten (über den "argo"-Service, der am Ende auch nur ein zusätzlicher TR-069-Dienst zu sein scheint) so weit wie möglich zu anonymisieren ... aber das, was man vorne aufbaut, reißt man mit dem Hinterteil gleich wieder ein.

Denn in einer 7580 (ebenso in der 7590) sieht der Beginn dieser Datei dann so aus (kann sich jeder mit der passenden Box unter "Diagnosezusammenfassung ansehen" von überzeugen - hat sich m.W. auch in den neueren Versionen immer noch nicht geändert):
##### TITLE Datum Fri Apr 13 17:14:53 CEST 2018
##### BEGIN SECTION Diagnosis_Data Diagnosisdata Linux fritz.box 3.10.104 #1 SMP Tue Mar 6 16:23:11 CET 2018 mips Version 153.06.98 -52128
Diagnosis Data
--------------
Fri Apr 13 17:14:53 CEST 2018
3.10.104
HWRevision 225
HWSubRevision 1
ProductID Fritz_Box_HW225
SerialNumber J071610000XXXXX (die Maskierung mit den "X"-Stellen hier stammt von mir selbst, da steht ansonsten die komplette Nummer)
annex B
autoload yes
bootloaderVersion 1.3229
crash [0]f34c8490,5a9c774c,1[1]0,0,0[2]0,0,0[3]0,0,0
firstfreeaddress 0x85244550
firmware_info 153.06.98
firmware_version 1und1
flashsize nor_size=0MB sflash_size=0KB nand_size=512MB
kernel_args overlay=etc,usr
linux_fs_start 0
maca E0:28:6D:SECRET
macb E0:28:6D:SECRET
macwlan E0:28:6D:SECRET
macwlan2 E0:28:6D:SECRET
macdsl E0:28:6D:SECRET
Es ist wichtig und notwendig, die MAC-Adressen (grün) zu maskieren ... eine DB mit WLAN-Standorten - durchaus "Usus" bei Google und auch bei Apple - könnte eben die WLAN-MAC samt Geo-Koordinaten enthalten und zur Datenverknüpfung mit anderen Informationen dienen.

Aber gleichzeitig wird eben die "echte" Seriennummer (der rote Text) der Box - welche auch erst bei den GRX-Modellen dann im Environment steht, insofern sind die VR9- oder Puma6-Modelle da gar nicht betroffen - in voller Pracht an AVM übermittelt, was natürlich bei einem tatsächlich eintretenden Support-Fall (wo der Kunde dann die Seriennummer auch angeben soll/muß) sofort wieder die Verknüpfung mit allen bisher automatisch gesammelten Informationen ermöglicht (im schlechtesten Falle auch zum Nachteil des Kunden, falls AVM irgendwann mal aus dem Vorhandensein des "tampered"-Flags in der Vergangenheit eine Verweigerungshaltung ableiten sollte) - dabei spielt es auch keine wirkliche Rolle, ob so eine Verknüpfung nun erfolgt oder nicht (und wer wollte das schon für alle Zeit ausschließen), denn es geht darum, bereits die Möglichkeit dafür zu entfernen - es besteht schlicht keine ersichtliche Notwendigkeit, diese Nummer zur eindeutigen Identifikation zu übermitteln.

Schon die Vermutung, daß AVM für diesen Service einen eigenen DynDNS-Dienst eingerichtet hat, finde ich - ohne entsprechende "Ansage" - einigermaßen irritierend. Ob da nur ausgewählte Boxen als "Meßpunkte" registriert werden oder welche Voraussetzungen man sonst noch erfüllen muß, damit die Box sich bei diesem Service registriert, bin ich noch am Suchen ... für eine meiner Boxen sehen die an dieser Stelle in der "tr069.cfg" liegenden Informationen jedenfalls so aus (die MAC-Adresse habe ich maskiert):
Code:
                DDNS {
                        enabled = yes;
                        username = "0896D7CAFEDE_20170909135756_WTkaoKYpX7K8nw21ISX62";
                        password = "huOhGq8juBGnFKXxKSnFzC6gtfvtAE5SfrJW";
                        domain_name = "llrfdbwxrlznn45bg27w8r90.acpe.avm.de";
                        update_url = "ddns.acpe.avm.de:888/update.php";
                }
und auch wenn dieser Dienst im Moment wohl "abgeschaltet" ist (diese Box ist auch eine, wo ich die Zustimmung immer gezielt umgehe (und zwar seitdem es die 06.90 auf der Box gibt, der Eintrag kann also durchaus noch aus der Labor-Reihe davor stammen) und die damit hoffentlich noch keine Daten verschickt, weil der gesamte Service auf meine Erlaubnis dazu wartet), hat sich diese Box wohl mal - ohne daß mir das bewußt gewesen wäre - bei irgendeinem AVM-Server registrieren wollen (eine "Inhouse-Version" hat diese Box aber nie gesehen - das kann ich ausschließen als Ursache).

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Auch bin ich in Erwartung der DSGVO einigermaßen skeptisch, ob die von AVM "gewählten" Voreinstellungen auf dieser Seite (man sieht sie bei jedem Aufruf des GUI, solange man hier nicht mit "OK" bestätigt hat - aber man kommt bei direkter Angabe einer Seite auch ohne dieses "OK" durchaus weiter und ich habe diese Einwilligung bewußt NOCH NIE erteilt oder verweigert):
accept_argo.PNG
nach dem 25.05.2018 immer noch die beste Wahl sind ... und mal ganz ehrlich:

Wieviele AVM-Kunden wissen eigentlich, daß sie mit dem Akzeptieren dieser Funktion auch gleichzeitig einen "Freibrief" an AVM erteilt haben, jederzeit und ohne Begründung oder weitere Information (zumindest dem formalen Text von AVM nach, ich finde da nichts weiter zu einer "Selbstverpflichtung", damit keinen Blödsinn zu machen) irgendeine andere Firmware-Version auf der Box zu installieren - und zwar vollkommen unabhängig davon, was der Kunde ansonsten für die "Auto-Update"-Einstellungen festgelegt hat:
argo_update.PNG

Zwar ist AVM hier einigermaßen offen, was den Umfang der übermittelten Informationen angeht (das unterscheidet sie dann schon von Microsoft und Windows 10, wo ja nicht mal die Consulting-Firmen der öffentlichen Verwaltung diese Infos erhalten), aber wieso man mit einer Einwilligung zur "Sammlung von Telemetriedaten" auch noch die Einwilligung zu - praktisch unbegrenzten, zumindest "formal" - Änderungen an der FRITZ!OS-Firmware bzw. den eigenen Einstellungen erteilen muß (auch wenn das natürlich niiieeemals passieren könnte, daß dieser "Zugang" von Dritten mißbraucht wird), erschließt sich mir nicht wirklich.

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Vor allem quält mich die Frage, warum sich AVM hier - absichtlich oder unabsichtlich - überhaupt in die Nesseln setzen will ... zumal die direkte Verquickung von "Ich helfe Dir beim Sammeln von Daten." und "Ich will, daß Du meinen Router für mich wartest." ja auch nicht wirklich zwingend ist.

Solange jedenfalls diese Funktion aktiviert ist und AVM sich solche Rechte einräumt, ist es wieder in jedem Strafverfahren auch eine zumindest plausible Verteidigung zu behaupten, der Router wäre von einem Dritten (hier eben von AVM oder meinetwegen auch von einem unzuverlässigen Mitarbeiter von AVM, der dazu gar nicht berechtigt war) manipuliert worden.

Dieses wirklich zu widerlegen, dürfte einigermaßen unmöglich sein (zumindest lese ich in der AVM-Erklärung auch nichts davon, welche Vorkehrungen bei AVM gegen solche Vorfälle getroffen werden bzw. welche Aufzeichnungen und Mitteilungen an Betroffene in so einem Falle vorgesehen sind) ... warum sich AVM hier überhaupt freiwillig so weit engagieren will, daß man in solche Auseinandersetzungen zumindest theoretisch hineingezogen werden könnte, verstehe ich nicht - wenn man sich einfach aus der Konfiguration (und dazu gehört neben den Einstellungen eben auch die installierte Firmware) so weit wie möglich heraushält, kann man gar nicht erst in solche Verlegenheiten kommen.

Zumal AVM (wie praktisch jedes größere Unternehmen) schon genug damit zu tun haben dürfte, Art. 30 DSGVO auch umzusetzen ... die notwendige Größe des Unternehmens (> 250 MA) ist gegeben (https://avm.de/ueber-avm/) und damit muß AVM eigentlich ein Verzeichnis nach Art. 30 führen ... ich bin mal gespannt, ob darin dann - neben Datenbanken aus dem Support, denn auch eine E-Mail-Adresse ist eine "Online-Kennung" - auch die automatisch erzeugten Datenhalden auftauchen werden.

Auch wenn so ein Verzeichnis nicht öffentlich sein muß ... man weiß ja nie, wann sich die Aufsichtsbehörde für die eigene Firma interessiert. Zumal eben Art. 82 DSGVO (Zf. 1) auch regelt, daß ein von einem Verstoß gegen die DSGVO Betroffener, Anspruch auf Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens hat - zwar wird man erst mal abwarten müssen, was die Rechtssprechung so alles als immateriellen (sprich: ideellen) Schaden akzeptiert, aber die bessere Lösung ist es vermutlich, gar nicht erst gegen die DSGVO zu verstoßen - dann stellt sich auch die Frage des Schadensersatzes nicht.

Warum macht man also solchen Quatsch? Wäre es nicht zumindest sinnvoller, dem Kunden an dieser Stelle auch zwei getrennte Optionen anzubieten? Schließlich liegt es ja im Interesse von AVM, daß der Kunde ihnen die Daten überläßt ... muß man ihm da auch noch sagen: "Wenn Du mir Deine Daten geben darfst, entscheide aber auch ich, welche Firmware auf der Box installiert ist!"? Ich bin hier ganz klar der Ansicht, daß diese beiden Punkte absolut nichts miteinander zu tun haben und warum AVM hier der Meinung ist, die vom Kunden bereits vorgenommene Einstellung beim "Auto-Update" müsse man in so einem Falle ignorieren, bedarf dann vielleicht mal der öffentlichen(!) Begründung durch den Hersteller.

Die wird AVM aber (wenn überhaupt) wohl nur gegenüber irgendeiner bedeutenderen Publikation im deutschen Sprachraum abgeben - auf der Webseite habe ich jedenfalls nichts gefunden und auch in der Datenschutzerklärung gibt es keine wirklich nachvollziehbaren Hinweise darauf, was AVM denn als "Bedarfsfall" ansehen möchte, damit man ein "(Notfall-) Software-Update" installiert; wobei dieses "Notfall" auch bei AVM in Klammern steht und man sich nun aussuchen darf, ob das eine Alternative darstellt (also "Software-Update" und "Notfall-Software-Update" beschreibt) oder doch verdeutlichen soll, daß AVM hier den "Notfall" (was ist das eigentlich dann genau?) als Bedarfsfall definiert.

Ein Eingriff, der als Anlaß die Definition "etwa um den störungsfreien Betrieb zu sichern oder um Missbrauch durch Dritte zu verhindern." verwendet, ist jedenfalls keinesfalls eindeutig (das "etwa" zeigt klar an, daß hier nur eine Möglichkeit - oder auch mehr als eine - angeführt werden und diese Aufzählung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt) und es fehlen logischerweise auch alle weiteren "Begriffsbestimmungen", die in diesem Falle erst erlauben würden, das Ausmaß der Eingriffsmöglichkeiten auch nur einigermaßen einzuschätzen oder einzuschränken.

Was ein "störungsfreier Betrieb" tatsächlich ist und wo der Mißbrauch durch Dritte beginnt, sieht - naturgemäß - wohl jeder ein klein wenig anders ... ich habe z.B. einige FRITZ!Boxen da draußen in freier Wildbahn, bei denen die Telefonie-Warnung permanent zuschlägt, weil über die Box (berechtigterweise) jede Menge Callthrough-Traffic läuft, damit die Angerufenen genau die Rufnummer des Anschlusses sehen (das ist alles noch keine IP-Telefonie, wo man "no screening" machen könnte). Ich wäre sehr erbost, wenn das jemand als "Mißbrauch" interpretieren würde ... damit will ich eigentlich nur verdeutlichen, daß man - wenn man schon solche Begriffe in den Raum stellt - diese auch definieren muß und zwar so, daß dabei nicht erneut irgendwelche Mißverständnisse möglich sind.

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Angesichts der Tatsache, daß zwar bei W10 und irgendwelchen Smart-TVs oder allem möglichen anderen Krempel immer davon gesprochen und geschrieben wird, wieviel da doch "in der Cloud" passiert und wieviele Informationen da doch gesammelt werden, finde ich die "Stille" um diese AVM-Funktionen jedenfalls schon einigermaßen irritierend ... und - wie gesagt - ab DSGVO halte ich die Voreinstellung für unvereinbar mit dem Erwägungsgrund 32 - hier kann man höchstens noch darüber diskutieren, inwieweit es sich bei den von AVM gesammelten Daten nun um solche handelt, die "personenbezogen" wären.

Mit der (zur Zeit noch erfolgenden) Übermittlung der kompletten Seriennummer der GRX-Modelle, ist diese Diskussion aber auch müßig - denn darüber wird wieder die eindeutige Identifikation des Haushalts (bzw. des Anschlusses) möglich, auch wenn das ggf. mehrere Personen betrifft (was auch nicht überall zutrifft). Damit dürfte auch diese Seriennummer den Begriffsbestimmungen in Art. 4 DSGVO als "Kennnummer" oder als "Online-Kennung" entsprechen - spätestens dann, wenn der Kunde zur Wahrnehmung seiner Rechte im Gewährleistungs- oder Garantiefall auch noch aufgefordert wird (beim Tausch dann auch "gezwungen", wenn er eine Kopie einer Rechnung mit Seriennummer vorlegen muß), selbst eine Verknüpfung zwischen der Seriennummer und weiteren, dann eindeutig personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) herzustellen:
Support-Formular AVM.PNG

Und um gleich jedem Mißverständnis vorzubeugen: Ich weiß tatsächlich, daß ich die Checkbox bei "Diagnose und Wartung" auch ausmachen kann und ich gehe sogar davon aus, daß dann tatsächlich keine Daten an AVM mehr übermittelt werden.

Aber das weiß ich u.a. auch deshalb, weil ich die Datenschutzerklärung(en) von AVM tatsächlich gelesen habe (ich würde die Schar der Kunden, die das ebenfalls getan haben, eher in die Nähe der 1%-Marke rücken, wobei ich mich - bei mehreren Millionen FRITZ!Boxen in freier Wildbahn - dann auch frage, warum nicht mehr Leute zu diesem Thema eine Meinung irgendwo niedergeschrieben haben bzw. das Thema aufgegriffen haben) ... die direkte Gelegenheit dazu hat man aber auch nur einmal, wenn die oben gezeigte Seite beim allerersten Kontakt mit dem GUI angezeigt wird (da ist die Erklärung dann verlinkt).

[ Inzwischen klappt deren Anzeige auch dann, wenn die Box noch nicht online ist ... hier versucht AVM einfach ein Bild als "connection test" vom eigenen Server zu laden und wenn das fehlschlägt, wird die lokale Version der Erklärung angezeigt. ]

In der Seite mit den betreffenden Einstellungen, die der Kunde im Anschluß noch erreichen kann:
avm_services.PNG
, ist dann nämlich von dem Link zur Datenschutzerklärung nichts mehr zu sehen und man muß schon eine Idee haben, wie man noch einmal an diese herankommen kann (über die Online-Hilfe unter "Rechtliches").

Auch die Frage, ob hier bei der Angabe der E-Mail-Adresse (auch wenn diese ausdrücklich freiwillig erfolgt) die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO erfüllt werden oder nicht (es steht eben nicht einmal mehr ein Link zu weiteren Informationen in der Seite, den man mit gutem Willen als "Informationsquelle" ansehen könnte), stellt sich irgendwie - auch das ist wieder nur ein kleiner Schritt für AVM, aber ein großer Schritt für die Konformität mit dem (künftigen) Datenschutz ... und das tut tatsächlich auch gar nicht weh, wenn man den beachtet und einfach noch eine zusätzliche Information dort einfügt. Ob die Leute diese dann lesen oder nicht, ist wieder ihre eigene Entscheidung ... aber die Chance dazu müssen sie halt bekommen.

Und ich bin mir auch recht sicher, daß die wenigsten Kunden sich unter dem Satz in dieser Seite:
Ihre FRITZ!Box ist für AVM erreichbar, um ausgewählte Diagnosedaten oder eine Diagnosezusammenfassung abzurufen oder ein Softwareupdate durchzuführen.
tatsächlich das vorstellen, was AVM wirklich dahinter "versteckt" hat - denn daß es die anderen Einstellungen zum "Auto-Update" gibt, ist sicherlich inzwischen "Allgemeinwissen" bei FRITZ!Box-Besitzern; aber wohl kaum, daß AVM bei dem oben gemeinten Software-Update bewußt diese Einstellungen ignorieren will.

Auch hier hat(te) AVM halt ein Problem ... die von mir gezeigte Version der Datenschutzerklärung, in der vom erlaubten Update die Rede ist, gilt nämlich erst ab "017p1" - das ist die Version, die mit 06.9x eingeführt wurde. Die ältere Version "016" (https://service.avm.de/help/de/FRITZ-Box-7580/016/hilfe_datenschutzerklaerung) wäre aber wiederum diejenige, welche in einer "frisch gekauften" Box mit 06.8x als Offline-Version enthalten ist (die dann der Kunde auch nur zu Gesicht bekäme, wenn er tatsächlich die Box "offline" einrichtet) ... aber meines Wissens (das teste ich aber auch nicht bei jeder Version, weil der Aufwand eben auch beträchtlich ist) wird beim Update von 06.8x auf 06.9x die Seite mit der Einwilligung zur Datensammlung erneut angezeigt - das ist auch dringend notwendig, wenn der Kunde seine Zustimmung zu erheblich geänderten Bedingungen erteilen soll.

Derzeit gibt es bei der neu eingeführten Variablen "data_privacy_version" jedenfalls nur die Werte 0 oder 1 ... damit ist schon mal keine Unterscheidung zwischen 017p1 und 017p2 möglich (beide verwenden die "1" als Wert für die Speicherung der Zustimmung des Kunden - allerdings auch tatsächlich beide im Moment dieselbe Datenschutzerklärung). Damit fehlt dann am Ende aber auch irgendwo der Hinweis, daß diese erneute Abfrage beim Update auf 06.9x (oder sicherlich auch irgendwann auf 07.xx) alles andere als eine reine Formalie ist und daß sich die Datenschutzerklärung (die der Kunde vielleicht vor 10 Minuten - vor dem Update auf die neueste Firmware nach dem erfolgreichen Anschließen - erst gelesen hatte) bei dieser erneuten "Abfrage" sehr, sehr krass geändert hat.

Anders als in der Seite "AVM-Dienste" gibt es auf dieser ersten Seite eben auch keine Unterscheidung zwischen "Daten senden" und "alles erlaubt" ... hinter dem ersten Punkt in der Seite "AVM-Dienste" (das wäre dann "Diagnosedaten") verbirgt sich nämlich am Ende nichts anderes als der gute, alte "crash report" - eine Einrichtung, die sicherlich ihre Berechtigung hat.

Der zweite Punkt "Diagnose und Wartung" besteht dann intern tatsächlich aus zwei getrennten Einstellungen (tr069:settings/LabSupportEnable und tr069:settings/LabUploadReqEnable) - für die dritte Option (LabUpdateAllowed) mit der Entscheidung, ob der Kunde auch Eingriffe in seine Box wünscht, hat es dann offenbar nicht mehr gereicht bzw. ich wage mal die Prognose, daß AVM hier auf dieselben TR-069-Funktionen zurückgreift, wie sie auch einem Provider zur Verfügung stehen würden und es keine echte "Trennung" gibt. "argo" selbst - also das Zusammenstellen der Telemetrie-Daten, welches man sich in den Skript-Dateien in "/bin/supportdata.argo.*" ansehen kann - hat per se noch nicht unbedingt etwas damit zu tun, daß AVM auch an der Box Änderungen vornehmen darf.

Daraus leite ich auch die Vermutung ab, daß AVM neben dem eingeräumten Update-Recht auch durchaus weiterhin die Möglichkeit hat, die Einstellungen aus der Box abzurufen ... wann da vom FRITZ!OS dann welche Nachrichten protokolliert werden (bzw. ob überhaupt, wobei das beim Provider wohl durchaus der Fall ist), bin ich immer mal wieder sporadisch am Testen (die Kommunikation mit dem AVM-ACS erfolgt halt verschlüsselt und man muß sich da als MITM einklinken, nachdem man das Root-Zertifikat in der Firmware gegen das eigene ausgetauscht hat ... macht man halt auch nicht alle Tage) - an dieser Stelle überzeugt mich aber auch das Protokollieren per E-Mail noch nicht so richtig, weil das relativ leicht zu blockieren ist und ein Neustart immer noch alles wie frisch gefallenen Schnee erscheinen läßt.

Fazit: Es gibt vermutlich noch einiges zu tun, wenn die FRITZ!OS-Version 7 auch den Anforderungen der DSGVO entsprechen soll und AVM nicht nach deren Inkrafttreten dann gleich wieder nachbessern will - oder man wartet bei AVM dann doch einfach ab, bis die ersten Beschwerden eingehen. Dem Vernehmen nach soll das mit den Bußgeldern ja auch erst mal nur ein Papiertiger bleiben, weil die Datenschutzbehörden gar nicht genug Personal hätten, um Verstöße zu verfolgen (https://heise.de/-4021528) - und wenn sich AVM darum tatsächlich keine Gedanken machen sollte, befindet man sich offenbar auch in guter Gesellschaft (https://heise.de/-4022949).

Von der Frage, wie AVM das Linken des Linux-Kernels mit dem kommerziellen NTFS-Treiber (gerade in der aktuellen Version geprüft, wobei eben die Verwendung von "Tuxera Embedded NTFS" bisher nur eine Hypothese ist) im FRITZ!OS mit dem Einhalten der Verpflichtungen aus der GPLv2-Lizenz für den Kernel vereinbaren will, werde ich jetzt nicht erneut anfangen ... da lasse ich mich dann eben überraschen - ist ja auch ein anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der Network-Roadshow für Systemhäuser gestern in Berlin wurde die CeBIT im Juni als Zieltermin für die 7-er Firmware avisiert.
 
Kleine Ergänzung zur DSGVO ... heute ist die neue iX erschienen, die sich u.a. auch ausführlich dem Thema "Was bringt die DSGVO aus technischer Sicht an neuen Herausforderungen?" widmet:

https://heise.de/-4027335

Allerdings ist der Artikel kostenpflichtig ... das ist meinerseits auch keine Empfehlung, das Geld dafür auszugeben - nur ein Hinweis, wo man (nachweislich kompetente, denn RA Heidrich ist sicherlich vielen auch bekannt) Abhandlungen zu diesem Thema finden kann und daß auch andere eben den 25.05.2018 nahen sehen (was keine wirklich seherischen Qualitäten erfordert, nur etwas Mathematik und Lebenserfahrung).
 
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Ich habe - in anderem Kontext - nach langer Zeit mal wieder in myfritz.net geschaut ... auch da hat AVM m.E. noch eine riesige Datenschutz-Baustelle.

Mein Account dort stammt jedenfalls noch aus den Anfangszeiten dieses Angebots und ich wüßte jetzt gerade nicht, daß/wann AVM mich jemals um die Einwilligung gebeten hat, die Logins bei diesem Dienst mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse zu speichern und/oder mich über diese Speicherung (Umfang, Dauer) informiert hätte. Hier wurden seit 2015 nachträglich umfangreiche Änderungen eingeführt, über die der Kunde auch nicht informiert wurde (zumindest nicht per E-Mail und das Postfach hinter meiner Adresse bei myfritz.net geht bis 2007 zurück bei der Speicherung von eingegangenen Mails) - selbst wenn das einerseits zu begrüßen ist (weil so eine Login-Historie auch sicherstellen kann, daß man Angriffe auf die Credentials erkennt - ich weiß einigermaßen sicher, daß solche Angriffsversuche ein Grund für Veränderungen am Service waren), so ist es auch wieder nicht unbedingt allen Kunden bewußt.

Meine Login-Historie (ich nutze das aber praktisch auch nicht und habe es nur "zur Beobachtung" aktiviert) geht jedenfalls mit ihren 10 Einträgen bis zum 08.05.2017 zurück - fein säuberlich mit Datum/Uhrzeit und IP-Adresse, für die dann sogar noch als "Komfortfunktion" die Reverse-Auflösung angezeigt wird. Ich finde auch keine Möglichkeit, diese Speicherung gezielt abzustellen oder gar die bisher gesammelten Daten zu löschen ... eine Speicherung eines Logins vor knapp einem Jahr (samt Adresse, das Login mag man meinetwegen noch "notieren") hilft mir aber auch nicht mehr wirklich bei der Überprüfung auf Angriffsversuche.

Hier versagen ganz offensichtlich Mechanismen zum nachträglichen Pseudonymisieren/Anonymisieren von Daten oder sie wurden von den Verantwortlichen gar nicht erst vorgesehen. Die "mengenmäßige Begrenzung" auf 10 Logins - sollte die überhaupt existieren und die Kürze meiner Liste nicht nur der geringen Nutzung seit Einführung dieser Protokollierung geschuldet sein - ist ja noch kein effektiver Datenschutz ... nur weil jemand einen Service nicht mehr verwendet oder nur in größeren zeitlichen Abständen, muß man die Daten ja nicht "auf Halde" legen und die - mehr oder weniger "erzwungene" - Einwilligung zum (zeitlich unbegrenzten) Speichern dieser Logins, weil man ansonsten den Dienst (mit seinen anderen Funktionen) gar nicht nutzen kann, dürfte wieder dem Prinzip der "Freiwilligkeit" einer solchen Entscheidung beim Kunden nicht gerecht werden.

Auch kann ich mich nicht erinnern, daß ich AVM irgendwie beauftragt hätte, darüber "Buch zu führen", welche AVM-Geräte ansonsten noch an den bei mir für "myfritz.net" angemeldeten Geräten angeschlossen sind - da sich diese (zumindest früher) auch nicht selbst bei diesem Service angemeldet haben (ich hatte so eine Anmeldung ja mal mitgeschnitten als "man in the middle" und iirc auch hier irgendwo gezeigt, was dabei an Daten von der Box an AVM übermittelt wurde) und einige dafür auch gar nicht "genug eigene Intelligenz" haben, muß das also irgendwie vom FRITZ!OS mitgemacht werden bei jeder MyFRITZ!-Anmeldung (nicht -Registrierung, das sind zwei Paar Schuhe) oder AVM aggregiert hier schon heute die Update-Abfragen über mehrere (unabhängige) Dienste. Letzteres könnte man vermutlich auch mit entsprechenden JUIS-Abfragen selbst testen (wenn dann plötzlich bei der Box mit der für die Abfrage verwendeten "Serial" irgendein Gerät auftaucht, was gar nicht wirklich vorhanden ist) - für die erneute Ermittlung, was so eine FRITZ!Box eigentlich alles an den myfritz.net-Service übermittelt, muß man mal wieder das eigene Zertifikat in die Box einbauen und (z.B.) mit "mitmproxy" mal einen Blick auf die ausgetauschten Daten werfen.

Ich weiß jedenfalls (für meine Person) sehr eindeutig, daß ich von AVM gar nicht vor die (nachträgliche) Wahl gestellt wurde, ob ich einer "Inventarisierung" aller an der FRITZ!Box angeschlossenen AVM-Geräte beim Hersteller zustimmen will oder nicht. Mit meinem (freiwilligen) Einverständnis ist das kein Problem und es gibt bestimmt auch genug Kunden, die das als "angenehm" und komfortabel empfinden ... wobei mich dann wieder die Frage plagt, warum das beim Hersteller aggregiert werden muß und nicht im FRITZ!OS-GUI besser (oder zumindest anders und leichter zu erreichen) gelöst wird. So wird jedenfalls aus dem "Komfort" der Anzeige von veralteter Firmware (über myfritz.net) auch ganz schnell wieder die Möglichkeit, den "Kunden" genauer zu durchleuchten ... man kann ja zumindest mal vermuten oder meinetwegen sogar "unterstellen", daß sich AVM bei einem Kunden, der 10 FRITZ!DECT 200 und noch ein paar HKR von AVM betreibt, deutlich mehr "reinhauen" könnte beim Support, als bei jemandem, der wirklich nur eine FRITZ!Box hat.

Fakt ist aber: Einfach "ungebeten", ohne Einwilligung und tatsächlich ohne belastbare und verständliche Information des Kunden (die dann auch Einzelheiten erläutert und sich nicht in Allgemeinplätzen wie "Verbesserung: myfritz.net-Service" in irgendeiner "info.txt" bei einer neuen Firmware erschöpft) hier solche Daten zu sammeln und zu aggregieren (und das hat mit dem oben erwähnten "argo" und der "Telemetrie" auch nichts mehr zu tun, weil das knallhart personenbezogene Daten sind dank der Verknüpfung mit dem "MyFRITZ!-Account", für den man auch noch (s)eine E-Mail-Adresse offenlegen muß), geht mal gar nicht. Da braucht es sogar ganz dringend das Ende der Übergangszeit für die DSGVO, weil die alte BDSG-Fassung da für "nicht-öffentliche" Einrichtungen und Firmen eher ein zahnloser Tiger war und man nur mit §34 nachträglich Auskunft über die Speicherung einholen konnte. Selbst wenn man bei AVM daraus kein Geheimnis macht und das eigentlich nur "im besten Interesse des Kunden" durchführt, ist es ein Unding. Jetzt kann ja jeder mal selbst mutmaßen, welche anderen Daten AVM noch so (ohne Einwilligung) "im Hintergrund" erhebt, auswertet und speichert, bei denen das eben nicht so deutlich wird, wie bei diesen zwei Punkten mit den Logins und den angeschlossenen AVM-Gerätschaften.
 
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Und ein zusätzlicher Blick in die Kontoeinstellungen unter Verwendete Geräte liefert auch noch die für den Zugriff auf MyFRITZ genutzten Geräte (Typ/OS, Zeit, IP, Land, Browser/-version)
 
Moin

Wohin wird die Reise gehen ?

Ein Vorgeschmack...
EMail von myfritz.net schrieb:
Bei einer kürzlich erfolgten Anmeldung an ihrem MyFRITZ!-Konto mit der E-Mail-Adresse [email protected] ( Meine, von Mir anonymisiert :D ) ist uns etwas Ungewöhnliches aufgefallen.
Obwohl gültige Anmeldedaten eingegeben wurden, haben wir Ihr MyFRITZ!-Konto daher vorsorglich gesperrt.
Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Sie kennen meine MACs, Serial, E-Mail und IPs...
Schönen Dank für die Bevormundung AVM.
 
Wieso die Aufregung, bei Apple machen sie es seit Jahrzent so - die wissen auch was gut für dich ist ;-)
 
Etwas gewöhnungsbedürftig für Menschen die sich den angebissenen Apfel nicht antun möchten.

Ich vermute mal salopp: AVM hat mein "User-Agent" nicht gefallen :)
 
Alles Politik, nicht umsonst stand Merkel am AVM Cebit 2017 am Stand und redete vom Router freiheit rein, meinungsfreiheit weg :D

Dafür aber reichliche Spionage...
 

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Jipp...... Gibt halt 2 Seiten aus Herstellersicht: Nichts tun und die Nutzer (meist wegen eigene "Unfähigkeit" ins Messer laufen lassen) oder eine voll kontrollierte Umgebung herstellen.

Siehe auch gestern die Meldungen von Amazon und Google bez. Domain Fronting
 
Also ... auch in Halifax ist das Zählen nicht wirklich strafbar: https://heise.de/-4044532

Wobei das sicherlich auch daran lag, daß da absolut null Schutzvorkehrungen vorhanden und die Dateien vollkommen frei zugänglich waren - verbreitet hat er sie obendrein auch nicht.

Aber trotzdem ein schönes Beispiel für mehr als einen Aspekt des Datenschutzes ... erstens hat diese kanadische Provinzregierung beim Einstellen der Informationen "geschlampt" (einiges hätte da ja absolut nchts zu suchen gehabt auf dem Server) und zweitens ist der gemeine "Internet-Benutzer" eben doch nicht so anonym, wie man gerne glauben möchte, wenn man vor seinem Gerät sitzt. Hier ist der Schutz von personenbezogenen Informationen (durch Nichtspeicherung von IP-Adressen für Zugriffe auf jede x-beliebige IP-Adresse, jenseits einer vernünftigen Zeitspanne für die Fehlersuche) dann der weitere Datenschutz-Punkt.

Bei VF/KD kriegt man offenbar den IPv6-Präfix (/62) und die gesonderte IPv6 mit /64 für den Router selbt, auch "auf Lebenszeit" und damit laufen dann natürlich auch die "privacy extensions" von IPv6 ins Leere, wenn man (die an VF/KD zugewiesenen IPv6-Bereiche sind ja ermittelbar) zwar nicht mehr anhand der kompletten IPv6 tracken kann, aber davon ausgehen darf, daß alle Zugriffe von demselben Anschluß kommen, die in den ersten 62 Bit der IPv6-Adresse dieselben Daten stehen haben.

Das ist dann praktisch die statische IPv6-Adresse und da, wo man z.B. bei einem eigenen Dedicated-Server mit einem /56-Präfix noch davon ausgehen kann, daß sich "dahinter" 2^6 = 64 verschiedene Netze befinden (im Vergleich zu einem /62-Präfix) könnten, ist man als Internet-Nutzer mit IPv6 und /62-Präfix wieder problemlos zu verfolgen ... und da sich bei IPv6 eben auch nicht länger mehrere Geräte dieselbe Adresse durch NAT teilen, auch wieder - mit ein wenig "big data" - bis zum konkreten Gerät.
 
Der URL nach ist das der ganz normale Paketmitschnitt ... naturgemäß führt aber Dein Link oben ins Leere (bei mir gibt es auch keinen Host "fritz.box").

EDIT: Weil das vielleicht nicht klar genug aus dem vorherigen Satz hervorgeht: Ich meinte damit nicht die (neue) URL für diese HTML-Seite ... sondern die innerhalb dieser Seite dann per JS aufgerufene "lp=cap".
 
Zuletzt bearbeitet:
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