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Hallo liebe VoIP-Gemeinde,
soetwas trifft einen doch wie ein Schlag ins Gesicht!
Es geht um das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), - genauer gesagt um §110, - der uns beim Lesen einen ganz trockenen Hals beschert hat und anschließend extreme Würgegefühle verursachte (rein sachlich gesehen):
Wir, - PURtel.com, - möchten an dieser Stelle bekannt geben, dass wir in Kürze unseren Hauptsitz in ein liberales EU-Land verlegen werden. United-Kingdom oder auch Spanien sind derzeit im Gespräch.
Der Grund hierfür ist, dass wir uns auf keinen Fall an deutschen Zensur- und Überwachungsmaßnahmen beteiligen werden. Technisch wäre das kein Problem, aber ethisch gibt es dafür keine Rechtfertigung. Wir haben aus Gesamtdeutscher- und DDR-Geschichte gelernt und werden diesen Methoden keinerlei Fundament zum verankern bieten.
Mit entrüsteten (aber dennoch sachlichen) Grüßen
Volker Goudschmidt - PURtel.com
soetwas trifft einen doch wie ein Schlag ins Gesicht!
Es geht um das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), - genauer gesagt um §110, - der uns beim Lesen einen ganz trockenen Hals beschert hat und anschließend extreme Würgegefühle verursachte (rein sachlich gesehen):
§ 110
Technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen
(1) Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit
der Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit
erbracht werden, hat
1. ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene
Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung
gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung
der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische
Vorkehrungen für deren unverzügliche
Umsetzung zu treffen,
2. der Regulierungsbehörde unverzüglich nach der
Betriebsaufnahme
a) zu erklären, dass er die Vorkehrungen nach Nummer
1 getroffen hat sowie
b) eine im Inland gelegene Stelle zu benennen, die für
ihn bestimmte Anordnungen zur Überwachung der
Telekommunikation entgegennimmt,
3. der Regulierungsbehörde den unentgeltlichen Nachweis
zu erbringen, dass seine technischen Einrichtungen
und organisatorischen Vorkehrungen nach Nummer
1 mit den Vorschriften der Rechtsverordnung
nach Absatz 2 und der Technischen Richtlinie nach
Absatz 3 übereinstimmen; dazu hat er unverzüglich,
spätestens nach einem Monat nach Betriebsaufnahme,
a) der Regulierungsbehörde die Unterlagen zu übersenden,
die dort für die Vorbereitung der im Rahmen
des Nachweises von der Regulierungsbehörde
durchzuführenden Prüfungen erforderlich sind,
und
b) mit der Regulierungsbehörde einen Prüftermin für
die Erbringung dieses Nachweises zu vereinbaren;
bei den für den Nachweis erforderlichen Prüfungen
hat er die Regulierungsbehörde zu unterstützen,
4. der Regulierungsbehörde auf deren besondere Aufforderung
im begründeten Einzelfall eine erneute
unentgeltliche Prüfung seiner technischen und organisatorischen
Vorkehrungen zu gestatten sowie
5. die Aufstellung und den Betrieb von Geräten für die
Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 5 und 8
des Artikel 10-Gesetzes in seinen Räumen zu dulden
und Bediensteten der für diese Maßnahmen zuständigen
Stelle sowie den Mitgliedern und Mitarbeitern der
G 10-Kommission (§ 1 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes)
Zugang zu diesen Geräten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen
Aufgaben zu gewähren.
Wir, - PURtel.com, - möchten an dieser Stelle bekannt geben, dass wir in Kürze unseren Hauptsitz in ein liberales EU-Land verlegen werden. United-Kingdom oder auch Spanien sind derzeit im Gespräch.
Der Grund hierfür ist, dass wir uns auf keinen Fall an deutschen Zensur- und Überwachungsmaßnahmen beteiligen werden. Technisch wäre das kein Problem, aber ethisch gibt es dafür keine Rechtfertigung. Wir haben aus Gesamtdeutscher- und DDR-Geschichte gelernt und werden diesen Methoden keinerlei Fundament zum verankern bieten.
Mit entrüsteten (aber dennoch sachlichen) Grüßen
Volker Goudschmidt - PURtel.com