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Bundesnetzagentur: Grundzüge fürs Abhören von Voice-over-IP
25.11.2005
Die Bundesnetzagentur stellte auf dem sechsten Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten" in Bad Godesberg die Grundzüge für die Überwachung von Voice-over-IP vor. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Anbieter für Internet-Telefonie bis Ende des Jahres technische Vorkehrungen treffen müssen, um die Verbindungsdaten ihrer Kunden an Strafverfolgungsbehörden übermitteln zu können.
In der Praxis gibt es allerdings noch Probleme. So bleibt das Abhören von Telekommunikationsinhalten ausgenommen, wenn Voice-over-IP nomadisierend oder wenn eine Um- und Weiterleitung verwendet wird. Bei der nomadisierenden Nutzung wird über den VoIP-Provider nur die Information ausgetauscht, ob ein Nutzer online ist. Der Aufbau des Gesprächs erfolgt dann unabhängig. Die Gesprächsdaten werden wie alle Daten im Netz über diverse Wege übermittelt. An Strafverfolgungsbehörden werden daher vorläufig nur die Ereignisdaten beziehungsweise die Verbindungsdaten übermittelt.
Werden die Voice-over-IP-Gespräche über feste Endgeräte geführt, ist das Abhören unproblematisch, da es an den bekannten Endschnittstellen ansetzen kann.
kompletter Artikel bei heise.online
25.11.2005
Die Bundesnetzagentur stellte auf dem sechsten Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten" in Bad Godesberg die Grundzüge für die Überwachung von Voice-over-IP vor. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Anbieter für Internet-Telefonie bis Ende des Jahres technische Vorkehrungen treffen müssen, um die Verbindungsdaten ihrer Kunden an Strafverfolgungsbehörden übermitteln zu können.
In der Praxis gibt es allerdings noch Probleme. So bleibt das Abhören von Telekommunikationsinhalten ausgenommen, wenn Voice-over-IP nomadisierend oder wenn eine Um- und Weiterleitung verwendet wird. Bei der nomadisierenden Nutzung wird über den VoIP-Provider nur die Information ausgetauscht, ob ein Nutzer online ist. Der Aufbau des Gesprächs erfolgt dann unabhängig. Die Gesprächsdaten werden wie alle Daten im Netz über diverse Wege übermittelt. An Strafverfolgungsbehörden werden daher vorläufig nur die Ereignisdaten beziehungsweise die Verbindungsdaten übermittelt.
Werden die Voice-over-IP-Gespräche über feste Endgeräte geführt, ist das Abhören unproblematisch, da es an den bekannten Endschnittstellen ansetzen kann.
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