c't 13/2005 Ein Pinguin als Sparfuchs LEGAL?

olpo

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Hallo,

habe mir den Artikel Ein Pinguin als Sparfuchs durchgelesen und fand die Idea richtig gut. Jetzt wollte ich mir von O2 den Genion Vertrag holen. Leider steht im Genion Vertrag:

Auszug aus dem Vertrag von O2:

(die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbsgewählter Verbindungen zu nutzen; ihm ist insbesondere nicht gestattet ,mittels seiner SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten).

Ist das jetzt Legal oder nicht? Meiner Meinung nach ist Asterix der Dritte. Leider bin ich kein Rechtsanwalt.

Was meint ihr dazu?
 
Der Asterisk ist keine Person. Wenn er dir gehoert wird er auch nicht von einem Dritten angeboten.

BTW: eine selbstgewaehlte Verbindung im klassischen Sinne kann man mit einem Mobiltelefon nicht mehr herstellen. Man beauftragt immer einen "Automaten".

rsl
 
Hallo rsl,

danke für deine schnelle Antwort. Asterisk ist keine Person ist verständlich.
Wie sieht es aber mit dem Telefongespräch in das Festnetz aus?
Hier wird ja ein Festnetzanschluss von einer anderen Telefongesellschaft benutzt.(nehmen wir hier die Vorwahl 01070 das dürfte aber doch dann die dritte Person sein).


<--------Vorwahl 01070--------><---------Genion------->

Teilnehmer A <---------------<Asterisk <-----------------< Teilnehmer B
Festnetzanschluss______weiterleitung __________Handy
 
Hast du eine Ahnung wie viele Gesellschaften das normal aufgebaute Gespraech durchlaeuft? Sicher, wenn man das kommerziell anbieten wuerde gibt es sicher irgendwann mal Stress, so lange man das fuer sich selber mit eigenem Equipment spielt sehe ich kaum eine Handhabe gegen den Benutzer.

rsl
 
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