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Einstweilige Verfügung gegen Gmail
Das Landgericht Hamburg hat laut einer schriftlichen Mitteilung von Daniel Giersch dem Suchmaschinenbetreiber Google das Verwenden der Bezeichung "Gmail" für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland untersagt. Google sei es insbesondere auch verboten worden, deutschen Nutzern E-Mail-Adressen unter dem Domainkürzel gmail.com zur Verfügung zu stellen.
Weiter unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/59989
Das Landgericht Hamburg hat laut einer schriftlichen Mitteilung von Daniel Giersch dem Suchmaschinenbetreiber Google das Verwenden der Bezeichung "Gmail" für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland untersagt. Google sei es insbesondere auch verboten worden, deutschen Nutzern E-Mail-Adressen unter dem Domainkürzel gmail.com zur Verfügung zu stellen.
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