Email an die Bundesnetzagentur wegen Berechnung des Freizeic

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B

beckmann

Guest
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Nun ja. Ich bin kein Jurist. Aber ich wüde sagen, das, wenn Freenet das klar vertraglich vereinbart, berechnet werden kann/darf.

Ob ich allerdings solch einen Anbieter nutzen würde .....
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn nirgendwo im Vertrag steht, dann ist das sicherlich ganz klar unzulässig. Denn nach "Treu und Glauben", wie es die Juristen nennen, ist das nicht erlaubt dann.

Ansonsten: Korrekt. Du zahlst für die Leistung, das der Anbieter dir mitteilt, das der Zielanruf besetzt ist. Es soll Länder geben, da zahlt man auch für das Freizeichen, weil, eine leitung zum Zielanschluss ja auch dann schon belegt ist. Grundsätzlich nachvollziehbar, in unseren Regionen hier aber völlig unvorstellbar (zugegebenermaßen).

Ich kann aber auch nur sagen, das ich das Verhalten von Freenet inkorrekt finde und wenn man als Kunde da nicht darauf hingewiesen wird, würde ich diese Entgelte nicht zahlen bzw Rückerstattung verlangen.
 
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