Danke für die rasche Antwort, dann warten wir halt noch ein wenig.Vollzitat von darüber entfernt by stoney
und das wäre dann welche genau? Wenn ich deinen Post nächste Woche (oder gar nächsten Monat) lese können die Antworten zu deiner Frage schon ganz anders lauten.die neuste, freigegebene Firmware
Das Unify Support Portal (CSP) und das Unify Partnerportal sind also nicht bekannt?nicht in den bekannten Quellen verfügbar.
Die aktuell (Stand: 4.Feb.2020) freigegebene Version lautet V3 R5.17.0 und wurde freigegeben am 26.11.2019 (lt. Release Notes).
die von dir benannten Portale sind dem gemeinen flasher nicht zugängig.Das Unify Support Portal (CSP) und das Unify Partnerportal sind also nicht bekannt?
Vollzitat von darüber
mir war nicht bewußt, das du einen "CSP" Zugang mit akt. fw´s hast oder die bekannten, offenen Quellen für dich unbekannt sind.Auch sind Vorschläge zu Ablageorten, die eine Zugangsberechtigungen voraussetzen, nicht wirklich zielführend.
ich weiss ja nicht, in welchem Portal du unterwegs bist, aber im CSP hat die R5.17.0 den Status "General Availbility", was heißt: offiziell freigegeben.Zum einem ist die R5.17 nur ein Fix Release,
die da im Status ein "eeQA-Pilot Usage" stehen hat. Die gibts wirklich nur auf Anforderung.zum Anderen gibt es schon die R5.19 vom 27.01.20, auch als Fix Release.
dem schließe ich mich damit an...(klugscheiß off)
Welchen DownloadVollzita von darüber entfernt
warum das üblicherweise nicht der Fall sein dürfte, erklärt wohl dieser Passus aus der EULA der Unify:und die neuste Firmware irgendwo, ohne Spezialzugangsdaten, vorhanden ist.
(die Hervorhebungen wurden von mir vorgenommen)OS15-40_DPIP35G_EULA_SIP_V3R5_17_0_de.html schrieb:2.4 Sofern nicht ausdrücklich abweichend im Vertrag vereinbart, darf der Kunde die Software, nach näherer Maßgabe von Ziffer 3, ausschließlich zur Abwicklung eigener interner Geschäftsvorfälle sowie der von verbundenen Unternehmen nutzen. Die Nutzung oder der Betrieb durch Dritte ist gestattet, wenn dies ausschließlich unter Steuerung des Kunden und für interne Geschäftszwecke des Kunden erfolgt (z.B. Hosting, Outsourcing). Der Kunde darf die Software im Rahmen dieser Zwecke in angemessenem Umfang vervielfältigen. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung, Umgestaltung und öffentlichen Zugänglichmachung der Software, verbleiben bei Unify.