hmm, zuwenig hintergrundinfos um eine fundierte Aussage zu treffen.
Was wurde nicht geliefert?
War der Vertragsruecktritt berechtigt?
Warum wurde nicht einfach stoniert?
Wann ist eine derartige Portsperre berechtig:
Bsp.: Kunde bestellt DSL 6000. Ihm wird mitgelteilt, das er DSL 2000 erhaelt.
Kunde Packt Hardware aus, surft los und es faellt ihm auf "is ja viel zu langsam!"
Packt alles wieder ein, laesst den Rechnungsbetrag zurueckbuchen und will aufloesung des Vertrages.
In so einer Situation - Pech gehabt! - Wer die Hardware auspackt oder sonstige kostenpflichtige Leistungen des Anbieters nutz, hat automatisch den Vertrag akzeptiert und damit auch die Mindestvertragslaufzeit.
Wie kommt man jetzt da wieder raus?
Antwort: Garnicht, ausser der Provider hat eine Vertraglich zugesicherte Leitung nicht erbracht.
Im Bezug auf die Geschwindigkeit des DSLs, versichert jeder Anbieter nur, dass die schnellstmoegliche, technisch realisierbare Variante geschaltet wird.
Gutes Beispiel hierfuer, ist die Bestellung von 6000 DSL, wenn nur 3000 schaltbar ist. Auch hier ist der volle DSL 6000 Preis zu entrichten, da die Preismodelle immer fuer Geschwindigkeiten bis zB. 6000 gelten. Also fallen unter den 6000 Preis alle Leitungen, die schneller als 2024 kbs sind und nicht schneller als 6072.
Verstaendlicherweise ist der Kunde sauer aber ihm wurde ja "nur" das schnellstmoegliche zugesichert.
Aus dem Vertrag in einem solchen Fall wieder herauskommen ... vieleicht.
Tja, koennte hier noch 100 weitere Beispielgeschichten erzahlen aber ausser vielen Kopfschuettlern und so manchem Lacher wuerde dabei nix herauskommen.
Zu deinem Fall - bzw. dem deines Kumpels - freenet ist nach meiner Erfahrung recht schnell mit Portsperren zur Hand, wobei die "unberechtigten" Portsperren spaetestens nach einer Beschwerde bei der Regulierungsbehoerde sehr schnell wieder aufgehoben waren.
MfG Ducky
PS.: Wenns der Kumpel verbockt hat, waere eine Meldung bei der C't nicht nur sehr peinlich, sondern kann auch sehr schnell, sehr teuer werden.
Eine Rechtsberatung, bei einem mit der Materie vertrautem Anwalt sollte in jedem fall der naechste Schritt sein.