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Ein Hamburger Amtsgericht hat den Internetprovider Freenet wegen E-Mail-Spamming verurteilt. Aus dem rechtskräftigen Urteil geht hervor, dass ein Unternehmen einem Kunden auch bei laufender Geschäftsbeziehung keine Werbe-Mails senden darf, wenn der Kunde der Nutzung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zuvor widersprochen hat (Aktenzeichen 7A C 144/05).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67827
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