[Frage] Fritz!Box vor Verkauf zurücksetzen

Reth

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Hallo zusammen,

weiss leider nicht, wo ich die Frage am Besten platzieren soll, daher der Post hier.

Da wir eine neue FritzBox bekommen haben, die alte aber weiter verwenden wollen möchte ich die neue verkaufen.

Dabei bin ich mir aber nicht sicher, ob ich das Gerät am Besten auf Werkseinstellungen o.ä. zurücksetzen sollte, damit keine Anschlussdaten von uns mehr eingestellt sind, da das Gerät von 1&1 kommt und für unseren Vertrag/Anschluss gilt.

Zudem bin ich mir nicht sicher, welchen Kaufnachweis ich beifügen soll, da es sich um eine Hardware-Aktualisierung eines laufenden Vertrages handelt.

Könnt ihr mir dazu ein paar Tips geben?

Vielen Dank schon mal!

Ciao
 
Willkommen im Forum!
Wenn du für deine FRITZ!Box unbekannten Typs ein Passwort verwendest, dann gibt es einen ganz einfachen Reset: gleich dem Anmeldeschirm findest du einen Satz" Passwort vergessen". Da tippst du drauf und damit über die Box in den Anfangszustand zurückversetzt.
Was den Kaufnachweis angeht, wäre es für den neuen Besitzer sinnvoll, wenigstens den Lieferschein zu besitzen. Soviel ich weiß, akzeptiert AVM den Lieferschein als Nachweis und gewährt damit die fünf Jahre Garantie.
Wenn die Box schon älter als fünf Jahre ist, dann hat sie keine Garantie mehr und dann spielt auch der Kaufnachweis keine Rolle mehr.
 
Danke für die Antwort und die Tips. Es handelt sich um eine FRITZ!Box 7320 im Originalzustand, wie sie von 1&1 geliefert wurde. Habe noch keine weiteren Einstellungen vorgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch von mir willkommen im Forum :p


Dann brauchst du an der Box gar nichts zu tun.

PS: Vollzitate sind nicht gern gesehen ;-)
 
@RalfFriedl:
Also im ersten Fall kann ich es wirklich nachvollziehen, aber bei nem Einzeiler? Wie sollte ich den anders zitieren?

@All:
Habe nun die Box mal angeschlossen und die Werkseinstellungen wiederhergestellt. Damit erfolgte quasi auch ein kleiner Funktionstest.
Werde sie nun (zunächst mal hier) anbieten. => Öhm, oder auch nicht, darf kein Thema im Flohmarkt eröffnen. Muss man dafür erst
bestimmte Bedingungen erfüllen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Öhm, oder auch nicht, darf kein Thema im Flohmarkt eröffnen. Muss man dafür erst bestimmte Bedingungen erfüllen?
Ja, siehe auch die Flohmarktregeln:
Es kann und darf hier ab sofort nur noch gepostet werden, wenn man mindestens 10 Beiträge im echten Forenbereich gepostet hat und mindestens 30 Tage im Forum registriert ist.
mfg
 
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