Hmmm, die Zugangsdaten sollte der Verkäufer den Käufer aber per Brief schicken. Sonst verstößt die Auktion gegen die AGBs von ebay. Man darf nix versteigern, was man dann über das Internet "verschickt".
Den Fall gab es schon einmal, als jemand seinen (versehentlich erstellten) leeren Ordner verkaufen wollte. Dummerweise wollte der Verkäufe den Ordner zumailen. Deswegen wurde die Auktion von ebay abgebrochen. Hätte er den Ordner auf ne Diskette kopiert, dann hätte ebay nix machen können

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