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Anbieter von Internet-Pornoseiten müssen durch effektive Sicherungssysteme gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugriff auf ihre Seiten haben. Das entschied das Berliner Kammergericht in zwei Urteilen (Aktenzeichen: (4) 1 Ss 295/04 (113/04) und (5) 1 Ss 436/03 (4/04).
Nicht effektiv seien Systeme, bei denen der Nutzer die Sperre allein durch die Identitätsnummer irgend eines Personalausweises überwinden könne, teilte das Gericht mit. Damit wurde die Revision eines Pornoseitenanbieters gegen eine Verurteilung zu 1600 Euro Geldstrafe als unbegründet verworfen. Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem ein ermittelnder Kriminalbeamter die Sperre einer Pornoseite im Internet allein dadurch überwunden hatte, dass er die Personalausweis-Nummer der Schauspielerin Uschi Glas eingab. Deren Ausweis war zuvor in einer Illustrierten deutlich lesbar abgedruckt gewesen.
In dem zweiten Urteil ging es um einen ähnlichen Fall. Zwar wurde dort die Geldstrafe gegen den Betreiber einer pornografischen Internetseite aufgehoben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Mann über die Effizienz seines Sicherungssystems geirrt hat. Da er aber fahrlässig gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen habe, wurde er nun zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt.
Quelle: www.tagesschau.de
Nicht effektiv seien Systeme, bei denen der Nutzer die Sperre allein durch die Identitätsnummer irgend eines Personalausweises überwinden könne, teilte das Gericht mit. Damit wurde die Revision eines Pornoseitenanbieters gegen eine Verurteilung zu 1600 Euro Geldstrafe als unbegründet verworfen. Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem ein ermittelnder Kriminalbeamter die Sperre einer Pornoseite im Internet allein dadurch überwunden hatte, dass er die Personalausweis-Nummer der Schauspielerin Uschi Glas eingab. Deren Ausweis war zuvor in einer Illustrierten deutlich lesbar abgedruckt gewesen.
In dem zweiten Urteil ging es um einen ähnlichen Fall. Zwar wurde dort die Geldstrafe gegen den Betreiber einer pornografischen Internetseite aufgehoben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Mann über die Effizienz seines Sicherungssystems geirrt hat. Da er aber fahrlässig gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen habe, wurde er nun zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt.
Quelle: www.tagesschau.de