Hallo, ich ziehe demnächst um in einen benachtbarten Vorwahlbereich. Unter meinen bisherigen Nummern (Tel + Fax) möchte zunächst weiter errreichbar bleiben. Ist es rechtlich ausreichend, diese auf eine c/o-Adresse bei einem Freund im derzeitigem Vorwahlbereich zu portieren? Gruß MichaM
Hallo MichaM, Du kannst bei Dus.net jede Adresse als Portierungsadresse angeben, da Dein "wirklicher" Standort bei VoIP ja egal ist. Rechtlich darfst Du dann aber keinen Notruf (110,112) absetzen, da die Rettungsdienste dann ja zu einer falschen Adresse eilen! Ich hoffe ich habe Dir damit weiter geholfen. Gruß Cpuprofi