Problem mit 1und1 Vertrag Hilfe :(

Xorks

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Hi leute,

ich bin seid ca 6 Monate bei 1&1, und habe dort die 1&1 Phoneflat und die 1&1 DSL Flat...

hat bis heute auch alles gut funktioniert..
Heute kam meine Rechnung per mail in PDF form... als ich sie geöffnet hab, wurde mir schlecht :(

die wollen heute 122,35 von mir haben.. ich habe sonst immer ca 49 ¤ bezhalt...
vor 2 monaten rief mich ein 1&1 berater an und bot mir an: 100¤ zu geben wenn ich 1&1 verlasse, da ich sie wirtschaftlich schädigen würde...
Ich muss dazu sagen wir senden Internetradio...un da geht einiges über die leitung :) aber das wusste 1und1 da ich es bei vertragsabschluss sagte !!!!
Da ich aber von 1&1 begeistert war, wollte ich das nicht und sagte nein ich möchte bleiben, worauf der herr sagte: Dann müssen Sie aber damit rechnen das sie zum ende ihres vertrags, leider keine verlängerung bekommen.

ich sagte darauf OK kein problem.. es wird sich sicherlich bis dahin ein anderer provider finden...

nunja heute als ich die rechnung bekommen habe, rief ich sofort bei der rechnungsstelle an und fragte nach was da los sei...
Darauf hin sagte die Dame das meine 1&1 Telefonflat gekündigt worden sei, weil ich sie gewerblich nutzen würde ?!?!?!?!?
weder meine freundin, noch ich haben ein gewerbe und/oder nutzen dieses Telefon gewerblich!! wir rufen zwar ab und zu von zuhause auf der Arbeit an, aber das is ja wohl nicht verboten oder ?
die gute dame am telefon sagte: es tut mir leid ich kann nur sehen das es gekündigt wurde wegen vestoss!!! bitte rufen sie unseren vertragsservice unter der rufnummer 0900 blabla an.
Da ich nicht wusste was ich machen soll, rief ich dort an und hatte einen Herr am telefon, dem ich das erzählte und er sagte das die Telefonflat schon seid mitte Dezember deaktiviert worden wäre, und ich ein schreiben bekommen hätte (was ich aber nicht bekommen hab).!
jedenfalls könne er mir nicht weiterhelfen, er würde veranlassen, das ich dieses schreiben nochmal zugeschickt bekomme und in dem schreiben würde eine Nummer stehen die ich anrufen soll dort würden sie mir helfen...

Ich bitte Euch mir ein Rat zu geben was ich tun soll ???
die wollen 122 ¤ von mir obwohl ich eine flat habe/hatte und die haben mir das ding gekündigt und nicht bescheidgesagt und mich fröhlich weitertelefonieren lassen...

wie kann ich hier vorgehen ???

Ich bedanke mich jetzt schonmal für Eure hilfe !

Xorks
 
Hallo...

Leidensgenosse...ich bin zwar nicht gekündigt worden, aber meine letzte Rechnung für eine Flat plus Phone waren schlappe 490 Euro :-( wegen angeblicher Mehrfacheinwahl.

Nach meiner Erfahrung wirst Du vom Telefonsupport- oder auskunftsdienst keine Infos bekommen, die Dich weiterbringen.

Ich bin kein Jurist, deshalb weiß ich nicht, wie das ist mit den Kündigungen. Muss sowas nicht schriftlich erfolgen?
Ich weiß nicht, ob es sowas gibt, wie einen Nachweis, dass man kein Gewerbe betreibt, aber ich würde zumindest mal folgendes tun:

Sie sollen Dir sagen, woher sie die Informationen beziehen, dass Du den Anschluss gewerblich nutzt und demnach gegen ihre AGBs verstösst.
Solltest Du ein Gewerbe haben, muss das ja irgendwo bekannt sein, also müssen sie auch sagen können, wo sie die Info herhaben ;-)

Dann würde ich den Betrag rückbuchen lassen (natürlich Differenzbetrag schon überweisen, damit es nicht noch mehr Ärger gibt) und dann schriftlich (am Besten per Einschreiben) darauf hinweisen, dass Du die Kümdigung nicht akzeptierst, weil Du kein Gewerbe hast und es für Dich daher keinen Kündigungsgrund gibt.

Hm... Du musst natürlich wissen, dass das alles Ärger macht und du solltest auch wissen, ob Du weiter bei 1&1 bleiben willst.
Ich denke (das sagt *mein* Rechtsempfinden ;-)), man kann in diesem Fall auch eine Kündigung aller anderen Verträge erzwingen, dann ist man wenigstens wieder frei.

Viel Glück
Anne
 
Xorks schrieb:
Da ich nicht wusste was ich machen soll, rief ich dort an und hatte einen Herr am telefon, dem ich das erzählte und er sagte das die Telefonflat schon seid mitte Dezember deaktiviert worden wäre, und ich ein schreiben bekommen hätte (was ich aber nicht bekommen hab).!

Das ist echt der Knaller das Jahres.

Dein Vertrag kann allerdings nicht einseitig geändert werden. Vertragsänderungen bedürfen immer das aktive Einverständnis beider Vertragspartner. (Wenn Andre das hier liest, wird er es sicher unterlegen).

Also.., zuerst alle Lastschriften zurück geben. Anschliessend nur das überweisen, was Dein Vertrag auch hergibt. Also die pauschalen Beträge für die Flat.
 
rabe schrieb:
ich bin zwar nicht gekündigt worden, aber meine letzte Rechnung für eine Flat plus Phone waren schlappe 490 Euro :-( wegen angeblicher Mehrfacheinwahl.

Wie bitte? Das ist ja noch härter! Inwiefern Mehrfacheinwahl? Bezüglich der Phoneflat womöglich?

@Xorks

Wie aerox-r schon schreibt, Bankeinzug zurückgehen lassen und nur die vertraglich vereinbarte Zahlung leisten. 1&1 ist hier in der Beweispflicht, Dir die Kündigung auch zugestellt zu haben. Daneben ist es überhaupt fraglich, ob sie zu dieser vorzeitigen Kündigung berechtigt waren.

Gruß,
Tin
 
Ok also werde ich nun den betrag zurückbuchen lassen und nur den pauschalbetrag überweisen aber die frage ist wo überweis ich das hin ? was nehm ich als verwendungszweck ?

soll ich denen lieber ein fax schicken zwecks Kündigung? oder ne mail ?

also am liebsten würde ich den ganzen scheiss einfach nur noch kündigen und ne bombe in den schweineverein werfen !!!!

sorry leute das ich so rede, aber ich finde das einfach nur UNTERSTE SCHUBLADE !!!!
 
als erstes alles per Fax oder einschreiben mit rückschein.
weiterhin das geld zurückbuchen, aber 1und1 darüber informieren, und höflich fragen wohin du das geld überweisen kannst. außerdem bekommst du bei deiner bank ein schreiben nach dem zurückbuchen, wo kontonummer und blz drauf stehen.
schriftlich der kündigung widersprechen.
möglichst bald bei einem >kostenlosen beratungsgespräch< mit einem anwalt deiner wahl denn fall erörtern, da 1und1 schnell mit inkasso drohen kann.
 
Also ich habe es so gemacht mit der Rückbuchung.
Es hat keine Woche gedauert, da kam die Bitte um Berichtigung des "fehlgeschlagenden" Einzugs sowie die Bitte um Verständnis darüber, dass mein Account bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt wird.
Da habe ich jetzt noch 11 Tage Zeit, aber ich habe 1&1 auch um schriftliche Stellungnahme bis x gebeten, meiner Meinung nach ist damit das "Verfahren" offen und eine Sperrung ungerechtfertigt.

Freundlich anfragen ist sicher gut, aber der Support hat auch nur Standardantworten und man wird nie zu hören kriegen, dass die einen Fehler gemacht haben.
Das bekommt man höchstens schriftlich.
Allerdings glaube ich, dass sich *diese* Geschichte hier leichter klären lässt als unsinnige Einzelverbindungsnachweise.

Anne
 
Das ist richtig, die frage ist doch nur, kannst du auch aus einem vertrag einfach so aussteigen, wie es 1und1 macht? es haben zwei parteien einen vertrag geschlossen, und beide müssen jetzt den vertrag einhalten. es ist eine flat und es steht nirgens was die obergrenze ist. sie können nach der mindestlaufzeit kündigen, aber nicht einfach so.
 
Ich habe mir die AGBs ganz genau durchgelesen und ich halte das für den Punkt, der kritisch ist.
Eigentlich versteht dieses ganze Zeug kein Mensch, diese Verteilung auf verschiedene Dateien ist gar nicht schlecht gemacht. Manche wichtige Info (z.B. Mehrfacheinwahl Kosten) etc. versteckt sich sehr tricky hinter irgendeinem Link, der über das Hauptmenü nicht erreichbar ist.

Es ist die Frage:
Ist es dem Kunden zumutbar, erstens diesen ganzen Links zu folgen.
Und zweitens, ist es dem Kunden zumutbar, das alles überhaupt zu verstehen.
Der Witz ist, dass die Terminologien von Seite zu Seite ändern...
Die wissen natürlich genau, was sie meinen, aber weiß das auch der Kunde?

Ich glaube, das sind Knebelverträge!!!
Nicht nur bei 1&1. Das ist ein hartes Business und da wird versucht, mit allem Geld zu machen und vor allem auch Kunden zu aquirieren, mit denen was verdient ist.
Ich glaube nicht, dass es so leicht ist, da sozusagen fristlos rauszukommen.
Man hat ja schon mal das Problem, denen überhaupt irgendwas nachzuweisen.
Der Support- das ist verrückt, kann gebetsmühlenartig immer das Gleiche erzählen.
Und krieg da mal jemand kompetenten und kooperationswilligen an die Strippe oder an die Mail!

Das ist alles so kryptisch und ich glaube, man muss sie schon da packen, um Erfolg zu haben. Nur wer macht das schon?

Ich schätze, ich werde meine 500 Euro auch zahlen müssen, aber ich werde es versuchen.
Weil ich nach wie vor nicht einsehe, warum die mir *eine* (!) stehende Verbindung innerhalb einer Flatrate abrechnen und das immer wieder...
Und wie man in einem Monat 46 Jahre an Zeiten für DSL Nutzung verbrauchen kann... :)

Wenn ich meine Einzelverbindungen ansehe, dann sind die nur noch strange.
Aber erklären kann oder will das keiner.
Ich tippe daher darauf, dass da z.T. Systemfehler dahinter stecken, aber das ist eine gewagte Theorie.
Wenn ja, dann erklärt sich jedenfalls recht gut, dass sich die Fragen und Beschwerden häufen- das sieht man ja, wenn man ein bißchen googelt.

Anne
 
das problem ist, das mann die nicht so einfach an den kragen bekommt. ich arbeite neben meinem studium in einer Redaktion. Versuch doch einmal an z.b. die CT oder andere Zeitungen zu gehen. mann sieht fälle die da mit deren Hilfe plötzlich nur abrechnungsfehler oder versehen sind.
ob diese Medien etwas unternehmen ist nicht sicher, die UI gruppe schaltet riesige anzeigen in den zeitungen, welche recht teuer sind, und welcher bauer tötet die kuh die milch bringt??
die ct hat irgend ein kundentelefon..... dahin würde ich mich mal wenden
alles was ich hier geschrieben habe stellt nur meine meinung und mein handeln in so einer situation dar. es stellt keine rechtsberatung dar, und vor jeglichen handlungen sollte zur sicherheit ein anwalt zu rate gezogen werden.nsofern ist das, was ich hier sage, nur die abstrakte Wiedergabe der herrschenden Rechtsmeinung - und als solche Gemeingut, welches man selbst frei verwenden kann, ohne auf den Autor verweisen zu müssen
 
Zuletzt bearbeitet:
mauli1023 schrieb:
Das ist richtig, die frage ist doch nur, kannst du auch aus einem vertrag einfach so aussteigen, wie es 1und1 macht? es haben zwei parteien einen vertrag geschlossen, und beide müssen jetzt den vertrag einhalten. es ist eine flat und es steht nirgens was die obergrenze ist. sie können nach der mindestlaufzeit kündigen, aber nicht einfach so.

1&1 kündigt die (rechtswidrige!) Sperrung aller Dienste wegen der angeblich unberechtigten Rücklastschrift an.
Bei Durchführung einer Sperre trotz Zahlung des tatsächlich fälligen Betrages handelt es sich um eine unberechtigte Leistungsverweigerung seitens des Providers, was - wenn es vorsätzlich trotz entsprechender Hinweise erfolgt - zur sofortigen fristlosen Kündigung und Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wegen Nichterfüllung berechtigt (das wären Kosten anwaltlicher Beratung, Anschlußentgelt beim neuen Provider, evtl. Mehrkosten des neuen Providers gegenüber dem alten für die Restlaufzeit, Nutzung von Einwahlinternet während der gesperrten Zeit). Das greift allerdings erst dann, wenn sie den Zugang rechtswidrig sperren und wird vorauss. nur auf dem Klageweg durchsetzbar sein.

Schon die bloße Androhung seitens 1&1, ein derart vertragswidriges Verhalten begehen zu wollen, kann im Einzelfall eine erhebliche Störung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses darstellen ("Treuwidriges Verhalten"). Auch dieses kann ggf. zu einem Anspruch auf außerordentliche Kündigung führen - insbesondere, wenn wie hier bereits vertragswidriges Verhalten voraus gegangen ist (rechtswidrige Kündigung der Phoneflat, Verweis auf kostenpflichtige 0900er Rufnummer zur Klärung der von denen selbst verursachter Abrechnungsprobleme...).

Das Verhalten von 1&1 berechtigt aber vor allem zu einem:
Der sofortigen Einschaltung eines Anwalts.

@aerox-r
Dein Vertrag kann allerdings nicht einseitig geändert werden. Vertragsänderungen bedürfen immer das aktive Einverständnis beider Vertragspartner.
Das ist so grundsätzlich richtig, allerdings in bezug auf das Wort "aktiv" nur eingeschränkt. Bei einem Dauerschuldverhältnis (der Vertrag ist ja auf unbestimmte Zeit geschlossen) kann eine Partei jederzeit einseitig Änderungen des Vertrages vornehmen (z.B. Änderungen der AGB). Der andere Vertragspartner kann dem binnen eines Monats widersprechen, es gilt dann der alte Vertrag weiter. Widerspricht er nicht, so gilt die Änderung auch ohne aktive Mitwirkung als akzeptiert (eine der wenigen zulässigen Fälle fiktiver Willenserklärungen).
Häufig ist auch die Rede von einem sogenannten "Sonderkündigungsrecht", welches sich aus der Vertragsänderung ergebe. Eine solche Bezeichnung ist wörtlich eigentlich falsch. Eine Vertragsänderung ist immer eine "Änderungskündigung", bei der der alte Zustand gekündigt und ein neuer geschaffen wird. Widerspricht man nur dem neuen Zustand, wird die Kündigung (soweit nach Kündigungsfrist zulässig) wirksam, der neue Zustand hingegen nicht - womit der Vertrag zwar zu Ende geht, aber eben nicht vom Kunden sondern von Anbieter gekündigt wurde (womit "Sonderkündigungsrecht" Unsinn ist - der Vertrag ist ja schon gekündigt...)

Im vorliegenden Fall hat 1&1 eine Kündigung der phoneflat vorgenommen. Es handelt sich um eine Änderungskündigung von phoneflat -> Minutentarif. Die Änderungskündigung kann einseitig erfolgen -mit Widerspruchsmöglichkeit von einem Monat-, es handelt sich aber um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 1&1 möchte den Nutznieß daraus ziehen. Es befindet sich immer derjenige in der Beweislast, daß das Schreiben zugegangen ist, der Nutznieß (Geld) ziehen möchte.

Noch ein Tipp am Rande: Die Angewohnheit von 1&1, Ansprüche aus verschiedenen Vertragsverhältnissen aufzurechen - also z.B. domains und Internetzugang zu sperren, wenn Streitigkeiten wegen der phoneflat auftauchen - ist zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, nichts desto trotz erspart man sich viel Ärger, wenn man alles von verschiedenen Anbietern nimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
So als abschluss möchte ich meinen Kommentar noch abgeben:

ab heute kann ich wohl wieder aufatmen :D
habe eben mit einem kompetenten Menschen bei 1und1 Telefoniert :rock:
(dies ist nicht ironisch gemeint)

er hat sich dem ganzen angenommen weil er seine eigene firma nicht verstehen konnte...
Jedenfalls wurde gestern natürlich der betrag von knapp 123 ¤ von meinem konto abgebucht..
das erzählte ich dem herrn eben und wir kamen zu einer lösung die für beide eigentlich OK ist..

ab heute abend 23 Uhr bin ich nicht mehr bei 1&1 !!!
aber die DSL leitung ist natürlich noch da und ich kann sie über ein anderen anbieter wie z.b. T-online oder sonstiges nutzen bis zur endgültigen portlöschung und neuanmeldung bei der Telekom... (jedenfalls sagte das der herr am telefon)

da die 123¤ schon abgebucht wurden bekomme ich nun die telefonkosten komplett erstattet und bekomme noch die 100 ¤ wechselgebühr !!!

Ich habe mir seinen Namen geben lassen und natürlich seine rufnummer da ich schon das 3 mal mit ihm geredet habe :)

jedenfalls sagte er das die gutschrift innerhalb 2-3 wochen auf meinem Konto wären, und die Kündigungsbestätigung innerhalb 2-3 werktage bei mir wäre...

somit denke ich sind beide pateien bedient und es gibt keine Probleme mehr..
scheinbar geht es auch ohne anwalt man muss halt nur dranbleiben ?!?

Ich bedanke mich trotzdem bei jedem hier im board die mich mit beiträgen unterstützt haben :)

und hoffe das jeder der bei 1&1 solche probleme hat, es irgendwie schafft rauszukommen...

MfG

Xorks
 
@Andre:
Wie immer KLASSE erläutert. Danke dafür.
Frage: Darf ich das so bei ähnlichen Fällen zitieren?
 
@aerox-r
Dabei muß man aufpassen, dass man möglichst abstrahiert, sonst kann es einem als "illegale Rechtsberatung" - oder wie immer man das nennt - ausgelegt werden. Andre wird da sicherlich aber besser Auskunft drüber geben können.

Gruß,
Tin
 
Jipp,

deshalb passe ich auf, das ich bloß schildere wie eine bestimmte Situation ist, nicht, wie man handeln soll (außer, indem ich die Einschaltung eines Anwalts empfehle, was man immer darf ;-)). Das größte Problem ist nämlich nicht das Rechtsberatungsgesetz (die Bußgelder wären noch vertretbar, sofern das ganze überhaupt verfolgt wird) sondern die Haftung bei falschen Ratschlag.

Insofern ist das, was ich hier sage, nur die abstrakte Wiedergabe der herrschenden Rechtsmeinung - und als solche Gemeingut, welches man selbst frei verwenden kann, ohne auf den Autor verweisen zu müssen (Ist das klar genug?).

[OT.: Zum Thema "Herrschende Meinung": "Herschende Meinung" ist eine fundierte Sichtweise, die sich in der Rechtsprechung durchgesetzt hat. Daneben gibt es noch die "Mindermeinung", die juristisch begründet ist und vielleicht mal genug Anhänger findet, um zur Herrschenden Meinung zu werden - und zu guter letzt ist da noch die "Herrschende Mindermeinung", das ist eine völlig abstruse Sichtweise, die dummerweise vom Prüfer in der mündlichen vertreten wird...)
 
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