Rücktrittsrecht?

ego2k1

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Hallo,

habe eine kleine Frage auf dem Herzen:

Ich habe mich vorgestern für die Testphase mit dem Comedy-Paket
für Maxdome registriert.
War ok... Dachte mir ich will das auch nochmal mit den Filmen
testen und habe ein Upgrade auf das Premium-Paket gemacht.

Habe festgestellt, nicht ganz so mein Fall - egal.

Wollte es kündigen - als Kündiungstermin wird nun 2008 angegeben.

Laut Support hätte ich mich mit diesem Upgrade für ein Jahr verpflichtet und
wäre in den Nutzungsbedingungen darauf hingewiesen worden!?

Kann ich nun weiter vorgehen? Normal hat man ja für online geschlossene
Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 2 Wochen?!!?

Vielen Dank im Voraus...

Viele Grüße,
Lawrence
 
Bei Dienstleistungen etnfällt aber im Normalfall das Rücktrittsrecht, wenn die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. IMHO allerdings nur dann, wenn der Kunde darauf hingewiesen wurde.

Ich würde es einfach mal schriftlich probieren, Schreib einfach du wolltest die Bestellung widerrufen. dann siehst Du ja, was sie sagen.
 
Ich denke, dass wird sehr schwierig werden. Du hast mit der Buchung von Comedy deine Gratisoption ausgeschöpft. Die Bestellung von Premium wirkte wie eine normale Bestellung und dabei verpflichtest du dich zu folgenden AGBs. (musstest du in jedem Fall bei der Anmeldung von Premium bestätigen)

"Der Rahmenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für den Fall, dass ein Nutzungsvertrag über ein Abonnement-Paket geschlossen wurde, kann der Rahmenvertrag sowie der jeweilige Nutzungsvertrag ausschließlich mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden."

Hier kannst du nur den Versuch über die Kulanz wagen so wie florianr es schon beschrieben hat.
 
Ok...
Ich habe es mal probiert und ein Fax verschickt.

Ist auch kein Weltuntergang falls es nicht klappt - "dann muss ich eben GUCKEN" ;-)

Aber meint ihr dass es möglich ist die Set-Top-Box abzubestellen *nerv*?
Verschickt worden kann sie noch nicht sein, da ich den AVS noch nicht erbracht habe
(natürlich konnte mich das System nicht identifizieren - also PostIdent).
 
Ja, die Box kannst du ohne Bedenken auch wieder zurücksenden und dir wieder gutschreiben lassen, sofern Sie bereits unterwegs sein sollte. Hier gilt das übliche 14tägige Rückgaberecht.
 
Thread bitte löschen

Hallo zusammen (insbesondere Moderatoren)

ich wäre zum Schutz des Forums dafür dieses Thread umgehend zu löschen. Leider gibt es im Netz immer noch genügend abmahnwütige Geschäftemacher. Für diesen würde eine solche Rechtsberatung (was es im juristischen Sinne war) ein gefundenes Fressen darstellen.

Es dürfte in unser aller Sinne sein, wenn solche Anfragen nicht beantwortet werden. Jeder der wirklich Hilfe möchtet, stellt seine Frage nach einem entsprechenden freundlichen Hinweis sicherlich gerne noch einmal als fiktiven Fall dar....

mit besten Grüßen
schlaflos1971
 
@schlaflos
ich denke nicht, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes handelt. Letztlich wird der Fragesteller auf den Kulanzweg verwiesen. Eine Rechtsberatung würde wohl etwas anders aussehen.

Dies ist ein Verbraucherforum, da darf man natürlich auf allgemene Möglichkeiten hinweisen und allgemeingültige Ratschläge geben.

Da es im Gesetz an einer klaren Definition des Begriffs "Rechtsberatung" fehlt, verbleibt natürlich ein gewisses Risiko.

Sicherheitshalber könnten solche Fragen eher fiktiv formuliert werden, letzlich ist das aber auch nur eine Umgehung.
 
@florianr
ich bin regelmäßiger und akiver Besucher mehrer Foren zum Rechtsthemen. Du hast vollkommen recht, dass sich die Gerichte bei der Beurteilung ob es sich um einen Rat oder um eine Auskunft gehandelt hat, oft schwer tun und sicherlich auch verschiedene Urteile sprechen. Doch sollte es zu denken geben, wenn alle (!!!) oben genannte Bretter Anfragen, die konkret formuliert sind (ich habe abgeschlossen... usw) gnadenlos incl. der Antworten löschen.
Nach meiner bescheidenen laienhaften Meinung wurde bei der Frage und den Antworten hier bereits eine gewisse Grenze überchritten.
Das es sich bei einer allgemeingültigen, fiktiven Fall- und Fragestellung letztlich nur um eine Umgehung handelt, ist wohl jedem klar. Allerdings kann eine solche Umgehung eben nicht abgemahnt werden. Erspart also allen Beteiligten im Forum viel potentiellen Ärger.

Ich habe übrigens mal die Suchfunktion des Forums bemüht. Scheinbar teilen die Moderatoren anderer Bretter meine Auffassung zum Schutz des Forums.

mit besten Grüßen schlaflos1971
 
Dort werden aber auch sehr tiefgehende juristische Fragen beantwortet. Hier bleibt das in allen Fällen doch sehr an der Oberfläche.
Das hier bleibt eindeutig auf dem Niveau einer Verbreucherberatung (und zwar nicht rechtlich Orientiert).
Bislang hat sich auch noch kein Mod an solchen Themen hier gestört, das ganze sollte aber auch eher im internen Forum diskutiert werden.
 
@ florianr
Eigentlich hatte ich nicht die Absicht hier eine Diskussion zum Thema zu führen. Ich bin davon ausgegangen, dass die Problematik jedem klar sein sollte und die Bitte solche Fälle als fiktive Geschehen zu formulieren von niemanden zu viel verlangt ist um potentiellen Ärger für das Forum (!) zu vermeiden.

Bevor ich das Thema somit als erledigt betrachte, noch eine kurze Antwort an Dich.
Dort werden aber auch sehr tiefgehende juristische Fragen beantwortet
Vollkommen falsch. Da geht es eher um ganz alltägliche Dinge.
Hier bleibt das in allen Fällen doch sehr an der Oberfläche
das könnten ein Abmahnfreund und evt. später ein Gericht doch anders sehen... und nur darum geht es!
Das hier bleibt eindeutig auf dem Niveau einer Verbreucherberatung
um Niveau geht es beim Rechtsberatungsgesetz nicht :)
Bislang hat sich auch noch kein Mod an solchen Themen hier gestört
Zumindest nicht im Brett maxdome (benutze mal die Suchfunktion)
eher im internen Forum diskutiert werden
da gebe ich Dir Recht

in dem Sinne noch ein schönes Wochenende
schlaflos1971
 
Mir persönlich ging es jetzt auch nicht um eine Rechtsberatung, sondern darum mal Meinungen zu hören. Hätte ja sein können, dass jemand das selbe schonmal "durchlebt hat".

Habe inzwischen folgende Mail erhalten und mal schauen wie es weiterläuft...

"...vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben den Eingang Ihres Widerrufsschreibens vermerkt und bedauern,
dass wir Sie nicht von maxdome überzeugen konnten.

Sie erhalten nach endgültigem Abschluss des Vorgangs nochmals eine
Benachrichtigung per E-Mail...."
 
@ego2k1
wünsche Dir erst mal eine unproblematische Klärung Deines Anliegens.
Mir persönlich ging es jetzt auch nicht um eine Rechtsberatung
Das glaube ich Dir sofort. Letztlich interessiert das den bösen Buben aber nicht! Rein formal kann man das als eine Nachfrage zu den Sparten Vertrags- und Widerrufsrecht sowie entsprechende Antworten auslegen.

So, nun aber gut damit und Dir zum eigentlichen Problem die Daumen gedrückt.
 
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