Rückzahlung von Guthaben?

WSunny

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Hallo,

laut Ziffer 8.6 der Sparvoip AGBs kann man das Restguthaben zurückverlangen.

Hat hier jemand Erfahrung damit und kann sagen, ob es reibungslos funktioniert und dabei auch die gezahlte MwSt. erstattet wird? Fallen hierfür Gebühren an?

Mein Gedankengang ist folgender: Die Freedays sind abgelaufen, ich lasse mir das Guthaben auszahlen und zahle anschließend wieder 10,- Euro (+ MwSt.) ein, um neue Freedays zu erhalten. Dann würde ich ja nur noch kostenlos telefonieren.

Wird wohl so nicht funktionieren. Aber woran scheiterts konkret?

Grüße
WSunny
 
das muss aber doch wirklich nicht sein !!!
 
Wenn das so funktionieren würde, dann könnte Betamax nicht durchhalten. Leben und leben lassen.
Praktisch gesehen wird dein Vorhaben daran scheitern, dass die rechtliche Lage dir zwar erlaubt, Guthaben zurück zu erhalten, aber da ist kein Bearbeitungszeitraum angegeben. Das könnte sich also über Monate hin ziehen, bis du tatsächlich das Geld wieder auf dem Konto hast. Zweiter Haken: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dich wieder als Kunden anzunehmen und dich erneut Guthaben aufladen zu lassen. Könnte also ein einmaliges Unterfagen werden.
 
Von Schnorrern und Dreckfressern kann keine Firma leben.
 
genau !!
Ich telefoniere seit 16.o4.o5 mit Betamax und bin zufrieden.
 
Antwort auf die Frage

So, nachdem sich nun alle schön darüber aufgeregt haben und Ihre Meinung zum Besten gegeben haben, dass man das nicht macht nun also die Antwort auf die Frage:

Ja, nach § 8.6 Ihrer AGB ist dies möglich.

Wurde auch meines Wissens nach bereits gemacht. Dauer: Nach 2 Werktagen war eine Antwortmail im Postfach mit der Bestätigung, nach 2 weiteren Werktagen war das Geld auf dem Konto.
Es wurde der Betrag überwiesen, der auch im Account-Konto über den Freedays steht.

Frage in den Raum: Ist das der Betrag mit oder ohne Mehrwertsteuer?
 
MGT schrieb:
Frage in den Raum: Ist das der Betrag mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Das ist der Betrag ohne MwSt.


Ich will nicht schnorren, aber das Verhalten von Sparvoip ist auch nicht gerade fein. Bei der Anmeldung wurde erstmal nicht daraufhingewiesen, daß zusätzlich noch die MwSt. abgebucht wird. Dafür war die Preisliste ausdrücklich mit MwSt. ausgewiesen. Dies wurde bei den Gesprächen auch korrekt berücksichtigt. Nun nach Ablauf der Freedays ist die Preisliste ohne MwSt:

"Die Gebühren verstehen sich in Centen pro Minute (exkl. MwSt) und die Anrufe werden zur nächsten Minute hin aufgerundet.

All rights reserved. Rates are subjected to change without notice."

Soweit ich weiß sind Nettopreisangaben bei Privatkunden in Deutschland sogar verboten. Schlimmer aber finde ich neben der faktisch bereits erfolgten Preiserhöhung (nämlich um 19%) auch den Preisänderungsvorbehalt ohne Hinweis darauf.

Im Extremfall kauft man sich Freedays und dann wird Deutschland einfach aus der Freiländerliste genommen und beispielsweise 10Cent pro Minute verlangt. Da wäre wohl eine Rückzahlung und die Möglichkeit zu einem anderen Ableger zu gehen wohl gerechtfertigt, oder?
 
WSunny schrieb:
Im Extremfall kauft man sich Freedays und dann wird Deutschland einfach aus der Freiländerliste genommen und beispielsweise 10Cent pro Minute verlangt. Da wäre wohl eine Rückzahlung und die Möglichkeit zu einem anderen Ableger zu gehen wohl gerechtfertigt, oder?

In diesem würde ich Dir zustimmen. Ansonsten vertelefoniere ich das Guthaben einfach, denn ich find die Betamaxe toll und will sie in der jetzigen Form auch weiterhin nutzen. Ich hoffe, dass das die allermeisten hier im Forum auch so sehen und enstprechend handeln ;)
 
Habe mir dieses Vorgehen auch schon überlegt, da mir Betamax ja von zwei Einzahlungen die Freedays wieder geklaut hat, und auch nicht auch Beschwerden reagiert. Könnte mir das Geld daher zurück erstatten lassen und nochmals einzahlen, in der Hoffnung, dass ich dieses mal meine Freedays erhalte. Problem ist aber, dass ich wieder, um 10 Euro aufzuladen, 2,50 Euro an Mehrwertsteuer und Gebühren zahlen muss. Auch nicht so ideal.
Aber ich legitimiere hiermit zwei Leute, sich das Guthaben erstatten zu lassen und sofort wieder einzulösen. Die Freedays, die sie dafür bekommen, sind eigentlich meine, und es muss sich niemand darüber aufregen. ;-)
 
Ameise schrieb:
Aber ich legitimiere hiermit zwei Leute, sich das Guthaben erstatten zu lassen und sofort wieder einzulösen. Die Freedays, die sie dafür bekommen, sind eigentlich meine, und es muss sich niemand darüber aufregen. ;-)

Hui - Du musst ein mächtiger Mensch sein :rolleyes:

Im Ernst - vielleicht ist es in diesen Fällen wirklich der einfachste Weg. Allerdings hab ich ein Problem damit, dass Du (ach nein, die 2 legitimierten) die gezahlte MwSt nicht zurückbekommen sollten...
 
sieger11 schrieb:
Hui - Du musst ein mächtiger Mensch sein :rolleyes:

Im Ernst - vielleicht ist es in diesen Fällen wirklich der einfachste Weg. Allerdings hab ich ein Problem damit, dass Du (ach nein, die 2 legitimierten) die gezahlte MwSt nicht zurückbekommen sollten...

selbst wenn sie die mwst nicht anzeigen.
beim zurückerstatten also der gutschrift deines ungenutzten geldes haben sie dir auch die steuern zurückzuzahlen.
denn da das ganze ja eine auszahlung deines a-konto betrages ist, bekommen sie ebenfalls die gezahlte mwst zurück.
es wurde ja eben kein mehrwert erwitschaftet...

das wär ja genauso, wie wenn du etwas mit rückgaberecht kaufst und sie dir beim zurückbringen nurnoch den nettobetrag auszahlen. wenn du dasselbe dann nochmal kaufst sollst du wieder 19% zahlen für eine ware, die du garnicht hast??

die mwst wird sowieso erst bei erbringung der leistung fällig; sprich, wenn du dein guthaben vertelefonierst. insofern ist diese wertstellung an sich schon mehr als fragwürdig!
geh doch mal zu deiner verbraucherschutzzentrale...
 
Entweder geht das gar nicht mehr oder nur bei den anderen BMs (bei mir wcd und freecall) nicht.
Jedenfalls erhielt ich folgende Antwort auf Anfrage wg. Rückzahlung:

Sorry, that's not possible.
The credit stays valid, you can still use it.
 
Steht es bei wcd und freecall auch in den AGB?

Wenn ja, dann sind sie doch spätestens dadurch zur Rückzahlung verpflichtet.
 
Nein, jedenfalls habe ich hier nichts entsprechendes gefunden.

EDIT:
Auch das Übertragen der Restguthaben auf einen anderen BM-Ableger wurde abgelehnt :-(
 
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