Regulierungsbehörde stellt „Nationale Teilnehmerrufnummern“ bereit
Zuteilungsregeln wurden heute veröffentlicht
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute in ihrem Amtsblatt Zuteilungsregeln für „Nationale Teilnehmerrufnummern“ (NTR) aus dem Rufnummernraum (0)32 veröffentlicht. NTR sind im Wesentlichen definiert wie Ortsnetzrufnummern, haben aber - vergleichbar den Mobilfunkrufnummern - keinen geographischen Bezug. Die Reg TP geht davon aus, dass die neue Nummernressource für Voice over Internet Protocol (VoIP), der sog. Internet-Telefonie, genutzt wird.
Telefondienstanbieter können nach den jetzt veröffentlichten Regeln ab sofort NTR in 1.000er Rufnummernblöcken bei der Reg TP beantragen. Um gleiche Startchancen zu eröffnen, gelten alle Anträge, die bis zum 10. Januar 2005 eingehen, als zeitgleich eingegangen. Es wird angestrebt, erste Zuteilungen noch im Januar 2005 vorzunehmen.
Bedarf für die neue Rufnummernart war insbesondere von Unternehmen geltend gemacht worden, die Internet-Telefonie anbieten wollen. Aufgrund ihrer geographischen Unabhängigkeit eröffnen die NTR den Diensteanbietern neue Leistungsmerkmale und können insbesondere vom Endnutzer auch nach einem Umzug beibehalten werden. Diensteanbieter können zudem mit NTR Kunden aus ganz Deutschland bedienen, ohne auf geographische Rufnummern aus jedem der 5.200 Ortsnetzbereiche angewiesen zu sein.
Die Zuteilungsregeln sind auch auf der Homepage der Regulierungsbehörde (www.regtp.de) zu finden.
Quelle: Pressemitteilung
Zuteilungsregeln wurden heute veröffentlicht
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute in ihrem Amtsblatt Zuteilungsregeln für „Nationale Teilnehmerrufnummern“ (NTR) aus dem Rufnummernraum (0)32 veröffentlicht. NTR sind im Wesentlichen definiert wie Ortsnetzrufnummern, haben aber - vergleichbar den Mobilfunkrufnummern - keinen geographischen Bezug. Die Reg TP geht davon aus, dass die neue Nummernressource für Voice over Internet Protocol (VoIP), der sog. Internet-Telefonie, genutzt wird.
Telefondienstanbieter können nach den jetzt veröffentlichten Regeln ab sofort NTR in 1.000er Rufnummernblöcken bei der Reg TP beantragen. Um gleiche Startchancen zu eröffnen, gelten alle Anträge, die bis zum 10. Januar 2005 eingehen, als zeitgleich eingegangen. Es wird angestrebt, erste Zuteilungen noch im Januar 2005 vorzunehmen.
Bedarf für die neue Rufnummernart war insbesondere von Unternehmen geltend gemacht worden, die Internet-Telefonie anbieten wollen. Aufgrund ihrer geographischen Unabhängigkeit eröffnen die NTR den Diensteanbietern neue Leistungsmerkmale und können insbesondere vom Endnutzer auch nach einem Umzug beibehalten werden. Diensteanbieter können zudem mit NTR Kunden aus ganz Deutschland bedienen, ohne auf geographische Rufnummern aus jedem der 5.200 Ortsnetzbereiche angewiesen zu sein.
Die Zuteilungsregeln sind auch auf der Homepage der Regulierungsbehörde (www.regtp.de) zu finden.
Quelle: Pressemitteilung