[Frage] Rufnummernportierung von 1und1 zu anderem Anbieter und Vertragsinhaber

elmuerte

Neuer User
Mitglied seit
29 Mrz 2006
Beiträge
92
Punkte für Reaktionen
1
Punkte
8
Hallo,

vor geraumer Zeit habe ich erfolgreich die Mobilfunknummer meiner Freundin zu 1und1 portiert - der 1und1 Vertrag läuft auf meinen Namen.
D.h., Vertragsinhaber ihrer Mobilfunknummer bin nun ich.
Jetzt möchte ich diese Rufnummer wieder zu einem anderen Anbieter (Lidl Mobile) portieren. Bei diesem Anbieter wäre sie wieder Vettragsinhaber.
Da ist das Problem - ich habe gelesen, dass für eine Rufnummernportierung die Vetragsinhaber identisch sein müssen.
Wie kriege ich Ihrer Rufnummer nun wieder portiert?
 
stimmt nicht! du brauchst nur die unterschrift des alten und neuen vertragsinhabers. quasi als einverständniserklärung.
 
Danke für die Antwort, allerdings habe ich in diversen Foren und FAQs genau gegenteiliges gelesen, u.a. bei O2:
Wichtig:
Die Auftragsdaten müssen mit den beim bisherigen Anbieter hinterlegten Daten genau übereinstimmen.

(siehe http://hilfe.o2online.de/t5/Bestell...e-Mobilfunk-Alles-auf-einen-Blick/ta-p/142158)

Als Lösung wurde in den Foren jeweils angegeben, entweder den Altvertrag vor der Portierung auf den neuen Namen umzuschreiben, oder den Neuvetrag auf den gleichen Namen wie den des Altvertrags abzuschließen und anschließend den Inhaber Neuvertrages umzuscheiben.

Hat jemand denn o.g. Scenario (Rufnummernportierung weg von 1und1 mit Vertragsinhaberwechsel) schonmal erfolgreich durchgeführt?
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
244,883
Beiträge
2,220,096
Mitglieder
371,612
Neuestes Mitglied
Cheffo
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.