Rufumleitung und CLIP

peppy

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17 Feb 2006
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Hallo zusammen,

ich habe an meiner Fritz!Box 7050 eine Rufumleitung (Parallelruf) auf
mein Handy aktiviert, was soweit auch ganz gut klappt.

Allerdings würde ich gerne bei einem Anruf, der auf mein Handy
weitergeleitet wird, die Telefonnummer der Anrufers auf meinem
Handy sehen, und nicht die Nummer meines Festnetzanschlusses.

Geht das irgendwie?

Falls es wichtig ist: ich habe keine DSL-Telefonnummer, sondern
lediglich eine normale Telefonnummer die ich für VoIP nutze.


Danke schon mal!


Peppy
 
Das geht nur mit einer Umleitung im Amt, aber nicht durch den Parallelruf der Fritz!
Evtl geht das mit dem Parellelruf im Amt (kostenpflichtiges Merkmal im T-Net und T-ISDN)?
 
Danke für die Antwort.

Über meine Telefonanlage (USB 2 a/B) geht das leider auch nicht.
Bei der Telekom habe ich wegen dem Parallelruf (kostenpflichtig)
nachgefragt. Auch hier wird die Telefonnummer nicht mit weiter-
geleitet.

Schade. Und komisch, dass es nicht geht. Kann mir vorstellen,
dass es auch andere Leute ärgert ;)
 
..........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube kaum, dass das in Zukunft mit dieser Technik funktionieren wird. Der Hintergrund dürfte das Thema Sicherheit sein. Warum? Dafür muss man einen Schritt weiter denken. Was macht die FritzBox im Grunde genommen bei einem Parallelruf - sie baut eine externe Verbindung zu z.B. dem Handy auf. Technisch gesehen ist dies ein Anruf von der FritzBox auf das Handy. Aus Sicherheitsgründen darf ein abgehender Anruf nicht mit einer x-beliebigen Nummer durchgeführt werden, sonst stünde Missbrauch Tür und Tor offen. (Wenn man dem Ex-Chef schaden wollte, einfach mal mit seiner Nummer rumtelefonieren und seine Geschäftsbeziehungen ruinieren, wenn man der/dem Ex schaden will, mit dessen Rufnummer ähnlichen Missbrauch betreiben usw.)
Die relativ einfache Möglichkeit, eine Festnetznummer als VoIP-Nr. zu registrieren und dann mit dieser rumtelefonieren zu können, hat ja schon Datenschützer und zuständige Behörden in Unruhe gebracht und man arbeitet daran, den Zugang zu so was abzusichern. Viele VoIP handhaben das derzeit so, dass ein einmaliger Anruf auf der fraglichen Festnetznummer erfolgt. Man muss also einmal Zugang zum Telefon des Chefs/der Ex haben und dann kann man beliebig über VoIP mit der Nummer raustelefonieren.
Wenn man die Anzeige der anrufenden Nummer bei Parallelruf über die FritzBox ermöglichen wollte, würde man halt sicherheitstechnische Scheunentore aufreißen müssen. Ich denke nicht, dass das passiert. Bei einer von der Vermittlungsstelle gehandelten Parallelruf-Variante halte ich sowas noch eher für machbar.
 
Hallo,
mit dem kostenpflichtigen Leistungsmerkmal Paralellruf funktioniert das.Ich nutze das selber, klappt prima.Die Fritzbox unterstützt das meines Wissens nach nicht.Selbst wenn man einen Fritzbox Parallelruf direkt auf eine SIP URI macht(über Kurzwahl), wird leider nicht die Anrufernummer mitübermittelt.
Wenn einer eine Idee hat, wie das doch gehen könnte, wäre ich sehr interessiert.
Bye
Alf
 
Hallo, eigentlich ist ja ein Parallelruf keine Rufumleitung im eigentlichen Sinn. Es wird ja nur an der zweiten Nebenstelle signalisiert, daß ein Anruf vorliegt. Ich habe zwar 'nur' die FBF WLan, aber wenn ich den Anruf tatsächlich umleite (sofort; verzögert; bei besetzt etc.), wird auch die Rufnummer mit an die andere Nebenstelle oder Handy 'geschickt'. Je nach CLIP-Einstellung (erweitert oder normal) erfolgt dann auf dem Telefon der anderen Nebenstelle oder des Handy, die korrekte Anzeige.
 
alfhh schrieb:
Hallo,
mit dem kostenpflichtigen Leistungsmerkmal Paralellruf funktioniert das.

Wäre jetzt auch zu schön gewesen, wenn der Typ von der Telekom-
Hotline mit seiner Aussage Recht gehabt hätte. Der meinte nämlich,
dass das bei dem kostenpflichtigen Service nicht geht...

Was kostet denn dann die Minute für den Parallelruf?
 
Meines Wissens nach kostet es soviel wie ein von Hand gewähltes Gespräch.
Man müsste auch CallByCall Nummern verwenden können.Bei den normalen Rufumleitungen ist das möglich, und der Parallelruf ist ja nichts anderes.Ich kann das nicht so genau sagen, weil ich die Gespräche kostenlos per VOIP weiterleite, und den Parallelruf nur zum Nummernablesen verwende.(an einem zweiten Telefon) Das Leistungsmerkmal kostet bei der Telekom ca. 2.-EUR/Monat, die Einrichtung 10.- EUR.
 
..........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hustinettenbär schrieb:
ich mach ja genau das, d.h. ich leite verzögert aufs handy um. trotzdem bekomm ich nur meine nummer und nicht die des anrufenden. allerdings finde ich bei mir auch keine clip einstellmöglichkeit (7050). :noidea:
:gruebel: Hmmm, wie hier von Marsupilami erklärt, wird es sich wohl in absehbarer Zeit auch nicht ändern. Wo also ist das Problem?
 
..........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

es funktioniert dann, wenn man die Rufumleitung kostenpflichtig in der Vermittlungsstelle initiiert. Wenn die Weiterleitung in der Fritz!Box - möglichst auch noch per VoIP - realisiert wird, kann es nicht funktionieren, weil das eben einfach ein neuer Anruf der Fritz!Box auf die Weiterleitungsnummer ist. Dass die dann den angekommenen Anruf auf diese Nummer querverbindet, ändert daran nichts.

Alles klar jetzt?
radio_junkie
 
Hi @all,

also rechtlich / kriminell ist bei einer Rufnummernübermittlung der A-Nummer (Rufnummer des Anrufenden) garnichts sofern er diese übermittelt. Kann jeder mit seinem Handy testen. Alle Rufe umleiten auf Festnetzanschluss und mit einem Telefon egal ob Festnetz oder Handy (aber mit CLIP) auf dem Handy anrufen.

Es ist doch hier immer die Frage wie es technisch realisiert wird. Das ist von Gerät zu Gerät verschieden. Die Meisten Endgeräte verhalten sich so:

Ruf kommend->
rufumleitung gesetzt?->
Ja->Ruf beantworten->Rufaufbau Umleitungsziel->Ruf kommend Umleitungsziel->Klingeln (CLIP)
Nein->Klingeln (CLIP)

Da hier nun der Anruf beantwortet wird zahlt der Anrufer in manchen fällen schonmal das klingeln auf dem umgeleiteten Anschluss (kommt auf da Endgerät an). Was aber technisch passiert ist das die Rufnummer der A-Rufnummer übermittelt wird. Das ist in dem Fall der Rufnumleitung die FBF. Alles ok und so ist es richtig. Weiter unten sage ich warum es im Mobilfunk geht.

Das ist auch anders nicht wirklich möglich ausser es ist eine Rufumleitung im Amt. Das bedeutet es findet keine Rufannahme statt. Das ist aber nicht nur nicht verboten sondern im TKG geregelt (Entgelte) und somit darf es nicht erlaubt sein.

Denn:

Im Amt bedeutet der Anrufer hat eine Rufnummer gewählt und das ist z.B. ein Ortsgespräch. Nun wird der Ruf auf ein Händy umgeleitet. Der Empfänger (der Umleitende) hat aber noch garnicht abgenommen sonder es wurde eine neue Rufnummer gewählt. Die Kosten werden also geändert da das Ziel sich geändert hat. Verursacher ist signalisierungstechnisch immernoch der Anrufer. Gaaaaaaaaanz früher ging das mal. Da haben auch viele böse Menschen eine 0190Nummer geschaltet und eine Rufnumleitung geschaltet. Bis die T-Kom dem einen Riegel vorgeschben hat.

Im Mobilfunk leitet nicht wirklich das Handy den Anruf um sondern der Netzbetreiber. Das hat einen Vorteil. Er hat zugriff auf die Rufnummern, sieht ob diese Unterdrückt ist oder nicht und kann ggf. die A-Rufnummern für einen x-belibigen Anruf ändern.

So. Nun sollten alle Klarheiten beseitigt sein.
 
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