Verkaufe 7330SL und 7320

ho70

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Hallo,
ich brauche Platz und biete hiermit meine Reserveboxen an:

FRITZ!Box 7330SL (1&1, schwarz, Snr: C103.418.00..., ArtNr: 2000 2537) inkl. Rechnung/Lieferschein.
Sie praktisch neu, nur kurz mal probiert, Folie ist noch drauf, komplettes Zubehör in OVP. VHB: 80€

FRITZ!Box Fon WLAN 7320 (1&1, schwarz, SNr: A416.363.00..., ArtNr: 2000 2480) einwandfreiem Zustand inkl. Rechnung/Lieferschein, Netzteil, DSL-und LAN-Kabel in OVP. VHB: 50€

Hinzu kommt noch das Porto.
 
Die Preise sind prinzipiell verhandelbar.
 
Es wurde mit ho70 der kauf einer 7320 vereinbart.
Es wurden Adressen und Kontodaten ausgetauscht und ein Preis vereinbart.
Er wünschte Überweisung und kein PayPal (wegen Gebühren).

Es kamm meinerseits zu einer Verzögerung der Zahlung von 3 Tagen (falsche Kontodaten eingegeben).
Er hat die Box gleich wieder verkauft und auch nur eine Nachricht/Nachfrage vorher.
Erst als die Box bereits ein 2. Mal verkauft hatte hat er mich informiert als ich bereits überwiesen hatte.

Er hat mir zugesagt das er das Geld zurück überweist.

Meine Vermutung: Der 2. Kunden hat mehr € geboten und er sich das bessere Angebot rausgesucht. Das ist Meiner Meinung nicht sehr vertrauensbildend.
 
Es wurde mit ho70 der kauf einer 7320 vereinbart.
Es wurden Adressen und Kontodaten ausgetauscht und ein Preis vereinbart.
Genau genommen ist dadurch ein Kaufvertrag zustandegekommen und ho70 ist in der Pflicht, die Box zu liefern. Wenn du woanders eine Box zu einem höheren Preis kaufen musst, dann ist ho70 verpflichtet die Differenz zu zahlen.

Eine Zahlungsverzögerung von 3 Tagen macht den Kaufvertrag nicht ungültig...

Nur mal so als Hinweis für alle Käufer und Verkäufer...
 
Hallo,
Wir reden nicht von 3 Tagen sondern von einer Woche ohne irgendwelche Informationen...
Ich habe ihm gleichfalls mitgeteilt, dass er - sobald das Geld eintrifft - sein Geld zurückbekommt - Was soll/kann ich mehr tun?
Ganz nebenbei bekomme ich vom anderen Interessent nicht mehr Geld, er nimmt jedoch beide Boxen.
Es stimmt, dass wir die Bank und Adressdaten ausgetauscht haben - inkl. meiner Adresse zu seiner Sicherheit. Er hat Kaufinteresse bekundet, jedoch eine Woche lang keine weiteren Aktivitäten folgen lassen. Wie lange soll man warten? Ich gehe davon aus, dass somit sein evtl. vorhandener Anspruch erloschen ist. Üblicherweise teilt man doch evtl. Verzögerungen mit, damit sich der Andere darauf einstellen kann.
Da dies nicht getan wurde, habe ich dem Zweiten Interessenten zugesagt.
Beides wurde per PNs besprochen, damit kann nur der andere Interessent dies bestätigen...
Henning
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch nach einer Woche löst sich ein Kaufvertrag nicht ohne weiteres in Wohlgefallen auf. So wie der Verkäufer einen Anspruch auf Erfüllung hat, hat ihn auch der Käufer! Sieh schon mal zu, wie du aus der Sache wieder raus kommst...
 
Ich hab kein Problem damit das ich die Box nicht bekommen habe, kann drauf verzichten.

Und das du die Boxen zusammen verkauft hast ist ein finanzieller Vorteil wegen den Versandkosten mindestens.

Zitat aus PM von mir:

"Kein Problem. Die Box soll als Notfall-Ersatz dienen. Daher habe ich keinen Zeitdruck. Ich Überweise des Geld morgen"

das war am 20.09. (Freitag) Da Erst Montag wieder Buchung stattfinden sind es 3-4 Tage.
Die Aussage das ich Überweise ist ein eindeutige Aussage das ich die Box nehme.
Du hast nicht einmal gefragt wieso das Geld nicht kommt oder ähnliches.
Ich habe einen Fehler bei der Eingabe der Daten gemacht so das ich das Geld am Mittwoch wieder drauf hatte.
Natürlich überwacht niemand! sein Konto in Echtzeit. Daraufhin habe ich es Donnerstag Abend sofort wieder überwiesen. Dann kam die Nachricht das die Box weg ist.

Du hast in Endeffekt die Box 2x verkauft. Und das dies hier im Forum natürlich landet ist doch klar.

Die Regel bei solchen Verkäufen sind 14 Tage (zum beispiel bei eBay) um zu zahlen und zu liefern jeweils 14 Tage.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Die Regel bei solchen Verkäufen sind 14 Tage (zum beispiel bei eBay) um zu zahlen ...
Zahlungsfristen können individuell vereinbart werden.

Ansonsten gilt gem. § 286 Abs. (3) BGB sogar eine längere Frist von 30 Tagen.
 
Hallo,
ich bin der Meinung, wir können das Ganze beenden.
Nero FX schrieb:
Ich hab kein Problem damit das ich die Box nicht bekommen habe, kann drauf verzichten.
Vielleicht hätte ich warten sollen, vielleicht hätte er sich aber auch melden sollen nachdem er wusste, dass die Zahlung schief gegangen ist... Ich mache das jedenfalls im Zweifelsfalle so. Egal, wichtig ist, dass er sein Geld zurückbekommt.
Ich danke für die Meinungsäußerungen und werde beim nächsten Mal eher nachfragen.
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Geld wurde zurück überwiesen.
 
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