Was gilt in den AGBs bezüglich Hardware?

deraaf

Neuer User
Mitglied seit
25 Jul 2005
Beiträge
63
Punkte für Reaktionen
1
Punkte
8
Hallo,

ich weiss dass das Thema schon hier diskutiert worden ist. In dem Thread wurde immer wieder auf die zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Vertrags hingewiesen (das sehe ich ja genauso).
Aber in den aktuellen AGBs sind 2 Punkte drin, die sich m.E. gegenüberstehen ('subventioniert' vs. 'verkauft' -> erworben?):

"1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern."

und:

"4.1.
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühestens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages."

Wie ist das nach Eurer Meinung zu verstehen: wann verkauft mir 1&1 etwas (bei Neuabschluss?), wann subventionieren sie mir etwas?

Schönen Gruß
D.R.
 
1&1 verkauft Dir zu jedem Zeitpunkt gerne etwas.

Subventionen geben sie nur weiter, wenn Du den Vertrag verlängerst oder einen neuen abschließt.
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
248,885
Beiträge
2,303,949
Mitglieder
378,564
Neuestes Mitglied
warumdas