also ich weiss auch nicht, was von der Anfrage als solches zu halten ist
wie dem auch sei: wirklich anonym bist du niemals, denn letzten Endes kann der Anrufer anhand der uebermittelten Rufnummer auf jedenfall erkennen, von welchem VoIP-Anbieter die Telefonate gemacht wurden. Und dieser hat prinzipiell deine IP-Adresse in seinen Logfile stehen und kann das Telefonat bei bedarf (= bei Strafverfolgung) diese IP zum Telefonat erkennen. Letztere sollte sich dann von deinem Internetprovider aufloesen lassen, damit man zu dir kommt. Allerhoechstesn eine Frage des Aufwands der dafuer noetig ist. Einen auslaendischen VoIP-Anbieter zu nutzen, am Besten ausserhalb Europas, oder zumindes der EU, wird die Suche nach deiner Identitaet natuerlich nicht erleichtern
Bei reinen VoIP-Calls kann zumindest mit Zusatzsoftware der Angerufene direkt deine IP-Adresse erkennen. So du keine feste IP hast, ist diese fuer den Laien, den reinen Internetuser nicht wirklich hilfreich. Bei Telekom-IPs kann man anhand des Names in etwa die Region erkennen, in welcher diese IP eingsetzt wird. Aber ohne Ermittlungen wird das auf keinen Fall was. Wenn du einen Internet-Anbieter hast der deine IPs nicht speichert, ist eine wirkliche Zuordnung zu dir auch nicht wirklich moeglich. Die Telekom hat letztens mal einen auf den Deckel bekommen, weil sie IPs eines Flatrateusers rausgegeben hat - aber hat sie halt erst rausgegeben, dass heist es hat demjenigen um den es ging nicht wirklich was gebracht, das im Nachhinein die Unrechtmaessigkeit der Herausgabe festgestellt wurde
Und was die Rufnummernunterdruckung angeht: nur weil diese nicht auf dem Telefon desn Angerufenen erscheint, taucht sie aber auf jedenfall im Teekom-System auf. Eine Fangschaltung laesst sich mit oder ohne Rufnummernuebermittlung problemlos realisieren, denn ansich wird die Rufnummer IMMER uebertragen, ob dise auf dem Telefon desn Angerufenen auftaucht ist eine andere Sache.