Wohnort

kaernbach

Neuer User
Mitglied seit
16 Okt 2004
Beiträge
9
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo,

die Regulierungsbehörder besteht ja darauf, daß VoIP Nummern nur zu Ortsnetzvorwahlen vergeben werden, wo man auch wohnt (bzw. demnächst zu einer fiktiven Ortsnetzvorwahl 032). Was, wenn ich zur Zeit in einem Ort wohne, eine VoIP Nr. beantrage und erhalte, und dann umziehe? Gibt es schon irgendwelche Aussagen der RegTP, wie darauf zu reagieren sei? Werden in Zukunft evtl. bestehende VoIP Nrn. gelegentlich daraufhin überprüft, ob der Inhaber immer noch im jeweiligen Ortsnetz wohnt?

Beste Grüße,
Christian
 
kaernbach schrieb:
Werden in Zukunft evtl. bestehende VoIP Nrn. gelegentlich daraufhin überprüft, ob der Inhaber immer noch im jeweiligen Ortsnetz wohnt?
Also diesen Aufwand traue ich selbst der RegTP nicht zu.

Wenn du dir eine Tel-Nummer zuteilen lässt - diese dann portieren lässt - und dann umziehst - war deren ganze Regelungswut vergebens.
 
Nein! Wichtig ist, dass Du zum Zeitpunkt an den Du die Ortsrufnummer bekommen hast auch dort ansässig bist. Wasdanach kommt ist scheißegal!

(sorry für die deutsche Ausdrucksweise)
 
Wichtig ist, dass Du zum Zeitpunkt an den Du die Ortsrufnummer bekommen hast auch dort ansässig bist.
Reicht dafür auch eine Nebenwohnung? Ich bin nämlich wg. einer Festnetznummer noch immer nicht versorgt ;-) Und wenn das so ist, mit welchem Recht will man denn dann die bereits vergebenen Ortsnummern Mitte August abschalten?

Sch... Regulierung (ebenfalls sorry für die Ausdrucksweise).
 
PURtel.com schrieb:
Nein! Wichtig ist, dass Du zum Zeitpunkt an den Du die Ortsrufnummer bekommen hast auch dort ansässig bist. Wasdanach kommt ist scheißegal!

"eigentlich" nicht. Du als Anbieter musst sicherstellen, dass der Kunde weiterhin da wohnt. Wenn Du diese Pflicht vertraglich an den Kunden abgibst ("Der Kunde muss einen Wohnortwechsel mitteilen") und der dieser Pflicht nicht nachkommt, ist das böse! Funktioniert aber ;-)

Gruss

Joern
 
PURtel.com schrieb:
Wichtig ist, dass Du zum Zeitpunkt an den Du die Ortsrufnummer bekommen hast auch dort ansässig bist. Wasdanach kommt ist scheißegal!
Hmm - was anderes habe ich auch gar nicht beschrieben.
 
@jodost
Der Sache nach ist das zwar richtig, allerdings schließt das nicht aus, daß die RegTP, wenn sie entsprechenden Handlungsbedarf erkennt, die Anbieter auch dazu verpflichtet zu kontrolieren, ob die Anwender immer noch berechtigt sind eine Ortsnetznummer zu haben.

Wenn ich mir überlege, daß es bei einem Anbieter z.B. ausreicht, einfach eine Adresse in einem Ort mit verfügbarer Rufnummer anzugeben um dort eine Rufnummer zu bekommen... (Man kann sich direkt nach der Rufnummernbestellung wieder mit der alten Adresse anmelden ... hat mir übrigens der Support mitgeteilt, damit ich eine FN Testrufnummer erhalten konnte ..) Das dürfte die RegTP sicherlich nicht witzig finden.
 
florianr schrieb:
Der Sache nach ist das zwar richtig, allerdings schließt das nicht aus, daß die RegTP, wenn sie entsprechenden Handlungsbedarf erkennt, die Anbieter auch dazu verpflichtet zu kontrolieren, ob die Anwender immer noch berechtigt sind eine Ortsnetznummer zu haben.

Natürlich, der Anbieter ist auch jetzt schon dazu verpflichtet. Ich schrieb ja auch, dass das zwar in der Praxis funktioniert, aber "böse" ist. Wenn VoIP-Anbieter als offizielle Stellungnahme eine lockere Handhabungsweise posten, ist das deren Bier, wird dadurch aber nicht richtiger :-)

Gruss

Joern
 
Kostenlos!

Statistik des Forums

Themen
247,943
Beiträge
2,277,464
Mitglieder
377,032
Neuestes Mitglied
haribo12