- Mitglied seit
- 16 Okt 2004
- Beiträge
- 9
- Punkte für Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
Hallo,
die Regulierungsbehörder besteht ja darauf, daß VoIP Nummern nur zu Ortsnetzvorwahlen vergeben werden, wo man auch wohnt (bzw. demnächst zu einer fiktiven Ortsnetzvorwahl 032). Was, wenn ich zur Zeit in einem Ort wohne, eine VoIP Nr. beantrage und erhalte, und dann umziehe? Gibt es schon irgendwelche Aussagen der RegTP, wie darauf zu reagieren sei? Werden in Zukunft evtl. bestehende VoIP Nrn. gelegentlich daraufhin überprüft, ob der Inhaber immer noch im jeweiligen Ortsnetz wohnt?
Beste Grüße,
Christian
die Regulierungsbehörder besteht ja darauf, daß VoIP Nummern nur zu Ortsnetzvorwahlen vergeben werden, wo man auch wohnt (bzw. demnächst zu einer fiktiven Ortsnetzvorwahl 032). Was, wenn ich zur Zeit in einem Ort wohne, eine VoIP Nr. beantrage und erhalte, und dann umziehe? Gibt es schon irgendwelche Aussagen der RegTP, wie darauf zu reagieren sei? Werden in Zukunft evtl. bestehende VoIP Nrn. gelegentlich daraufhin überprüft, ob der Inhaber immer noch im jeweiligen Ortsnetz wohnt?
Beste Grüße,
Christian