Re: Wie soll der zoll berechnet und angezeigt werden?
Hallo,
ich hoffe, der Mod erlaubt uns, weiter off-topic zu bleiben... Aber ich möchte gerne auf deine Fragen kurz eingehen:
jan schrieb:
Irren darf menschlich sein. Das gilt aber nur für Zollbeamte oder Finanzbeamte.
Wenn normale Abgabensklaven wie IHR Fehler machen dann werden wir dafür teuer zu Rechenschaft gezogen.
Einen bestraften Zollbeamten, Finanzbeamten oder sonstigen Beamten habe ich noch nie gesehen...
Die Situation ist eine andere: Der Finanzbeamte irrt wirklich, weil das Steuersystem sehr komplex ist. Wir "Abgabensklaven" (ich übernehme diesen Ausdruck von dir :wink

vertun uns i.d.R. nicht, sondern wir wollen Steuern hinterziehen. Wenn man sich offensichtlich vertut, wird man auch nicht bestraft.
jan schrieb:
Wie ist das nun mit dem Zoll für elektronisches Equipment?
Wie viel % darf der willkürlicher Zoll, bzw. Finanzamt für den Gegenwert von Sipura 2000 auf Basis von 95 $ verlangen?
Sind als 17 € oder 25 € oder ist beides falsch?
Es gibt genaue und sehr ausführliche Steuertabellen, die alle Waren und Warengruppen enthalten und auch noch vom Ursprungsland der Waren abhängen. Siehe
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE. Diese Zölle gelten EU-weit. Dazu kommt, wie bei im Inland gekauften Waren, die MwSt, die dann Einfuhrumsatzsteuer heißt.
jan schrieb:
Darf nur der Warenwert, oder auch die Verpackung und die Frachtkosten "verzollt" werden?
Geht es nach dem Warenwert und Produktgruppe, oder nach Gewicht wie in der Schweiz?
S.o., es geht nach Warenwert und Produktgruppe. Die Versandkosten zählen dazu, vgl.
http://www.zoll.de/faq/index.html#Transportkosten. Schließlich zahlt man auch die Frachtkosten, wenn man in Dtld ein Produkt aus Taiwan kauft, sie sind im Preis enthalten.
jan schrieb:
Woher erfährt der Zoll das Produkt XY für x Dollar privat importiert wurde?
Der Sendung muss außen eine Rechnung und Inhaltserklärung beiliegen.
jan schrieb:
Falls so ein Import angezeigt werden soll, soll es der Versender oder Empfänger anzeigen?
Wo sollte es angezeigt werden?
Ich verstehe nicht ganz genau, was du meinst. Normalerweise ist die verzollung immer Sache des Empfängers. Der Versender hat nur dafür zu sorgen, dass die Rechnung und die Inhaltserklärung beiliegen.
jan schrieb:
Wie könnte der Zollbeamte der den Fehler machte, namentlich ermittelt, angezeigt und bestraft werden?
Zahlt der Zoll / Staat dem um 8 € betrogenen Zollzahler den Aufwand für seinen Reklamation?
S.o., der Finanzbeamte hat sich geirrt. Man kann natürlich, wie bei einer falschen Steuererklärung, Einspruch erheben.
jan schrieb:
Wo gibt es sonst noch Spielraum für Willkür oder Fehler bei den Behörden?
Es gibt bei Behörden immer Spielraum für Willkür und Fehler - trotzdem finde ich es schade, pauschal alle Behörden zu verurteilen. Behörden sind (nicht nur :wink

Selbstzweck: Wo wären wir, wenn es keine Polizei oder keine Justiz gäbe? Dass es rauhe Polizisten gibt und möglicherweise unfaire Gerichtsurteile - mag sein. Trotzdem sollte man Polizei und Justiz nicht abschaffen, oder?
So, das war mein letzter Beitrag zu diesem off-topic Thema. Ich hoffe auf Gnade beim Mod :wink:
Gruß, jrrp