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Hallo, liebe Forenmitglieder,
ich ärgere mich immer wieder, dass letzten Endes das "achsogünstige" telefonieren über VoIP sich durch den regelmässigen Verfall des Guthaben von selbst aufhebt, obwohl ich wirklich immer nur ein Minimum im voraus bezahle und verhältnismässig viel "nach aussen" telefoniere.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes gegen dieses Vorgehen bei Anbietern von Handy-Prepaidkarten, frage ich mich, ob das nicht auch einen Präzedenzfall für VoIP-Anbieter geschaffen hat, und man sich endlich dagegen wehren kann.
Kennt evl. jemand den ganzen Urteilstext? Oder weiss jemand sonstwie zu dieser Problematik bescheid.
Ehrlich - ich bald nicht mehr bereit VoIP zu nutzen, der regelmässige Verfall von Guthabenbeträgen in Verbindung mit schlechter Übertragungsqualität geht mir nach 4 Jahren VoIP mächtig auf die Nerven.
Würde mich freuen, wenn ich reichlich Antworten und Meinungen erhalten könnte.
Liebe Grüsse
Rapsi
ich ärgere mich immer wieder, dass letzten Endes das "achsogünstige" telefonieren über VoIP sich durch den regelmässigen Verfall des Guthaben von selbst aufhebt, obwohl ich wirklich immer nur ein Minimum im voraus bezahle und verhältnismässig viel "nach aussen" telefoniere.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes gegen dieses Vorgehen bei Anbietern von Handy-Prepaidkarten, frage ich mich, ob das nicht auch einen Präzedenzfall für VoIP-Anbieter geschaffen hat, und man sich endlich dagegen wehren kann.
Kennt evl. jemand den ganzen Urteilstext? Oder weiss jemand sonstwie zu dieser Problematik bescheid.
Ehrlich - ich bald nicht mehr bereit VoIP zu nutzen, der regelmässige Verfall von Guthabenbeträgen in Verbindung mit schlechter Übertragungsqualität geht mir nach 4 Jahren VoIP mächtig auf die Nerven.
Würde mich freuen, wenn ich reichlich Antworten und Meinungen erhalten könnte.
Liebe Grüsse
Rapsi