1und1 sperrt Anrufe zu "Peter zahlt" und "talkyoo"

Hallo,

1.11
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll
Dass diese Konferenz-Verbindungen gemäß diesem Passus verboten sind dürfte ja mittlerweile klar sein. talkyoo ist kein Wohltätigkeitsverein, die verdienen Geld daran, und damit sind die Verbindungen darüber verboten. Punkt.

Da 1&1 bei einer Kündigung ja einen doppelten Schaden hätte werden sie das nicht tun.
Das sehe ich genau so. Aber:
Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.
...
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche bleibt 1&1 vorbehalten.
(Geiler Deutsch :hehe:) Also Geld könnten sie fordern, und zwar mindestens die anfallenden Gebühren und ggf. auch noch mehr. Die Frage ist, ob die Beträge den Aufwand rechtfertigen, aber rechtens wäre es.
Aber es hätte Ärger zur Folge. Und den möchte sich 1&1 sparen. Da nehmen sie das kleinere Übel in Kauf und sperren die Nummern. Gibt zwar auch Diskussionen, aber weniger, als wenn es direkt ans Gesparte der Kunden geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei allerdings zu klären wäre, ob ein solcher AGB-Passus rechtlich überhaupt zulässig ist und - falls ja - ob es sich dabei nicht um eine sogenannte "unerwartete Klausel" handelt, die deswegen nichtig wäre. Solange dies nicht von einem Gericht geklärt wurde, sind die 1&1-Verbote zumindest fragwürdig.
 
Ich danke euch für die Aufklärung. Wichtig ist mir ja nur die Sparruf-Möglichkeit. Und dafür wurde ja bereits eine Lösung via Sipgate diskutiert.;)
 
Dass diese Konferenz-Verbindungen gemäß diesem Passus verboten sind dürfte ja mittlerweile klar sein. talkyoo ist kein Wohltätigkeitsverein, die verdienen Geld daran, und damit sind die Verbindungen darüber verboten. Punkt.
Nein, nichts "Punkt." Diese Auslegung halte ich für absolut fragwürdig. Talkyoo verdient mit einer solchen Konferenz nichts, was von der Dauer der Verbindung abhängt. Talkyoo bietet noch nicht einmal eine Vermittlung, sondern jeder muss selbst einwählen, selbst die Kosten dafür tragen und die Leitung werden nur zusammengeschaltet. Außer im Falle der Zusammenschaltung von Handy-Festnetz-Flatrates gibt es auch keinen Vermögensvorteil für den Gesprächspartner, aber um die geht es hier nicht.

Wenn Du diesen Paragraphen wirklich so auslegst, darfst Du auch niemanden anrufen oder zurückrufen, der keine Festnetzflatrate hat. Der hat nämlich dann wirklich einen massiven Vermögensvorteil. Außerdem darf ich auch niemanden anrufen, der z.B. bei T-com, NetCologne, etc. einen Anschluss hat. Auch diese Firmen sind keine Wohltätigkeitsvereine und im Gegensatz zu talkyoo verdienen diese wirklich pro Verbindung und Zeit. Also bitte mit der Kirche im Dorf bleiben, was die allzu strenge Auslegung von diesem Passus angeht.

Es hat wohl schon seinen Grund, dass 1&1 in den neueren AGB den folgenden Passus hinzugefügt hat:
Aktuelle 1&1 AGB schrieb:
Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä.

Ich halte es aber auch für ziemlich fragwürdig, dass 1&1 die Nutzung von z.B. Konferenz- und Chatdiensten an einem Komplettanschluss ohne Telekomanschluss grundsätzlich verbietet ohne eine Möglichkeit zu schaffen, diese Dienste außerhalb des Flatratetarifes nutzen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Talkyoo bietet noch nicht einmal eine Vermittlung, sondern jeder muss selbst einwählen, selbst die Kosten dafür tragen und die Leitung werden nur zusammengeschaltet.
ja und genau daran verdient der Anbieter, denn er kassiert Roaminggebühren von 1&1 für die Nutzung des Talkyoo-Netzes (bzw. des Telefonnetztes an welchem Talkyoo angeschlossen ist).
 
Nein, der Netzbetreiber kassiert. Und wenn jemand das so auslegt, dann ist das genau dasselbe, als würde ich jemandem in T-Com- oder anderen Netzen aus dem 1&1 Netz anrufen. Auch da kassiert der Netzbetreiber und damit wäre es aus dem gleichen Grund verboten. Man kann eben nicht einmal ja und einmal nein sagen. Und damit würde sich das System selbst ad Adsurdum führen. Also wie gesagt: Bitte die Kirche auf dem Teppich lassen.
 
Hallo,

Talkyoo verdient mit einer solchen Konferenz nichts, was von der Dauer der Verbindung abhängt.
Genau. Und sie leben von Luft und Liebe und handeln eh nur wie ein moderner Robin Hood oder St. Martin zum Wohle der ausgebeuteten Menschheit.

Ich glaube auch an das Gute. Jedenfalls solange kein Telekommunkationsanbieter im Spiel ist.

Wenn Du diesen Paragraphen wirklich so auslegst, darfst Du auch niemanden anrufen oder zurückrufen, der keine Festnetzflatrate hat.
Nein, das ist so nicht richtig. Ihr setzt an der falschen Stelle an. Ihr seht jede Verbindung, die über eine Telefonleitung aufgebaut wird, als reine Sprachverbindung an. Aber das ist eben nicht der Fall. Jemanden anrufen ist was anderes, als einen Service (Mehrwertdienst) für den Aufbau einer speziellen Verbindung zu nutzen. Ich darf hier mal die Ausführungen von Riversource zitieren:
Das Problem ist, dass das TKG nicht von "Festnetzrufnummer" redet. In dessen Kontext gibt es "Sonderrufnummern" und "Teilnehmerrufnummern". Letztere sind einem "Teilnehmer-Telefonanschluss" zugeordnet. Damit sind die oft sehr teuer abgerechneten 032er Rufnummern faktisch Teilnehmerrufnummern und sollen eigentlich auch so behandelt werden.
Auch Sonderrufnummern sind letztlich "Festnetzrufnummern", denn jeder erreichbare Telefonanschluss wird schlussendlich durch eine Rufnummer im "Festnetzformat" repräsentiert. 0180er Nummern oder sonstwas werden nur durch das Routing in der Vermittlungstechnik auf eine hinterlegte "Festnetzrufnummer" im von dir angegebenen Format weitergeleitet. Das heißt: Jeder Mehrwertdienst von der Hotline bis zur Stöhn-Nummer hat eine "Festnetznummer" (Die müsste man mal herausfinden :hehe:).

Der Begriff "Festnetzrufnummer" wird heutzutage überwiegend synonym für "Teilnehmerrufnummer" verwendet, und darauf berufen sich die Anbieter, obwohl sie sich damit im Grunde einer Ungenauigkeit schuldig machen (vielleicht begründet durch das 032 Problem?). Zu welchen Missverständnissen das führen kann, sieht man im vorliegenden Thread.

Jemanden anrufen darfst du natürlich. Aber einen besonderen Service nutzen, der über eine reine Sprach-Verbindung zu einem Teilnehmer-Telefonanschluss hinausgeht, eben nicht. Auch ISDN-Datenverbindungen (CSD) sind nicht durch Festnetz-Flats abgedeckt, obwohl sie direkt zwischen zwei Teilnehmer-Anschlüssen aufgebaut werden können. Es ist halt keine reine Sprachverbindung.

Ich halte es aber auch für ziemlich fragwürdig, dass 1&1 die Nutzung von z.B. Konferenz- und Chatdiensten an einem Komplettanschluss ohne Telekomanschluss grundsätzlich verbietet ohne eine Möglichkeit zu schaffen, diese Dienste außerhalb des Flatratetarifes nutzen zu können.
Was interpretiert ihr hier eigentlich für einen bodenlosen Unsinn in die AGBs von 1&1 hinein? :confused: Nichts wird hier "grundsätzlich" verboten.
Sie verbieten die Nutzung eines Mehrwertdienstes über die Telefonflatrate, die nur Sprachverbindungen zu Teilnehmer-Anschlüssen abdeckt. Eine Nutzung eines solchen Services ordnungsgemäß über eine Sonderrufnummer und entsprechend abgerechnet wird auch von 1&1 nicht unterbunden. Nicht umsonst konnte talkyoo so schnell mit der Schaltung einer 01805 Nummer kontern.
 
Es hat wohl schon seinen Grund, dass 1&1 in den neueren AGB den folgenden Passus hinzugefügt hat

Die AGB werden bei 1&1 immer den gerade notwendigen Erfordernissen angepasst.
Die meisten Kunden sind von diesen AGB ohnehin nicht betroffen, denn der Kunde erkennt die AGB bei Vertragsschluss (oder Verlängerung) an, die gerade zu diesem Zeitpunkt gültig sind, nicht die, die 1&1 zwischendurch nochmal modifiziert.
Von daher ist der Verweis im Control-Center auf den AGB Link auf den 1&1 Seiten ohnehin unzulässig.
Tipp: AGB sofort bei Vertragsschluss ausdrucken und archivieren.
 
Genau. Und sie leben von Luft und Liebe und handeln eh nur wie ein moderner Robin Hood oder St. Martin zum Wohle der ausgebeuteten Menschheit.
Das habe ich nicht behauptet. Ich sagte, dass talkyoo nichts verdient, was von der Dauer der Verbindung abhängt (also dass, was in den AGB steht). Wenn Du was anderes behauptest, zitiere bitte die talkyoo Preisliste.
Nein, das ist so nicht richtig. Ihr setzt an der falschen Stelle an.
Nein, Du antwortest auf das falsche. Ich habe doch genau den neuen Passus zitiert, in dem 1&1 alle Nicht-Teilnehmer-zu-Teilnehmerverbindungen verbietet. Warum tust Du also so, als würde ich was anderes behaupten? In der alten Version ging es aber nicht um Mehrwertdienste und/oder Sprachverbindungen und in der neuen Version legt sich an dieser Stelle auch nicht alleine auf Mehrwertdienste fest, im Gegenteil:
1&1 AGB schrieb:
z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer
also auch anderes (was immer das sein mag).
Was interpretiert ihr hier eigentlich für einen bodenlosen Unsinn in die AGBs von 1&1 hinein? :confused: Nichts wird hier "grundsätzlich" verboten.
Ich interpretiere gar nichts. Das steht in so AGB. Wenn Du
1&1 AGB schrieb:
Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä.
nichts als Verbot der Nutzung von Konferenz- und Chatdiensten im Rahmen der Flatrate verstehst, dann sprichst Du eine andere Sprache als ich.
 
Hallo,

also irgendwie verdehst du her gearde übel die Tatsachen. Manchmal könnte man das fast so interpretieren, als gäbst du mir Recht.
Noch dazu verwürfelst du hier fleißig neue und alte AGBs. Dort solltest du dich ein wenig konsequenter ausdrücken.

Nein, Du antwortest auf das falsche. Ich habe doch genau den neuen Passus zitiert, in dem 1&1 alle Nicht-Teilnehmer-zu-Teilnehmerverbindungen verbietet.
Genau. Sie verbieten alle Nicht-Teilnehmer-zu-Teilnehmerverbindungen. Aber du hast daraus geschlossen, dass man niemanden mehr anrufen darf, weil der Angerufene ja kostenlos telefonieren kann und folglich einen Vermögensvorteil hat ... :crazy:

Warum tust Du also so, als würde ich was anderes behaupten?
Du schriebst:
KuniGunther schrieb:
dann ist das genau dasselbe, als würde ich jemandem in T-Com- oder anderen Netzen aus dem 1&1 Netz anrufen. Auch da kassiert der Netzbetreiber und damit wäre es aus dem gleichen Grund verboten.
Das ist eindeutig Unsinn, denn u.a. kehrst du damit Mehrwertdienste und Teilnehmer-Sprachverbindungen über einen Kamm. Du unterscheidest nicht zwischen diesen zwei Verbindungstypen, nämlich einer reinen Teilnehmer-Sprachverbindung und einem Verbindungsaufbau zu einem anderen Zweck, z.B. Konferenzen oder Chats. Und genau das habe ich bemängelt.

In der alten Version ging es aber nicht um Mehrwertdienste und/oder Sprachverbindungen
Oh doch, genau darum geht es. Auch hier sind lediglich die reinen Teilnehmer-Sprachverbindungen durch die Flatrate abgedeckt.

und in der neuen Version legt sich an dieser Stelle auch nicht alleine auf Mehrwertdienste fest, im Gegenteil:

also auch anderes (was immer das sein mag).
Richtig! Sehr gut erkannt! Und genau deshalb reicht diese Ausführung alle mal hin, um die Dienste von z.B. talkyoo zu unterbinden.


Ich interpretiere gar nichts. Das steht in so AGB. Wenn Du
Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä.
nichts als Verbot der Nutzung von Konferenz- und Chatdiensten im Rahmen der Flatrate verstehst, dann sprichst Du eine andere Sprache als ich.
Aber genau das schreibe ich doch.
Friedhelm schrieb:
Sie verbieten die Nutzung eines Mehrwertdienstes über die Telefonflatrate, die nur Sprachverbindungen zu Teilnehmer-Anschlüssen abdeckt.
Und genau so sicher ist es falsch,
KuniGunther schrieb:
dass 1&1 die Nutzung von z.B. Konferenz- und Chatdiensten an einem Komplettanschluss ohne Telekomanschluss grundsätzlich verbietet ohne eine Möglichkeit zu schaffen, diese Dienste außerhalb des Flatratetarifes nutzen zu können.
Es geht nämlich über eine anständige Sonderrufnummer, wie es das TKG vorsieht und wie es jetzt von talkyoo eingeführt wurde. Also nichts von "grundsätzlichem" Verbot.

In diesem Zusammenhang finde ich das Verhalten von talkyoo, auf seiner Webseite den Dienst großartig als "Kostenlos für Anrufer mit Festnetz-Flatrate" anzupreisen und dann im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, dass man tunlichst bitte erst mal die AGBs seines Anbieters checken soll, wie viel von diesem Versprechen übrig bleibt, deutlich fragwürdiger, als das von 1&1 praktizierte Vorgehen, diese Dienste zu sperren.

Übrigens, wie hier schon oft erwähnt wurde: Warum nicht einfach die Konferenz über 1&1 aufbauen? Warum einen dubiosen Sonder-Service? Über 1&1 ist es kostenlos, legal und es funktioniert hervorragend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussionen drehen sich um die Definition des Begriffs Festneht. Ich versuche hier mal, mein bisher gesammeltes Halbwissen zusammenzufassen. Ohne jemandem nahe treten zu wollen :)

Festnetz, der von den Anbietern gerne gewählte Begriff zur Definition des Gültigkeitsbereichs für ihre Flatrates:

1) Wikipedia: Öffentliche, leitungsgebundene Telefonnetze

2) Anschluß, der laut Vorwahl in einem Ortsnetzbereich liegt. Schließt aus: Mobilfunknetze, Vorwahlbereiche mit Sonderrufnummern. Dabei schein es sich um die landläufige Definition zu handeln (bzw. auch meine). Wird so auch gerne von den Netzanbietern beworben: Flatrate ins gesamte deutsche Festnetz ohne Sonderrufnummern.

3) Zusätzliche Einschränkung zu 2) auf reine Sprachverbindung, Teilnehmer-Anschluss, keinerlei Mehrwertcharakter, keine Vermögensvorteile ...

Da auch die Bundesnetzagentur hier keine genaue Definition bereithält (in verschiedenen Dokumenten dort wird der Begriff unterschiedlich verwendet), denke ich, dass es für einen TK-Anbieter grundsätzlich möglich ist, über die AGBs eine eigene Definition zu treffen.

Die Definition von 1und1 ist allerdings sehr weit gefasst und würde folglich sehr viele Einschränkungen ermöglichen. Das ist zwar unschön, dürfte aber rechtens sein. Neben Talkyoo kenne ich zahlreiche weitere anbieter von Mehrwertdiensten, die einen Zugang über eine Telefonnummer im Ortsnetzbereich bieten. Und was alles kann Vermögensvorteile bieten?

Ich sehe deshalb 2 Probleme:

1) Definition von 1und1 ist unklar und kann deshalb kurzfristig ausgedehnt und auf sehr viele Rufnummern angewendet werden. Subjektiv kann fast jede Kommunikation darunter fallen.

2) Sperrung als Art der Anwendung dieser Definition verhindert für mich als TK-Teilnehmer diese Rufnummern überhaupt zu erreichen. Auch nicht gegen Zahlung von Gebühren. Dies halte ich für Anbieter eines Komplettanschusses für unzulässig.

Bin gespannt, was weiter passiert.

-fk
 
Anrufe scheinen zwischenzeilich wieder möglich zu sein. Bleibt die nächste Abrechnung abzuwarten.

CU
xxMExx
 
Stimmt, heute Mittag fiel mir im Büro (1&1 + ISDN) auch auf, dass der Ton für den automatischen Fallback in's Festnetz ausblieb. Konnte es aber nicht gleich testen.

Gerade von zuhause versucht (1&1 Komplett) und komme auch von dort durch.

Bin jetzt erstmal glücklich und zweitens gespannt ob irgendwann eine Erklärung kommt. Ausser auf der nächsten Rechnung ;-)
 
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