1und1 stellt Gepräche nicht durch

gliddie

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Hallo Zusammen,

habe mich da bei einem Problem mit 1und1 festgebissen.

Meine Firma betreibt einen Konferenzserver für interne Telefonkonferenzen. An diesem Konferenzserver haben wir mehrere ganz normal S2 Anschlüsse, auf denen sich unsere Mitarbeiter zu Telefonkonferenzen einwählen.

Einziger Provider deutschlandweit, der unsere Gespräche zu dem Server nicht weiterleitet ist 1und1.

Ich habe die Bestätigung unsere Providers, daß 1und1 nichts für incoming Calls in Rechnung gestellt wird.
1und1 entstehen somit keinerlei Kosten und hat 1und auch keinerlei Nachteile.

Auch nachdem unser Provider die Bestätigung hat daß es sich um einen gewöhlichen Anschluß handelt und keinem anderen Provider Kosten entstehen, weigert 1und1 sich weiterhin die Gespräche durchzustellen.

in den AGBs von 1und1 werden Anrufe zu Konferenzdiesnten zwar erwähnt, allerdings habdelt es sich bei der Rufnummer wie geagt nicht um irgendeinen Konferenzdienst, sondern um unsere eigene Konferenzplattform.

Bei den gesprächen pasiert nichts anderes als wenn jemand zu Hause telefoniert und einen Zweitanruf entgegen nimmt and dann eine Konferenz mach, anstatt zu makeln. Nichts anderes macht unser Server.

Wer ist denn nun im Recht? Wir, die wir die Rufnummer nicht anwählen können oder 1und1?

1und1 argumentiert allerdings wie folgt:

Vertraglich ausgeschlossen sind hier "Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen
Als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern."

AGB für DSL/Telefonie, B. II, 2.1.8.
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen,
Bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll,
Hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines.
Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern,
Die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern.
Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält,
Die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer).
Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.
Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten.




Vielen Dank,
gliddie
 
Hallo,

in den AGBs von 1und1 werden Anrufe zu Konferenzdiesnten zwar erwähnt, allerdings habdelt es sich bei der Rufnummer wie geagt nicht um irgendeinen Konferenzdienst, sondern um unsere eigene Konferenzplattform.
Was ist denn der Unterschied zwischen "irgendeinem Konferenzdienst" und eurer "Konferenzplattform"? Und auf welche "Konferenzdienste" bezieht sich die 1&1 AGB? Auf eure? Auf die anderen? Auf alle?

Wer ist denn nun im Recht? Wir, die wir die Rufnummer nicht anwählen können oder 1und1?
Ist das relevant? Was willst du denn dagegen tun? Du hast als Betreiber der Konferenzplattforum ja kein Vertragsverhältnis mit 1&1 und folglich keinerlei Handhabe.
Wenn irgendjemand mit den AGBs eines spezifischen Anbieters nicht leben kann, dann darf er halt keinen Vertrag dort abschließen. Das betrifft aber nur die 1&1 Kunden, nicht euch als Anbieter der Plattform.
 
Auf welchen Konferenzdiesnt sich 1und1 bezieht das frage ich mich auch.

Ob meine Frage relevant ist?
Ja ich bin ja auch betroffen. Ich wähle mich sehr viel von zu Hause aus in die Konferenzen ein. Bin neuerdings 1und1 Kunde, und kann mich, seit dem nicht mehr auf dem Server einwählen.

Wie stehen denn die Chancen jetzt außerdordentlich zu kündigen?
Aus meiner Sicht erbringt 1und1 die vertraglichen Leistungen nicht.
Aber vielleicht liege ich da ja auch falsch.

Ich würde ja gerne bei 1und1 bleiben. Bin ja sonst sehr zu frieden, nur wenn 1und1 Verbindungen zu Rufnummern, bei anderen Provider nicht herstellt, obwohl 1und1 keinerlei Kosten für die weiterleitung entstehen, bin ich nicht wirklich gewillt noch länger bei 1und1 zu bleiben.
 
Hallo,

Wie stehen denn die Chancen jetzt außerdordentlich zu kündigen?
Gleich Null. Der Satz steht seit Ewigkeiten in den AGBs, und wenn du "neuerdings" 1&1 Kunde bist, dann hast du den abgenickt. Wie gesagt: Wenn man mit den AGBs eines Anbieters nicht leben kann, sollte man tunlichst dort keinen Vertrag abschließen.

Bin ja sonst sehr zu frieden, nur wenn 1und1 Verbindungen zu Rufnummern, bei anderen Provider nicht herstellt, obwohl 1und1 keinerlei Kosten für die weiterleitung entstehen, bin ich nicht wirklich gewillt noch länger bei 1und1 zu bleiben.
Es geht ja nicht um Provider, entstehende Kosten oder das Wetter zu Ostern. Es geht um Konferenzdienste, die explizit in den AGBs als nicht erlaubt drin stehen.
 
Meine Firma betreibt einen Konferenzserver [...]
1und1 entstehen [...] keinerlei Kosten [...]

Das bezweifle ich. Die normalen Terminierungsentgelte für Ziele im Festnetz werden wohl schon anfallen. Stundenlange Telefonkonferenzen könnten 1&1 schon einiges kosten.

in den AGBs von 1und1 werden Anrufe zu Konferenzdiesnten zwar erwähnt, allerdings habdelt es sich bei der Rufnummer wie geagt nicht um irgendeinen Konferenzdienst, sondern um unsere eigene Konferenzplattform.

Wenn eure "Konferenzplattform" kein Konferenzdienst sein soll, was ist dann bitte ein Konferenzdienst?

AGB für DSL/Telefonie, B. II., 2.1.8.

[...] Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. [...] Hierunter fallen insbesondere [...] Konferenzdienste [...] u.ä. [...] die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten.

Ich denke, die Klausel lässt kaum einen Zweifel daran, dass Konferenzdienste vertraglich ausgeschlossen sind.
 
OK, vielen dank.

Dann werde ich mal ordentlich kündigen und mir einen anderen Provider suchen.

Schönen Sonntag noch.
 
@gliddie) Welchen besondern Konferenzdienst habt ihr denn?

Ich nutze selbst mehrere Konfernzdienste und hoste gelegentlich auch selbst Calls. Als Provider benutzen wir derzeit wahlweise Verizon und Genesys. Beide bieten sowohl 0800 Einwahlnummern (nicht von Mobiltelefonen aus nutzbar) als auch lokale Festnetzeinwahlnummern (z.B. Hamburg, Frankfurt, München).

Ich hatte bislang nie Probleme mich über die 0800er Nummern einzuwählen (die lokalen Einwahlnummern habe ich nie ausprobiert).

Lediglich die Erkennung der DTMF-Codes bereitet bei VoIP ganz gelegentlich Probleme (obwohl in meiner FBF die Bandbreitenreduzierung für VoIP und die Nichtübertragung in Gesprächspausen deaktiviert sind), so dass mein Passcode manchmal falsch/nicht verstanden wird und ich den Code nochmals/mehrmals eingeben muß.

Nur darum wähle ich mich meistens trotzdem über eine meiner T-ISDN MSNs ein... prinzipiell komme ich aber an beide Provider auch über 1&1 heran.

Wie unterscheidet Ihr Euch von obigen Konfernzdiensten?

Beste Grüße,
surround42.
 
Ich denke, die Klausel lässt kaum einen Zweifel daran, dass Konferenzdienste vertraglich ausgeschlossen sind.

Also, wenn ich mir das Werbebild von 1&1 so anschaue, käme ich nicht direkt auf die Idee zu vermuten, dass Konferenzdienste vertraglich ausgeschlossen sind.
Später im Text dann auch noch:
Sie genießen vollen ISDN-Komfort, auch mit analogen Telefonen: Makeln, Anklopfen, Halten, Konferenz-Schaltung sowie 10 Rufnummern inklusive.
 

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@surround42:

Einer der genannten Provider stellt uns die Leitungen zur verfügung.
Dann haben wir aber unsere eigene Konferenz Platform dahinter.

0800 er Nummern haben wir zwar auch aber die werden auch zu der eigentlichen Rufnummer weitergeleitet.

Wir werden das Problem einfach ersteinmal umgehen indem wir an irgend einem unser Standorte eine DDI einrichten und diese dann, innerhalb unseres eigenen Netzes, zu dem Server weiterleiten. Damit ist das Problem dann ja auch gelöst.

Wenn ich jetzt die AGBs ernst nehme, könnet jedem, der dann die Rufnummer des workarounds nutzt, seitens 1und1 außerordentlich gekündigt werden.

@SteffenGrün:
Ich gebe Die Absolut recht.

1und1: "Sie genießen vollen ISDN-Komfort, auch mit analogen Telefonen: Makeln, Anklopfen, Halten, Konferenz-Schaltung sowie 10 Rufnummern inklusive."

Nichts anderes machen wir mit unserem server. Ob nun 3 in in einer Konferenz sind oder mehr. Technisch gesehen ist es absolut nichts anderes, als das was 1und1 in seiner Werbung beschreibt.
 
Ist ja auch irgendwo verwirrend, mit etwas Werbung zu machen, was man dann per AGB ausschliesst.
 
Typisch Marketing... diese Aussagen sind nie eindeutig... aber immer so formuliert, dass man sie positiv interpretieren kann/wird.

Beim ISDN-Komfort und den Konferenzschaltungen meinen die natürlich, dass man am eigenen Anschluß makeln und dass man dort weitere Teilnehmer über eine lokale Konferenz einbeziehen kann.

Stimmt ja auch.

Beim Ausschluß in der AGB ist hingegen die Teilnahme an Konferenzschaltungen von Dienstleistern gemeint.
:wiejetzt:

Solche Ausschlüsse finden sich aber auch in anderen Bereichen... z.B. dürfen ja auch die Flatrates nur für private Zwecke genutzt werden, nicht jedoch durch gewerbliche Anbieter.
:-Ö
 
Mit fällt gerade auf, technisch gesegen ist da schon ein unterschied.
Mach ich ein gewöhnlich Konferenz von meinem 1und1 Anschluß aus, wird die Konferenz an meinem Ende eingeleitet. Mit dem Server natürlich dann am angerufenen Ende.
 
@gliddie) Ja, klar. Man wählt auch nicht einen normalen Teilnehmer an, der einen dann in eine Konferenz einbezieht (das könnte man ja sogar an einem angerufenen Mobiltelefon), sondern man wählt eine feste Konferenznummer an, auf der keine normalen Telefonate geführt werden (man autorisiert sich dort im Sprachmenü per PIN/DTMF-Eingabe)

Mich wundert nur, dass die Rufnummern der von mir weiter oben genannten Provider trotzdem direkt angewählt werden können.
:gruebel:
 
@surround42: Und mich wundert, daß unsere Rufnummer geblockt wird.
Ich frage mich wo 1und1 die Information her hat, daß wir unter der
Rufnummer eine Konferenzplattform betreiben. Wie gesagt dies ist keine
öffentliche Plattform für jedermann sondern eine rein Firmeninterne.
 
Also wenn ihr mich fragt verbirgt sich hinter der Rufnummer, über die von gliddie immer nur um den heissen Brei herumgeredet wird, ein Mehrwertdienst der zwar nicht abrechnet wird aber von 1&1 nicht gewünscht ist. Sonst wäre diese Rufnummer nicht auf einer Schwarzen Liste.
 
Ich hatte bislang nie Probleme mich über die 0800er Nummern einzuwählen [...]

Bei einer 0800-Nummer ist die Situation etwas anders, weil dem Ursprungs-Netzbetreiber hier keine Kosten für Terminierungsentgelte entstehen.

Also, wenn ich mir das Werbebild von 1&1 so anschaue, käme ich nicht direkt auf die Idee zu vermuten, dass Konferenzdienste vertraglich ausgeschlossen sind.

Eine AGB-Klausel kann auch dann wirksam sein, wenn du beim Betrachten eines Werbebildes "nicht direkt auf die Idee kommst". Die Klausel müsste schon zum Beispiel so ungewöhnlich sein, dass der Kunde mit ihr nicht zu rechnen braucht (§ 305c BGB), oder sie müsste den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).
Der Ausschluss von Konferenzdiensten mag ja etwas weit gehen. Richtig überraschend finde ich es aber nicht, dass Einschränkungen vereinbart werden, die eine übermäßige Nutzung der Flatrate vermeiden sollen.

Sie genießen vollen ISDN-Komfort [...]: [...] Konferenz-Schaltung [...] inklusive.

Wenn da "ISDN-Komfort" steht, ist das ISDN-Komfortmerkmal gemeint, aber nicht die Einwahl bei einem zentralen Konferenzdienst.

Wir werden das Problem einfach ersteinmal umgehen indem wir an irgend einem unser Standorte eine DDI einrichten und diese dann, innerhalb unseres eigenen Netzes, zu dem Server weiterleiten. [...]
Wenn ich jetzt die AGBs ernst nehme, könnet jedem, der dann die Rufnummer des workarounds nutzt, seitens 1und1 außerordentlich gekündigt werden.

Und 1&1 könnte (zumindest) die normalen Verbindungsentgelte verlangen, die ohne Flatrate fällig würden. Es ist eben ein Workaround, um 1&1 auszutricksen.
 
Hallo,

Leute, jetzt bleibt aber mal auf dem Teppich. Eine ISDN Konferenzschaltung mit einer großen Konferenzplattform im Netz gleichzusetzen ... also da habt ihr euch jetzt gerade ein Armutszeugnis ausgestellt. Sowas setzen nicht mal Anfänger gleich. :-Ö

Es ist ja schön, wenn ihr euch ein einheitliches Feindbild zum draufhauen sucht, aber zumindest einigermaßen realistisch sollten eure "Interpretationen" der Angebote von 1&1 dann schon sein, und nicht so künstlich an den Haaren herbeigezogen.
 
realistisch und nicht an den Haaren herbeigezogen ist, daß Du solche Probleme mit anderen Providern nicht hast. 1und1 ist der einzige Provider, der unsere Rufnummmer blockt.
Macht nichts, wechseln wir halt den Provider.
 
Werden die Nummern auch vom 1&1 Handy geblockt?
 
Habe ich noch nicht probiert.
Aber 1und1 hat mir geraten, ich solle die Calls mit meinem 1und1 Handy machen.
 
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