DSL blockiert: Kunde klagt auf Entschädigung

momo

Neuer User
Mitglied seit
23 Jan 2005
Beiträge
102
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/hemer/2009/6/5/news-121785014/detail.html
Zitat:
Hemer. Keine Reaktion auf die Kündigung stattdessen Mahnungen, Inkassoandrohungen,
dann schließlich die Blockade des DSL-Anschlusses: Peter Hoffmann ist sauer,
mächtig sauer auf seinen DSL-Anbieter. Jetzt klagt er vor Gericht
auf Nutzungsausfallentschädigung.
Das Urteil wird mit Spannung erwartet, denn es könnte zum Präzedenzfall werden.

---------------------------

Er wollte nur auf bessere Konditionen umsteigen, deshalb riet im 1und1 zur Kündigung
( die geschah Online und per FAX )
Das ging aber mächtig in die Hose. 1und 1 ignorierte die Kündigung....Mahnungen....
Inkassobüro. DSL Port war 2 Monate blockiert, kein DSL. Jetzt geht es um Entschädigung.

Darf der Internetprovider das ? Gerichtsurteil steht noch aus......

Interessant für alle die auch durch Kündigung bessere Konditionen haben wollen
und dann was schief läuft, beim Provider.
Das Gerichtsverfahren würde in seiner Bedeutung jeden Internetanbieter in Deutschland betreffen

cu momo
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Präzedenzfall ist natürlich reine Stimmungsmache.
Verhandelt wird am Amtsgericht. Noch dazu in Montabaur.
Wenn es so etwas ähnliches wie Präzedenzfälle überhaupt in Deutschland gibt, dann sind das höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverfasungsgerichtes in den Fällen, in denen ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird.

Jedes Amtgericht entscheidet anders und Rechtsansprüche sind auch nicht aus Amtsgerichtsentscheidungen ableitbar.

Ich habe auch bei diesem Sachverhalt das Gefühl, das gewisse - nicht unwesentliche - Einzelheiten in dem Artikel nicht erwähnt wurden.
Wie ist denn das Urteil ausgegangen? Verhandlung war ja am Montag.
 
Laut dem IKZ von heute gibt es das DSL Urteil erst im Juli.
Am Montag hat sich das Gericht in keine Richtung geäußert.
So die Zeitung.
Von Bekannte und was ich so gehört habe hatten bei eigenen Kündigungen
von 1und1 keine Probleme. Für mich ein Einzelfall wo etliches falsch gelaufen ist.
Warum es dann bis zur Gerichtsverhandlung gekommen ist........ ????
Werde weiter berichten was die Lokalzeutung dazu schreibt.

cu momo
 
Gerichsstand der 1&1 ist doch Montabaur, das dürfte in Zukunft für Angelegenheiten von 1&1-Kunden ggfs. doch interessant sein....
 
Warum dürfte das interessant sein?
Ist ja nicht neu, dass der Gerichtsstand Montabaur ist.
 
Wenn 1&1-Kunden sich auf ein Gerichtsurteil beziehen wollen, ist der Gerichtsstand Montabaur je nach Ausgang des Verfahrens evtl. von Vorteil. Ein positives Urteil für den Kunden könnte dann gegen 1&1 verwendet werden, oder nicht?
 
Wie oben schon erwähnt, gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle.
Jeder Fall wird individuell verhandelt, da im Grunde genommen jeder Fall anders ist. Das finde ich auch gut.
Es gibt keinen Anspruch darauf zu sagen, Amtsgericht .. hat so entschieden, also möchte ich das auch so haben. Zum Teil gibt es vom gleichen Gericht in ähnlichen Fragen völlig unterschiedliche Urteile und Auslegungen.
Ich erlebe das öfter im Mietrecht und auch da bekommen die Betroffenen immer entgegengehalten: Das Amtsgericht ... hat aber in der gleichen Angelegenheit ganz anders entschieden.
Vorteile oder Nachteile sehe ich daher keine.

Hinzu kommt, dass man nicht genau weiss, was da genau verhandelt wurde, und besonders die entscheidenden Details im Zeitungsartikel weggelassen wurden.
Wenn ein Vertrag form- und fristgerecht bei 1&1 gekündigt wurde und der Kunde die Kündigung nicht zurückgenommen hat, ist mir kein Fall bekannt, wo die Portfreigabe nicht binnen 5-6 Werktagen seitens 1&1 erfolgt wäre.
Durchaus hatte ich aber schon Fälle, wo die Kunden dann kurz vor Ablauf der Minderstvertragslaufzeit (< 2 Monate) die Kündigung widerrufen haben und es sich dann aber mit dem Wechsel in andere Tarife doch anders überlegt hatten und die Kündigung wieder aufleben lassen wollten, was natürlich nicht ging. Da war der Ärger natürlich vorprogrammiert, aber keine Schuld von 1&1.
 
Ich finde das Recht haben und Recht bekommen leider oftmals zwei Paar Schuhe sind, wie dieses Beispiel zeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keinen Anspruch darauf zu sagen, Amtsgericht .. hat so entschieden, also möchte ich das auch so haben.

Es gibt zwar keine Präzedenzurteile in dem Sinne, dennoch orientieren sich vorallem Amtsgerichte an Urteile der Berufungsgerichte, also idR. der Landgerichte. Kein Amtsrichter hat es gerne, wenn sein Urteil in der Berufung kassiert wird.

Da dieses Verfahren zunächst beim AG-Montabaur verhandelt wird, ist eine Berufung so gut wie sicher. Das anschließende Urteil des Landgerichts wird dann erst interessant. Kassiert das LG ein für den Kläger ungünstiges Urteil, hat das AG für künftige, gleichgelagerte Verfahren eine Marschrichtung. Da 1&1 den Gerichtsstand bei diesem AG hat, dürfte sich 1&1 ausrechnen können, inwieweit sie sich gegen solche Klagen durchsetzen können.

Daher ist es schon ein wichtiges Urteil, das zurecht von der Presse verfolgt wird.
 
ist mir kein Fall bekannt, wo die Portfreigabe nicht binnen 5-6 Werktagen seitens 1&1 erfolgt wäre.

Hand heb: mir haben sie bei meiner Kündigung angekündigt mich 10 Tage zu blockieren (Maximalzeit laut Bundesnetzagentur). Sie haben meinen Anschluss auch recht lange blockiert (da ich zu Congstar wechselte und die immer nur direkt auf neuen Kundenantrag versuchen einen Anschluss zu bekommen kann ich fairerweise nicht genau sagen wie lange).

Da das gerade um die Weihnachtszeit lief (und ich zwischendrin sowieso nicht zuhause war) hatte ich somit erst Mitte Januar nach 6 Wochen wieder DSL.

Laut Auskunft einer Congstar Mitarbeiterin nutzen die meisten Anbieter die 10 Tage Blockierfrist die ihnen zur "Rückgewinnung der Kunden" von der Bundesnetzagentur zugestanden werden aus.


(Dass ich bekanntermaßen eher auf Rauchzeichen umstellen würde als zu 1&1 zurückzuwechseln war auch in Montabaur bekannt... nützt nichts...)


War für mich halb so wild da ich meinen Analoganschluss bei der T-Kom noch hatte... und nach diesen Erfahrungen bestimmt nicht aufgeben werde. Diese günstigen "DSL und Telefonie aus einer Hand " Angebote können somit bei Problemen oder Kündigung ganz schön teuer werden... ich würde so etwas nicht abschließen.



Ich muss dazu sagen dass ich mit 1&1 100%ig zufrieden war.. bis ich zum ersten Mal kündigen wollte... ab da nur Ärger... daher die Kündigung dann zum von 1&1 bestimmten Termin mit Fax (und ausgedruckter Faxbestätigung) sowie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Scheint so als kann einem so etwas eine Menge an Ärger ersparen.

Das Verfahren kann ich allgemein nur empfehlen, würde ich auch bei anderen Providern nicht mehr anders machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neue Nachricht im IKZ 7.8.09

Das Amtsgericht Montabaur hat die Klage abgewiesen.
Begründung:
Eine ordnungsgemäße Vertragskündigung hätte nicht nachgewiesen werden können.
Ein DSL Anschluß sei kein so wichtiges Gut, daß eine Nutzungsausfallentschädigung rechtfertigt.

Hingegen die andere Seite aus Hemer.
Der DSL Anschluß sei über 2 Monate blockiert gewesen.
Die Kündigung sei fristgerecht Online und per FAX erfolgt.
Ein Internetanschluß sei heute ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung.

Es wurde Berufung eingelegt. Nun geht es zum Oberlandesgericht Koblenz.

cu momo
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.