DSL erst 14 monate nach vertragsbeginn - zu wann kündbar?

zooloo

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Ein bekannter von mir hat nach 14 monaten wartezeit 1&1 DSL erhalten. Grund für die lange verzögerung war eine ihm zunächst nicht bewusste verlängerung seines T-DSL-pakets - er versteht nur wenig deutsch und war kurz vor ende der mindestvertragslaufzeit telefonisch zu einem tarifwechsel gebracht worden mit dem "kleinen" nebeneffekt, dass er weitere 12 monate bei der T-Com bleiben musste.

Seit der umstellung auf 1&1 steht im controlcenter nun nicht mehr der 2. nov. 2010, sondern der 11. jan. 2012 als frühestes ablaufdatum. Ist diese verlängerung der mindestvertragslaufzeit auf fast 38 monate rechtens?

1&1 behauptet, dass die 24 monate erst ab beginn der leistungserbringung zählen. Ich wiederum bin nicht jurist genug, um den vermutlich einschlägigen BGB $309(9) korrekt auf diesen fall anwenden zu können. Mein (laienhaftes) verständnis sagt mir aber, dass eine automatische verlängerung über den 2. nov. 2010 hinaus ($309(9c)) nicht vor dem 2. aug. 2010 zulässig sein dürfte (und nach $309(9b) schon gar nicht um mehr als ein jahr), da die numehrige leistungserbringung auf einem vertrag basiert, der am 3. nov. 2008 geschlossen wurde.

Obwohl vermutlich schon andere vor dieser frage standen, hat die forumssuche leider nichts passendes zu tage gebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar beginnt die Laufzeit mit Erbringung, oder hat er etwar 14 Monate für den nicht geschalteten Anschluss gezahlt? Es ist eine 24 Monate Laufzeit, wie immer und keine 38 Monate. Für seinen Vorvertrag ist der Kunde verantwortlich und nicht der neue Provider.
 
Diese "logik" ist mir geläufig, und selbstverständlich ist 1&1 nicht für den vorvertrag des kunden verantwortlich. Den hinderlichen T-DSL-vertrag habe ich nur zur illustration erwähnt. Ebensogut hätte DSL aus anderen gründen erst jetzt geschaltet werden können.

Dennoch war laut auskunft eines 1&1-mitarbeiters während der 14 leistungsfreien monate - bis zur umstellung - auch bei 1&1 intern der 2. nov. 2010 (24 monate nach vertragsbeginn) als ende der mindestvertragslaufzeit vermerkt - in übereinstimmung mit dem am 3. nov. 2008 geschlossenen vertrag. Auf welcher rechtsgrundlage wird die laufzeit nun um fast 14 monate verlängert?
 
Der Vertrag beginnt mit Erbringung der Leistung von 1und1.
Sie waren bei Vertragsabschluss davon ausgegangen, dass der Anschluss auch geschaltet werden kann - was sich im Nachhinein als falsch erwies bzw. vom Kunden nicht so gewünscht wurde.
Ich sehe keine rechtl. Handhabe gegen die verzögert gestartete 24-monatige Laufzeit vorzugehen.
 
Hm, wenn ich dich richtig verstehe, meinst du, dass bis zum erstmaligen erbringen der leistung kein oder ein anderer als der jetzt gültige vertrag bestand.

Hätte mein bekannter während der 14-monatigen wartezeit jederzeit zurücktreten können? Was, wenn (wie in manchen DSL-mangelgebieten) bis zur schaltung mehrere jahre vergangen wären? Vermutlich spielt es eine rolle, wer die verzögerung zu vertreten hat. Ich glaube nicht, dass ein einmal geschlossener DSL-vertrag ohne schuld des kunden an der verzögerung beliebig weit in die zukunft wirkung entfalten dürfte.

Im falle meines bekannten liegt - zumindest formal - solches verschulden jedenfalls vor. Vielleicht sollte er froh sein, dass 1&1 nicht auf sofortiger vertragserfüllung durch schalten eines zweiten zugangs bestand. :)
 
Genau, es hätte ja auch wie von dir formuliert, ein teurer Spaß werden können.
 
Hätte mein bekannter während der 14-monatigen wartezeit jederzeit zurücktreten können?

Wenn er mit der Option schnellstmöglich bestellt hätte, wohl eher nicht. Denn schneller war es aufgrund der Verlängerung seitens Telekom eben nicht möglich.

Was, wenn (wie in manchen DSL-mangelgebieten) bis zur schaltung mehrere jahre vergangen wären?
Wenn es an DSL gemangelt hätte, also kein DSL verfügbar gewesen wäre, wäre der Auftrag storniert worden.

Ich glaube nicht, dass ein einmal geschlossener DSL-vertrag ohne schuld des kunden an der verzögerung beliebig weit in die zukunft wirkung entfalten dürfte.
Der Kunde wusste doch, dass sich sein Telekomvertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt bzw. der Portierungsantrag rechtzeitig eingegangen ist. Zumindest hätte er es wissen müssen.

Vielleicht sollte er froh sein, dass 1&1 nicht auf sofortiger vertragserfüllung durch schalten eines zweiten zugangs bestand. :)
Dazu besteht keinerlei Anlass, da der Kunde ja keinen Neuanschluss mit neuer Rufnummer bestellt hat, sondern vermutlich seine alte Nummer mitnehmen wollte. Und das hätte 1&1 ja nicht hinbekommen.
 
Danke für die detaillierten antworten. Die situation meines bekannten ist mir zwar auch jetzt nicht gänzlich klar - unter anderem frage ich mich, welche rechtliche bedeutung der 2. nov. 2010 besitzt, den auch 1&1 selbst über ein jahr lang als frühestmögliches vertragsende angab. Ich habe aber den eindruck, dass es mit der einseitigen ausdehnung der mindestvertragslaufzeit in diesem fall schon seine richtigkeit hat, da mein bekannter durch die einwilligung zum T-DSL-tarifwechsel die verlängerung seines (eigentlich schon gekündigten) vertrages mit T-Com selbst veranlasst hatte, wenn auch unwissentlich.

Übrig bleibt ein eher akademisches interesse meinerseits an der rechtlichen situation in fällen, in denen der kunde die hinderlichen oder verzögernden umstände nicht zu vertreten hat.
SteffenGrün schrieb:
zooloo schrieb:
Ich glaube nicht, dass ein einmal geschlossener DSL-vertrag ohne schuld des kunden an der verzögerung beliebig weit in die zukunft wirkung entfalten dürfte.
Der Kunde wusste doch, dass sich sein Telekomvertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt bzw. der Portierungsantrag rechtzeitig eingegangen ist. Zumindest hätte er es wissen müssen.
Hier bezog ich mich nicht auf etwaige verlängerungen des T-DSL-vertrages mangels kündigung zum ablauf der mindestvertragslaufzeit, sondern auf ein durch vom kunden nicht zu vertretende umstände bedingtes "verschieben" bereits der ersten mindestlaufzeit von 1&1 DSL nach hinten, so dass zwischen vertragsabschluss und frühestmöglichem ende durch reguläre kündigung deutlich mehr als die in §309(9a) BGB verlangten zwei jahre liegen.
 
Du verwechslst da etwas. Die Vertragslaufzeit beginnt erst mit Schaltung (oder Nutzung der Dienstleitungen). Der Vertragsschluss hat nichts mit der Laufzeit zu tun, ausser dass man sich bei diesem über die Konditionen (MVLZ 24 Monate) einigt.
 
Aha, das leuchtet ein. Der DSL-vertrag ist demnach so etwas wie ein "termingeschäft" über ein dauerschuldverhältnis, welches erst mit der DSL-schaltung bzw. -umstellung beginnt.

Danke! :)
 
Also etwas stutzig macht, dass der Bekannte sich ja offensichtlich die ganze Zeit über in das ControlCenter einloggen konnte - mag bei 1&1 aber auch normal sein, ich kenne das bei denen nicht so.
Aber vielleicht die Frage: während dieser "Wartezeit" hat er auch noch keine Leistung von 1&1, also Email/Homepage/analoge-Einwahl genutzt ?
denn dann würde ich davon ausgehen dass 1&1 ja auch schon während der 14 Monate eine Gebühr erhoben hat, wo der Kunde die weiteren zum Vertrag gehörenden Leistungen schon nutzt. Für den Fall wäre es dann noch interessant, ob er die volle Gebühr gezahlt hat, oder weniger ?
Aber wenn 1&1 erst mit der Schaltung des Anschlusses die Leistung in Rechnung gestellt hat, sehe ich da auch keine direkte Chance rauszukommen, da hätte er schon innerhalb der 14 Monate kündigen, bzw stornieren müssen.
Ich denke das ist auch seitens 1&1 nicht schwer zu verstehen: der Kunde erhält ja auch die zum Vertrag gehörende Hardware, welche 1&1 ja auch bezahlen muss. Und das ist kostenmässig halt auf 24malige Zahlung er Grundgebühr mit umgelegt und nicht nur auf 10 Monate Zahlungen der gleichen Gebühr vom Kunden.
Oder auch anders ausgedrückt: dann könnt ich 1-2 Monate nach Abschluss eines 24monatigen Vertrages mit Provider XY ja parallel auch noch 1&1 usw buchen, die Hardware einstecken und am Ende 1-2 Monatsgebühren zahlen für die Zeit, in welcher es dann sogar noch den DSL+Telefonanschluss-Anschluss dazu gibt. Ist glaub ich selbsterklärend, dass sich das so in keinster Weise für den Anbieter rechnen kann :))
 
Übrig bleibt ein eher akademisches interesse meinerseits an der rechtlichen situation in fällen, in denen der kunde die hinderlichen oder verzögernden umstände nicht zu vertreten hat.
Genau das hat er doch.
Auch wenn er des Deutschen nicht wirklich mächtig ist, hat er einen rechtsgültigen Vertrag bei der T-Com abgeschlossen und damit die Verzögerung selbst bewirkt. Er ist geschäftstüchtig und darf von daher auch Geschäfte tätigen. Versteht er nicht, was er da gerade in Auftrag gibt, ist es seine Pflicht, sich das mit Hilfe Dritter zu erklären zu lassen.
 
Genau das hat er doch.
Darüber, dass hier mein bekannter die hinderlichen umstände zu vertreten hat, sind wir uns völlig einig. Für diesen konkreten fall ist meine eingangsfrage seit post #9 hinreichend beantwortet.

Weniger klar ist mir nach wie vor die lage, wenn der kunde die verzögerung nicht zu vertreten hat, und auf solche fälle bezogen sich die von dir zitierten zeilen ausdrücklich (also nicht auf meinen bekannten). Ich bitte freundlich um etwas abstraktionsbereitschaft. ;)
Posting 2 nach 3 Minuten :?
Also etwas stutzig macht, dass der Bekannte sich ja offensichtlich die ganze Zeit über in das ControlCenter einloggen konnte
Vom zunächst (14 monate lang) eingetragenen vertragsablauf zum 2. nov. 2010 erfuhren wir von einem 1&1-mitarbeiter. Die zugangsdaten zum einloggen in das controlcenter hat mein bekannter erst zusammen mit der hardware vor einigen wochen erhalten. Beim seinem ersten login war der termin bereits geändert.

Vor der umschaltung hat mein bekannter keine leistungen aus dem 1&1-paket in anspruch genommen. Ihm wurden bis dahin auch keine kosten von 1&1 in rechnung gestellt.
 
Weniger klar ist mir nach wie vor die lage, wenn der kunde die verzögerung nicht zu vertreten hat,
Was für Fälle sollen das denn sein?
Wenn DSL nicht verfügbar, wird der Auftrag storniert.
Wenn Komplettanschluss nicht verfügbar, geht ein Auftrag in die Nachberatung, wo ihm ein in der Regel unattraktives Basic-Paket angeboten wird und wird ggf. dann storniert.

Aktuell bietet 1&1 den Kunden, die schon seit längerem auf ihren Anschluss warten, an, den Auftrag zu stornieren, weil 1&1 mehrfach von Telekom eine Ablehnung erhalten hat oder sie vergeblich auf Zuteilung eines Schaltungstermins warten.
Ist ein Problem mit der Bestellschnittstelle WITA der Deutschen Telekom.
Schlecht für alle Provider, die über diese Schnittstelle für ihre Kunden die Leitungen buchen müssen, gut für die Telekom. Immerhin entscheiden sich viele wartende Kunden irgendwann dazu, bei Telekom zu bestellen, wo es dann sehr zügig geht mit der Schaltung. Auch eine Art an Kunden zu kommen, wenngleich keine schöne.
 
Weniger klar ist mir nach wie vor die lage, wenn der kunde die verzögerung nicht zu vertreten hat, und auf solche fälle bezogen sich die von dir zitierten zeilen ausdrücklich (also nicht auf meinen bekannten). Ich bitte freundlich um etwas abstraktionsbereitschaft. ;)
Das führt langsam in eine, wenn auch rein theoretische, Rechtsberatung.
Das sollten wir sein lassen, denn dafür gibt es RAs. Das ist deren Job und nebenbei hier total OT. Das hat nichts mit Abstraktionsbereitschaft zu tun. ;)
Wie wäre aber zur Abwechselung Deinerseits, mal die Shift-Taste gemäß der geltenden Rechtschreibung zu stressen, statt sie bis zum Tod der Tastatur ungenutzt herumliegen zu lassen. Das wäre mal was Produktives. ;)
 
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