Gesetz gegen Zwangsrouter (FTEG) vom Kabinett verabschiedet

@xrated:
Diese "modifizierten Protokolle" sind dann immer noch nach §5 FTEG offenzulegen. Auch dann muß sich erst einmal ein Hersteller finden, der so einem Provider die netzseitige und die teilnehmerseitige Technik mit diesem "speziellen Protokoll" anbietet. Wenn das ein Exklusiv-Vertrag wird, findet sich vielleicht sogar so ein Hersteller (solange der Provider tatsächlich ein eigenes Netz betreibt, ansonsten kann er sich sein "Spezialprotokoll" dahin schieben, wo die Sonne nie scheint), der so einen "Nischenmarkt" dann bedienen will.

Noch einmal meinerseits die Frage: Was sollen die Provider denn "unterbinden" wollen? Die haben bisher ihr gutes Recht in die Hand genommen und durchgesetzt, ihren Gewinn durch das Schröpfen der Kunden zu maximieren. Wenn nun die - für die "weitere Drangsalierung" der Kunden notwendigen - Investitionen (eben zum Beispiel in solche "Spezialtechnik") dann ihrerseits diesen Gewinn beeinträchtigen, geht kein Provider - dessen Entscheider in gesundem mentalen Zustand sind, soweit man das freundlicherweise "unterstellen" will - hin und gibt auf der einen Seite Gelder aus, die er auf der anderen Seite nicht wieder einspielen kann und zwar absehbar und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit. Wenn das so ein lohnendes Geschäft am Ende ist, geht eben ein anderer Hersteller ebenfalls hin und bietet dem Kunden wieder (auf der Basis der veröffentlichten Schnittstelle) ein weiteres passendes Produkt als "Telekommunikationsendeinrichtung" an ...
 
Wenns nur nach denen ginge dann hätte jeder das gleiche Gerät und über TR069 gesteuert. Zum Glück gehen die allermeisten so ins Internet.
Weil die Router auch noch alle subventioniert werden, man die also irgendwie sowieso mitzahlt egal ob man will oder nicht, verwendet eh fast jeder so ein Gerät.
Vor 10-20 Jahren sah es noch ganz anders aus, da gabs nur manuelle Konfiguration. Die Leute an der Hotline kannten sich wesentlich besser als heute.

Ich bin froh das man mit Freetz wenigstens einen halbwegs brauchbaren Router hinbekommt.
 
Die 2. Beratung des "Anti-Routerzwang" Gesetzes im Bundesrat wird am 27. November stattfinden. Am 12. November hatte sich bereits der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit dem Gesetz beschäftigt.

Heute ist die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses publiziert worden. In der Erläuterung zum TOP 11 der Bundesratsitzung am 27.11. heißt es:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Das Gesetz wird also in der 2. Beratung im Bundesrat durchgewunken werden.

In der Erläuterung wird betont, dass:
Der Bundesrat hatte bereits im November 2013 (BR-Drs. 689/13 (Beschluss)) gefordert, jegliche Beschränkung des Zugangs zu Telekommunikationsnetzen zu verbieten, welche aus der Verwendung eines nicht vom Anbieter bereitgestellten oder empfohlenen Endgerätes durch den Endnutzer resultiert.
Heise-Online hatte Ende September die Nachricht verbreitet, dass der Bundesrat in 1. Lesung den "Anti-Routerzwang" Gesetzentwurf abgelehnt hatte. Jetzt stellt der Bundesrat klar, dass diese Meldung den Charakter eines Ammenmärchens hatte.
 
Heise-Online hatte Ende September die Nachricht verbreitet, dass der Bundesrat in 1. Lesung den "Anti-Routerzwang" Gesetzentwurf abgelehnt hatte. Jetzt stellt der Bundesrat klar, dass diese Meldung den Charakter eines Ammenmärchens hatte.
Der heise.de-Artikel (zumindest ein solcher) findet sich hier: http://heise.de/-2830603 oder meinetwegen kann man auch diesen lesen: http://heise.de/-2834230

Ich finde darin keine Meldung, daß der Bundesrat den Gesetzentwurf abgelehnt hätte ... da er nicht zustimmungspflichtig ist, hätte der Bundesrat ohnehin nur den Vermittlungsausschuß einschalten können ... aber auch das erst, nachdem der Bundestag seinerseits das Gesetz bereits beschlossen hat. Die Chance für den Bundesrat, noch vor der Vorlage im Parlament zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme abzugeben, hat nichts mit "Zustimmung oder nicht" zu tun ("erster Durchgang" im Bundesrat).

Wenn man sich die Artikel bei heise.de durchliest und dann noch die Drucksache 18/6280 des Bundestages zu Rate zieht (Anlage 3), dann paßt Deine Einschätzung "Ammenmärchen" nicht so recht zu den Meldungen von heise.de zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.09.2015 ... wenn Du andere Artikel von ihnen dazu gelesen hast, in denen tatsächlich von einer Ablehnung die Rede war, wäre ein Link nett.

Es mag ja sein, daß da wieder mal jemand im Bundesrat bei den Zuarbeiten die Zusammenhänge nicht durchschaut hat, aber wenn in der Stellungnahme zum Artikel 2 explizit dazu aufgefordert wird, die Definition des NTP für Kabelnetze und FTTH noch einmal zu überprüfen, dann paßt das nicht zum von Dir zitierten Text zum Tagesordnungspunkt 11 - auch stellt man in römisch zwei ja selbst fest, daß der Bundesrat seinerseits eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesvorhaben abgegeben hat ... da diese inhaltlich nicht aufgeführt ist, würde ich erst einmal die inhaltliche Übereinstimmung dieser Stellungnahme mit dem Text in Drucksache 18/6280 annehmen wollen und der legt durchaus die Intention nahe, gerade bei den Kabelnetzen (die in der Begründung des Entwurfs ja sogar explizit als Ziel der Veränderungen benannt werden) die Verwendung von aktiven Komponenten als Netzabschluß (genauso wie die ONTs bei Fiber) weiterhin zuzulassen. Genau das ist aber nicht beabsichtigt, wie die Stellungnahme der Bundesregierung dann noch einmal verdeutlicht.

Damit dürfte dann auch unsere Diskussion, ob irgendein Netzbetreiber nun noch ein aktives Gerät vorschreiben darf oder nicht (bzw. was nun genau NE, NTP, NTE oder TE ist), abschließend geklärt sein - die Stellungnahme der Bundesregierung (die genau wie die Stellungnahme des Bundesrates Bestandteil der Drucksache für das Parlament ist) stellt ja sogar klar, daß selbst ein ONT nicht mehr vorgeschrieben werden darf (Seite 14, letzter Absatz). Zwar wird das in der Praxis sicherlich auch künftig durch "Verschenken" der benötigten Technik durch den Provider nach wie vor weitgehend einheitlich sein bei Fiber-Versorgung, bei DOCSIS-Anschlüssen sehe ich da tatsächlich umfangreichere Änderungen auf die Provider zukommen ... und auch der dazugehörige Endgeräte-Markt muß sich in D erst mal noch entfalten, bisher gibt es hier in D praktisch keine (EURO-)DOCSIS-Modems/-Router im freien Handel, weil die Nachfrage so gering (bis gar nicht vorhanden) war.
 
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Wenn man sich die Artikel bei heise.de durchliest und dann noch die Drucksache 18/6280 des Bundestages zu Rate zieht (Anlage 3), dann paßt Deine Einschätzung "Ammenmärchen" nicht so recht zu den Meldungen von heise.de zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.09.2015 ... wenn Du andere Artikel von ihnen dazu gelesen hast, in denen tatsächlich von einer Ablehnung die Rede war, wäre ein Link nett.
Ich bezog mich auf den Heise-Online Artikel "Gesetz gegen Routerzwang droht doch noch zu scheitern", der am 29.9.2015 erschienen ist.
Dieser Artikel war nicht korrekt:
  • Der Titel war irreführend, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. In der Erläuterung des Bundesrates wurde darauf sogar darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereits in einen früheren Beschluss die freie Endgeräte-Wahl gefordert hatte.
  • Es die Pflicht des Bundesrates, Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu prüfen und Stellung zu nehmen und nicht einfach durchzuwinken. Eine Prüfbitte ist eine milde Form Stellung zu nehmen. Häufig fordert der Bundesrat sogar detaillierte Änderungen eines Gesetzentwurfes.
  • Die Bezeichnung der Bundesrates als "Büttel" (der Netzbetreiber?) ist unmöglich.
  • etc...
Ich hatte den Eindruck, dass der Author dieses Artikels keine Ahnung vom Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland hat. Erschreckend fand ich auch, wie unreflektiert die Inhalte diese Heise-Online Artikels von anderen Medien kopiert worden sind.

Es mag ja sein, daß da wieder mal jemand im Bundesrat bei den Zuarbeiten die Zusammenhänge nicht durchschaut hat, aber wenn in der Stellungnahme zum Artikel 2 explizit dazu aufgefordert wird, die Definition des NTP für Kabelnetze und FTTH noch einmal zu überprüfen, dann paßt das nicht zum von Dir zitierten Text zum Tagesordnungspunkt 11 - auch stellt man in römisch zwei ja selbst fest, daß der Bundesrat seinerseits eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesvorhaben abgegeben hat ...
Ob die Prüfbitten des Bundesrates sinnvoll waren, sei dahingestellt (ich hätte andere Fragen gestellt). Allerdings hatte das BMWi im Rahmen des gesamten Gesetzgebungsverfahren die Stellungnahmen der Netzbetreiber nicht kommentiert - von daher fand ich es nicht überraschend, dass der Bundesrat nochmal nachgehakt hat.

Damit dürfte dann auch unsere Diskussion, ob irgendein Netzbetreiber nun noch ein aktives Gerät vorschreiben darf oder nicht (bzw. was nun genau NE, NTP, NTE oder TE ist), abschließend geklärt sein - die Stellungnahme der Bundesregierung (die genau wie die Stellungnahme des Bundesrates Bestandteil der Drucksache für das Parlament ist) stellt ja sogar klar, daß selbst ein ONT nicht mehr vorgeschrieben werden darf (Seite 14, letzter Absatz).
Ich habe meine Interpretation des Gesetzes nicht geändert. Das Thema ist hier aber m.E. erschöpfend diskutiert worden. Interessanter wird dann in 2016 die Auslegung des Gesetzes durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur.
 
Ich bezog mich auf den Heise-Online Artikel "Gesetz gegen Routerzwang droht doch noch zu scheitern", der am 29.9.2015 erschienen ist.
Das, was Du dem heise.de-Autoren (hier ja dann D. Zivadinovic) zum Vorwurf machst - ungenaue/falsche Zitate und unbewiesene Behauptungen mit durchscheinendem eigenen Standpunkt anstelle objektiver Berichterstattung (so habe ich das mit dem "Ammenmärchen" jedenfalls verstanden, denn dieser Bezug auf heise.de kam ja nicht vom Bundesrat selbst, sondern war ganz offensichtlich Dein eigener Standpunkt) - genau das machst Du hier aber auch, wenn Du behauptest, bei heise.de hätte irgendetwas davon gestanden
diva4 schrieb:
dass der Bundesrat in 1. Lesung den "Anti-Routerzwang" Gesetzentwurf abgelehnt hatte.
Stand so etwas dort, dann hat man entweder auf heise.de die von Dir damals gelesene Passage entfernt oder Du gibst da die eigene Interpretation einer Meldung wieder (die Du ihrem Charakter und Stil nach weder mögen noch inhaltlich teilen mußt), die vielleicht durch den Tenor Kritik am Bundesrat erkennen läßt, aber die von Dir behaupteten falschen Fakten (Ammenmärchen?) gar nicht enthält.

Selbst wenn man Deine Kritikpunkte in der Auflistung liest, ersetzt diese zusätzliche Kritik - berechtigt oder nicht spielt gar keine Rolle - ja noch nicht den Nachweis der von Dir vorher aufgestellten Behauptung zum Inhalt (nicht nur zum Tenor) der heise.de-Meldung.

Aber auch diese zusätzlichen Punkte beschränken sich ja bei genauerer Analyse dann eigentlich auf die Kritik am "irreführenden Titel" und an der Wortwahl beim "Büttel" ... wobei der Duden hier auch gute Dienste leisten könnte - es gibt ja nicht nur eine abwertende Bedeutung. Vielleicht hätte der Autor tatsächlich eher "Erfüllungsgehilfe" o.ä. schreiben sollen - aber das hätte (vermute ich jetzt einfach mal) wohl ebenfalls Dein Mißfallen erregt.

So werden dann aus vier Spiegelstrichen bei der Begründung, warum der Artikel falsch war (Du schreibst inzwischen "nicht korrekt", aber gerne wiederhole ich noch einmal den ursprünglich erhobenen Vorwurf: Ammenmärchen), am Ende nur noch zwei - wovon der mit dem "Büttel" auch noch reine Interpretation Deinerseits oder meinetwegen "Sprachempfinden" ist, aber mit dem eigentlichen Inhalt und Deinem Vorwurf, der Artikel wäre falsch, hat das nicht das Geringste zu tun.

Der zweite Punkt ist eine reines Statement oder ein Erklärungsversuch und den vierten Punkt "etc..." kann ich nur als "Füllversuch" sehen, damit es nicht so schmal aussieht mit dieser Liste - inhaltlich kann ich dem mal gar nichts entnehmen.

Zur Kritik am "irreführenden Titel" kann man eigentlich auch nur noch anmerken, daß Dein Verständnis dieses Titels wohl genauso von Deinen eigenen Vorurteilen beeinflußt wird, wie dem Autoren dort vielleicht die Gäule mit seinem eigenen Unmut etwas durchgingen - wobei eine Überschrift wohl kaum gleichzeitig noch die Begründung, warum man das als "droht zu scheitern" ansieht, enthalten kann. Die nachfolgenden Ausführungen im Artikel sind vielleicht auch subjektiv gefärbt (man erkennt schon, daß der Autor den ursprünglichen Gesetzesentwurf für begrüßenswert hielt), aber wo wäre das sachlich falsch, was dort geschrieben wurde?

Er hat weder von einer "Ablehnung durch den Bundesrat" (was Du ihm in #103 "in den Mund legst") etwas geschrieben noch hat er den Eindruck erweckt, das Gesetz wäre zustimmungspflichtig - Dein Vorwurf des "irreführenden Titels" - vom "irreführenden Inhalt" des Artikels schreibst Du schon gar nichts mehr - beruht ja darauf, daß es eben nicht zustimmungspflichtig ist.

Deine Fortsetzung des ersten Spiegelstrichs in der Auflistung:
diva4 schrieb:
In der Erläuterung des Bundesrates wurde darauf sogar darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereits in einen früheren Beschluss die freie Endgeräte-Wahl gefordert hatte.
kann ich vom Zusammenhang her nicht einordnen. Wenn Du damit darauf Bezug nehmen willst, daß der Bundesrat für den zweiten Durchgang in Tagesordnungspunkt 11 (Link weiter oben) auf frühere eigene Initiativen eingeht und daß der Autor/Redakteur das ja ebenfalls hätte schreiben müssen, hast Du offenbar die zeitliche Abfolge aus den Augen verloren (Artikel vom 29.09.2015, Erläuterung zum TOP11 ist undatiert, aber definitiv nach dem 05.11.2015 - da ging das Gesetz durch den Bundestag und das ist in den Erläuterungen vermerkt). In der Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang ist jedenfalls von eigenen Initiativen in dieser Richtung absolut noch nichts zu lesen und genau über diese (bzw. deren Inhalt und eventuelle Auswirkungen) berichtet der inkriminierte Artikel ja.

Wenn die in der Stellungnahme des Bundesrats angeführten Punkte zu einer Änderung des Gesetzestextes geführt hätten, kann man das Gesetz durchaus auch als gescheitert ansehen ... die Ziele der Gesetzesänderung waren klar in der Präambel des Entwurfs formuliert, diese wären (nach meiner Einschätzung und vermutlich auch nach der von anderen, zumindest des heise.de-Autoren) mit einem "weichgespülten" Gesetz eben nicht mehr (oder zumindest nicht in vollem Umfang) zu erreichen gewesen - auch wenn Du das vollkommen anders sehen magst.

Wenn andere Agenturen/Quellen/Blogs/(was auch immer) ihrerseits diese Meldung übernommen haben (wohl kaum im Wortlaut, jedenfalls nicht ohne Angabe der ursprünglichen Quelle), werden wohl weitere Mitmenschen (die nicht immer notwendigerweise auch ausreichendes Fachwissen haben mögen, aber das steht auf einem anderen Blatt) das ebenfalls anders gesehen haben als Du.

Einschub:
Ich will bei weitem nicht sagen, daß jeder heise.de-Artikel inhaltlich fundiert, gut recherchiert und überhaupt zur Ausrichtung eines Verlages für technische Themen passend ist (und auch wenn es Telepolis u.a. dort gibt, ist es noch ein sehr techniklastiger Verlag) - aber auch ein Blick über den Tellerrand (z.B. Technologiefolgenabschätzung) ist sicherlich nicht falsch, es sind ja nicht alles nur "Fachidioten", die dort lesen. In dem von Dir monierten Artikel finde ich jedenfalls nichts grob Falsches ... da gibt es ganz andere Kaliber, wo tatsächlich nur die Pressemitteilungen eines Herstellers (moglichst noch falsch) übernommen wurden, das dürfte hier eher nicht der Fall gewesen sein. Aber zurück zum Gesetz ...


Andererseits hast ja gerade Du in der Vergangenheit hier ständig argumentiert, welche Schlupflöcher dort noch vorhanden sein könnten im Gesetzestext und was sich die Netzbetreiber alles einfallen lassen könnten, um diese zu nutzen ... jetzt wurde sehr deutlich klargestellt, daß es nach dem Willen des Gesetzgebers (der Bundestag ist nun mal das entscheidende gesetzgebende Organ in Deutschland) keine TKG-konformen Netzabschlußpunkte geben wird, die eine aktive Komponente in den Räumen des Kunden erforderlich machen. Punkt.

Genau eine solche "Lücke" hast Du Deinerseits ja vorher immer irgendwo in "verschwurbelten Formulierungen" des neuen Gesetzes ausgemacht ... wären die Einwände der Netzbetreiber - die der Bundesrat in der Stellungnahme "antextet" - berücksichtigt worden, hätte es tatsächlich wieder diese "Zwei-Klassen"-Netzabschlußpunkte geben können.

Das ist nun eben nicht der Fall - der Vermittlungsausschuß wird ja eher nicht eingeschaltet und damit bleibt noch der Pfarrer aus dem Osten. Da dieses Gesetz nun bestimmt nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen wird, sehe ich auch keine (nachträglichen) Hindernisse von dieser Seite auf das Gesetz zukommen.

diva4 schrieb:
Ich habe meine Interpretation des Gesetzes nicht geändert.
Warum überrascht mich das jetzt kein bißchen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "Anti-Routerzwang" Gesetz ist nicht mehr im Dezember im Bundesgesetzblatt verkündigt worden. Heute wurde die letzte Ausgabe des Bundesgesetzblatt I in 2015 publiziert - auch diese Ausgabe enthält das Gesetz nicht!
Damit verschiebt sich der früheste Zeitpunkt, an dem das Gesetz in Kraft treten kann, auf den 1. August 2016.
Für ein Gesetz, das nur drei Sätze enthält und das sich in den letzten 8 Monaten nicht geändert hat, ist das eine bescheidene Leistung der Bundesregierung. Es kann vermutet werden, dass es bewusst verzögert wird.
 
Vielleicht liegt es ja auch im Bundespräsidialamt herum und wartet darauf, unterschrieben zu werden?

Angesichts des Weihnachtsstresses für den Bundespräsidenten würde mich das nicht wundern ... der muß bei seiner "Ansprache" wohl von einem Fernsehsender zum nächsten weitergereicht worden sein und hat dann wohl doch bei jedem Interview nur genau dasselbe gesagt (war auch immer dieselbe Dekoration, in der er stand). Das schlaucht bestimmt ganz schön ... insofern ist jetzt bestimmt erst einmal eine Erholungspause opportun, er soll "dem deutschen Volke" ja noch lange erhalten bleiben (wünschen sich jedenfalls einige).
 
Ganz toll, noch mehr Verzögerung...
 
So ist das nun mal.
Das macht mir überhaupt keine Sorgen.
...anders wäre mir wenn sowas verdächtig schnell passiert.


PS: Würd mich nicht wundern, wenn oben auf dem Stapel eine Fritz!Box thront :weg:
 
Bei Vodafone und co sind wohl noch nicht genug Lücken in Zwangsware.

Daher wohl nicht so eilig damit man andere Hardware einsetzen kann.

Müsste mehr Bürgerentscheide geben, so dass nicht Lobbyärs**** sone Macht ausspielen, profit- bzw. Machtgeiles Pack an Politikern.

Gibt noch Artikel im c't zu VF "Sicherheit" :mrgreen:
image.jpeg
 
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Golem.de hatte die richtigen Informationen. Das "Anti-Routerzwang" Gesetz ist am Freitag auf Seite 106+107 des Bundesgesetzblatt I, 2016, abgedruckt worden. Alle anderen Gesetze, die vom Bundesrat am 27.11.2015 abschließend beraten wurden, sind bereits vorher veröffenlicht worden.

Nöö, typische Nörgler-Ahnungslosigkeit... Die Regierung hat damit gar nichts mehr zu tun...
Nöö, ein Gesetz wird nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten noch vom Kanzler und vom Fachminister gegengezeichnet. Da das Gesetz vom 23.1.2016 datiert, hat vermutlich Sigmar Gabriel als Letzter unterzeichnet.

Nach diesem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können die Netzbetreiber ja endlich mal bekanntgeben, wie sie das Gesetz umsetzen wollen. Insbesondere auf die Pläne der Kabelnetzbetreiber bin ich gespannt. Vodafone Kabel Deutschland hat ja keinen Routerzwang im engeren Sinne, aber Unitymedia hat Handlungsbedarf.
 
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Weil sie zu dumm sind, den LAN1 WAN-Port ihrer Box mit dem Netzwerk-Port des Kabelmodems zu verbinden?

Im Ernst - Kabel Deutschland hat keinen Routerzwang, sondern einen Modemzwang. Das sollte allgemein bekannt sein.
 
Mal sehen was hinten so raus kommt. Werden sie die Lücken finden und AUSNUTZEN?
 
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